zur Hauptseite                                                          Zusammenfassung  2000

Kürzel-Erklärung

Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und
ihre tödlichen Folgen 
2000

 

1. Januar 00

 

Burg bei Magdeburg in Sachsen-Anhalt. In der Silvesternacht werden mehrere Asylbewerber von elf Jugendlichen angegriffen, nachdem die Schläger vorher Nazi-Parolen gegrölt haben.

FR 3.1.00; JWB 12.1.00

 

1. Januar 00

 

Rathenow in Brandenburg. 40 Minuten nach dem Jahreswechsel ist eine sechsköpfige Gruppe von pakistanischen Asylbewerbern auf dem Weg in das Flüchtlingsheim Birkenweg. In der Berliner Straße im Zentrum der Stadt werden sie von 15 kahlköpfigen Deutschen angepöbelt und angegriffen. Zwei von ihnen werden geschlagen. Einer der Angegriffenen, der 24-jährige Khalid Mahmoud, wird so heftig am Nacken getroffen, daß er im Fallen bewußtlos wird. Dann treten acht Männer auf ihn ein. Danach feuern die Angreifer Feuerwerkskörper von der anderen Straßenseite auf den am Boden Liegenden ab. Eine Deutsche stellt sich mit ihren drei Bekannten vor den Verletzten, um ihn vor den Silvesterknallern zu schützen; sie retten ihm damit das Leben. Alle anderen Anwesenden in der Berliner Straße greifen nicht ein. Khalid Mahmoud kommt mit dem Verdacht auf ein Schädel-Hirn-Trauma und immer noch ohne Bewußtsein ins Krankenhaus. Die deutschen Angreifer fliehen und werden erst zwei Wochen später ermittelt.

    Erst im Februar erklärt sich das Sozialamt des Landkreises Havelland bereit, die Kosten für die Zahnbehandlung des Überfallopfers zu übernehmen. Khalid Mahmoud waren mehrere Zähne herausgeschlagen worden.

    Im April 2002 werden die zwei Haupttäter zu Freiheitsstrafen von zweieinhalb Jahren ohne Bewährung sowie einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Drei weitere Angeklagte können aufgrund der Verweigerung und der Lügen der nächtlichen Zeugen nicht wegen der Hetzjagd verurteilt werden.

RA 3.1.00; MAZ 3.1.00; FR 3.1.00; BeZ 3.1.00; BM 3.1.00;

RA 4.1.00; MAZ 4.1.00; JWB 12.1.00;

RA 13.1.00; BeZ 13.1.00; MAZ 13.1.00; FR 2.2.00;

BeZ 5.2.00; RA 8.2.00; BeZ 8.2.00; FR 9.2.00;

TS 10.2.00; jW 14.2.00; Opferperspektive 2.4.02

 

3. Januar 00

 

Der Kolumbianer Nelson Quinones-Palacios stirbt auf der Krankenstation der JVA Mannheim. Er hatte bereits am

26. Dezember über heftige Bauchschmerzen geklagt, er hatte hohes Fieber und Schüttelfrost. Ein Krankenpfleger ließ ihm eine Packung Kopfschmerztabletten in der Zelle. Nachdem sein Zellengenosse den zweiten schriftlichen Antrag auf ärztliche Untersuchung gestellt hatte, wurde er am 29. Dezember ärztlich untersucht und kam wieder in die Zelle zurück. Als sich sein Zustand im Laufe des Tages dramatisch verschlechterte, kam er endlich auf die Krankenstation.

    Acht Mitgefangene von Nelson Quinones-Palacios schreiben am 17. Januar einen detaillierten Bericht an die Gefangenenhilfsorganisation amnesty international und an die Staatsanwaltschaft. Sie erheben schwere Vorwürfe gegen die verantwortlichen Ärzte und gegen die Gefängnisleitung. Die Protestierenden bieten sich als Zeugen an, einige werden unmittelbar abgeschoben.

AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim Oktober 2000

 

7. Januar 00

 

Aus Protest gegen seine für den 11. Januar vorgesehene Abschiebung zündet sich der 31 Jahre alte Kurde Idris Tamur in der JVA Würzburg selbst an und erleidet dadurch Verbrennungen zweiten Grades am linken Bein. Er kommt ins Haftkrankenhaus der JVA.

    Wegen Hochverrates war Idres Tamur – zusammen mit

27 anderen Kurden – vom Staatssicherheitsgericht Diyarbakir 1992 zunächst zum Tode – dann, nach Umwandlung des Urteils, zu lebenslanger Haft verurteilt.

    Nach seiner Flucht in die BRD stellte er 1997 einen Asylantrag, der im Februar 1999 vom Verwaltungsgericht Cottbus abgelehnt worden war.

    Im Dezember war Idris Tamur an der österreichisch-deutschen Grenze festgenommen worden und in Abschiebehaft gekommen.

    Am 2. Februar wird die Abschiebung von der 4. Kammer des Verwaltungsgerichtes Cottbus aus rechtlichen Gründen gestoppt.

AZADI 15.1.00; AZADI 8.2.00

 

7. Januar 00

 

Belzig im brandenburgischen Landkreis Potsdam-Mittelmark. In einem Lebensmittelmarkt wird am Nachmittag ein 28 Jahre alter indischer Asylbewerber von zwei deutschen Männern angegriffen. Sie schlagen ihn dermaßen, daß er mit Prellungen und Blutergüssen am Kopf und mit einer Oberlippenverletzung im Krankenhaus behandelt werden muß. Gegen die Täter werden Haftbefehle erlassen.

TS 9.1.00; BM 9.1.00; RA 10.1.00; FR 10.1.00;

BeZ 10.1.00; taz 10.1.00; BeZ 13.1.00

 

8. Januar 00

 

Rathenow in Brandenburg. Als der 32 Jahre alte Andy John, Flüchtling aus dem Tschad, am Sonntagnachmittag eine Gaststätte verläßt, wird er von fünf deutschen Männern verfolgt, getreten und geschlagen. Er muß seine Verletzungen im Kopfbereich und an den Beinen im Krankenhaus ambulant behandeln lassen.

    Die Täter entkommen zunächst unerkannt – werden jedoch eine Woche später ermittelt.

RA 10.1.00; BeZ 10.1.00; FR 10.1.00; taz 10.1.00;

RA 11.1.00; ND 11.1.00; TS 11.1.00;

RA 13.1.00; MAZ 13.1.00;

BeZ 13.1.00; TS 13.1.00; FR 5.2.00;

stern 26/00; Opferperspektive

 

11. Januar 00

 

Der 22 Jahre alte kurdische Flüchtling Yusuf Demir wird als abgelehnter Asylbewerber nach vierjährigem Deutschland-Aufenthalt in die Türkei abgeschoben.

    Herr Demir, der sich im Wanderkirchenasyl befand, war bereits am 5. Januar auf dem Dortmunder Hauptbahnhof von BGS-Beamten festgenommen worden, als er sich außerhalb der schutzgewährenden Kirchengemeinde aufhielt. Sofort kam er in das Abschiebegefängnis Büren, von wo aus die Abschiebung erfolgte.

    Direkt nach der Ankunft in Istanbul wird er durch die Flughafenpolizei festgenommen und an einen ihm unbekann-

ten Ort gebracht. Er wird verhört und immer wieder geschlagen. Er soll auf vorgelegten Fotos vom Kirchenasyl Personen namentlich benennen. Mit der Auflage, sich zur Ableistung seines Militärdienstes in der Kaserne in Mardin zu melden, kommt er nach zwei Tagen frei. Dieser Auflage kommt er nicht nach.

    Am 8. Februar wird er in Izmir von Polizisten der Anti-Terror-Abteilung festgenommen und weitere zwei Tage lang verhört, beleidigt und geschlagen. Am Tag seiner Freilassung wird er aus einem Taxi gezerrt und erneut bis zum Abend des folgenden Tages festgehalten. Beamte einer Motorradeinheit verprügeln ihn dermaßen, daß er zwei Zähne verliert.

    Yusuf Demir war 1996 mit seiner Familie in die BRD geflüchtet, um Asyl zu bekommen.

AZADI informationen Nr. 18 Februar/März 2000;

jW 11.3.00;

IMK-Wocheninformationsdienst Nr. 55-56, 9./16. März 2000;

Antirassistische Initiative Berlin

 

14. Januar 00

 

Der Togoer Y. wird nach Ablehnung seines Asylantrages nach Ghana abgeschoben. Der Asylantrag, den er in Ghana stellt, wird ebenfalls abgelehnt, so daß er am 25. Februar nach Togo abgeschoben wird.

    Der politisch aktive Oppositionelle war in Togo verfolgt worden und hatte deshalb im Jahre 1992 in die BRD fliehen müssen, um sein Leben zu retten. Er war zunächst im Jahre 1997 als Asylberechtigter anerkannt worden, wogegen der Bundesbeauftragte aber geklagt hatte, so daß das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße ihm letzten Endes den Status wieder entzog, weil es der Meinung war, daß ihm bei einer Rückkehr nach Togo keine Gefahr drohe.

    Da der Mann auch in der BRD mit Publikationen und bei Demonstrationen gegen das Terror-Regime in Togo öffentlich protestiert hatte, und dies auch der togoischen Seite bekannt war, wird er mit der Abschiebung direkt in die Hände seiner Verfolger ausgeliefert.

    Auf dem Flughafen in Lomé erfolgt seine sofortige Festnahme. Um seiner Familie die Suche nach ihm unmöglich zu machen, wird er dann in verschiedenen Kommissariaten und Gefängnissen gefangen gehalten.

Er wird nach seinen exilpolitischen Aktivitäten befragt und dabei mit Schlägen, Tritten und Elektroschocks gefoltert. Er wird immer wieder aus Deutschland abgeschobenen Flüchtlingen vorgeführt, die gezwungen werden, ihn als einen Führer der Exil-Sczene zu identifizieren. Einigen kennen ihn offensichtlich überhaupt nicht. Nach ca. acht Monaten Gefangenschaft entkommt er aus einem Krankenhaus.

    Ihm gelingt ein zweites Mal die Flucht in die BRD, so daß er zu seiner Frau und seinen beiden Kindern zurückkehren kann. Aufgrund der deutlichen Zeichen von erlittener Folter, Spuren von Elektroschocks, Schlägen, einer Schnittwunde und einem gebrochenem Finger und aufgrund einer schweren psychischen Traumatisierung, die nachweislich durch die Mißhandlungen entstanden ist, wird ihm jetzt politisches Asyl gewährt.

Barbara Ginsberg – Rechtsanwältin;

Bündnis gegen Abschiebungen Mannheim;

MaM 15.1.00; FR 1.2.00;

Evangel. Kirchenbote 4-2000

 

18. Januar 00

 

Der 39 Jahre alte Christian El Marasi aus Ägypten tötet sich in der JVA Landshut aus Angst vor seiner bevorstehenden Abschiebung durch Vergiften.

IMEDANA 26.10.00

 

21. Januar 00

 

Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Zwei Männer, ein Ukrainer und ein Portugiese, erleiden während ihres seit mehreren Tagen andauernden Hungerstreikes einen Kreislaufkollaps.

BM 22.1.00

 

22. Januar 00

 

Harsefeld in Niedersachsen. Um 22.00 Uhr wird ein Molotow-Cocktail gegen die Flüchtlingsunterkunft geschleudert. Einem Bewohner gelingt die schnelle Löschung des Feuers, so daß die 42 BewohnerInnen unverletzt bleiben. Die Täter entkommen in einem weißen Golf. Fünf Tatverdächtige werden zwei Tage später von der Polizei gestellt.

FR 24.1.00; BeZ 24.1.00; ND 24.1.00;

 taz 24.1.00; FRat NieSa Heft 69/70 Aug.-Sept. 2000

 

25. Januar 00

 

Singen in Baden-Württemberg. Der kurdische Flüchtling Ali Güzel erhängt sich in der Toilette der Flüchtlingsunterkunft in der Langenrainstraße 24. Nach Aussagen von Flüchtlingsgruppen zerbrach Ali Güzel an der menschenverachtenden Behandlung und Unterbringung während seines Asylver-

fahrens.

    Nach seinem Tod versuchen seine Frau und seine zwei Kinder wochenlang, eine Umverteilung nach Freiburg zu Verwandten zu erreichen. Dieses wird immer wieder abgelehnt. Der 13-jährige Sohn kommt daraufhin für drei Wochen in die stationäre psychiatrische Betreuung. Einer 20 Jahre alten Tochter, die an einem anderen Ort leben muß, wird der Antrag, zu der Mutter zu fahren, immer wieder abgelehnt.

SAGA 22.2.00

 

29. Januar 00

 

Weil im Schönbuch in Baden-Würrtemberg. Der 20 Jahre alte Kurde Sahin Coban tötet sich aus Angst vor der Abschiebung selbst.

    Sahin Coban war als 11-Jähriger mit seinen Eltern und seinen beiden jüngeren Geschwistern in die BRD geflohen, und die Familie hatte politisches Asyl bekommen.

    Anfang Dezember 1999 war Sahin Coban auf dem Landratsamt erschienen und hatte den Verzicht auf die Asylanerkennung vorgetragen. Daraufhin erhielt er eine Grenzübertrittsbescheinigung. Unmittelbar danach versuchte er – zusammen mit seinem Vater – diesen Verzicht wieder rückgängig zu machen.

    Wenige Tage vor seiner Selbsttötung erschien er bei einer Mitarbeiterin des AK Asyl Baden-Württemberg mit massiven Abschiebeängsten und hatte um Hilfe gebeten

AK Asyl BaWü 4.2.00;

Antifaschistische Nachrichten 4/00;

Innenministerium Ba-Wü 15.2.00

 

30. Januar 00

 

Bundesland Baden-Württemberg. Der 27 Jahre alte kurdische Flüchtling Murat Islek erhängt sich in der Küche seiner Wohnung in Kirchheim unter Teck. Am Tag zuvor hat er den ablehnenden Bescheid eines Antrags zur Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis gemäß einer Altfallregelung erhalten.

Sowohl Murat Islek wie auch seine spätere Frau Sadiye waren als PKK-Aktivisten in der Türkei verfolgt, festgenommen und mißhandelt worden. Im Jahre 1990 floh Murat Islek als

18-Jähriger in die BRD – Sasiye war ihm 1993 gefolgt. Auch hier setzten sie ihr Engagement für die PKK fort.

    Die Hoffnung auf ein sicheres Leben in der BRD wurde trotz eigener Wohnung und Erwerbstätigkeit immer wieder

zerstört. Alle Asylanträge, Petitionen, Eingaben und Klagen für sich, seine Frau und die beiden in Deutschland geborenen Kinder, Ruken und Firat, waren abgelehnt worden.

    Erst nach seinem Tod erhalten seine Witwe und seine beiden Kinder ein Bleiberecht.

Özgür politika 2.2.00; AK Asyl BaWü 4.2.00;

StA Stuttgart 7.2.00;

AZADI informationen Nr. 18 Februar/März 2000;

Innenministerium Ba-Wü 15.2.00;

Antifaschistische Nachrichten 4/00

 

30. Januar 00

 

Frankfurt am Main. Die Bosnierin Senida P. stürzt sich aus dem achten Stock eines Wohnhauses in den Tod. Die kriegstraumatisierte Frau war aufgefordert worden, Deutschland zu verlassen. Bei Nicht-Beachtung der Ausreiseverfügung war ihr die Abschiebung angedroht worden.       

    Das Verwaltungsgericht hatte noch am Freitag, dem

28. Januar, einen Eilantrag anerkannt. Der Beschluß erreichte Senida P. allerdings nicht mehr. Bei einem Besuch ihrer Eltern, die beide eine Aufenthaltserlaubnis haben, setzt die 26-Jährige ihrem Leben ein Ende.

FR 18.2.00;

Hanauer Helferkreis für Flüchtlinge und Asylbewerber

 

Ende Januar 00

 

Der armenische Asylbewerber Artur Muradov erhängt sich in der Psychiatrischen Klinik Mühlhausen in Thüringen.

    Der ca. 35-Jährige, der aus Aserbaidschan stammte, hatte mit seiner Freundin und deren zwei Kindern in der Flüchtlingsunterkunft Weilrode gelebt. Bevor die Familie nach Weilrode kam, lebte sie kurze Zeit in einem Flüchtlingsheim in Mühlhausen. Auch hier war der Mann schon in psychiatrischer Behandlung.

    Als er in der Silvesternacht 1999/2000 versucht hatte, sich mit einem Gürtel zu erhängen, war er in die Klinik eingewiesen worden.

taz 16.5.01; Antirassistische Initiative Berlin

 

Januar 00

 

Die Kurdin und abgelehnte Asylbewerberin F. C. wird in die Türkei abgeschoben, schon auf dem Flughafen festgenommen und in einen gesonderten Raum geführt. Hier muß sie sich nackt ausziehen:

"Man hat mich an den Haaren gepackt und gegen die Wand geschlagen, dabei habe ich geschrieen. Je mehr ich schrie, desto mehr Spaß hat es ihnen gemacht. (...) Sie haben mich an den Brustwarzen festgehalten und gezogen."

    Die Folterer fragen sie nach ihrer Organisationszugehörigkeit, nach dem Grund ihrer Ausreise, nach ihrer Familie und nach ihr völlig unbekannten Personen. Insgesamt 14 Tage lang wird Frau C. sexuell mißhandelt und gefoltert – dann kommt sie frei. Eine befreundete Familie in Izmir nimmt sie auf, wo sie kurz vor dem 1. Mai von Polizeibeamten wieder abgeholt wird. Sie wird auf die Wache gebracht, wo sie geschlagen und mißhandelt wird.

    Nach ihrer Entlassung verschreibt ihr ein Arzt 20 Tage Bettruhe. Als Frau C. auf der Straße in Ohnmacht fällt, kommt sie in ein Krankenhaus. Aufgrund ihrer deutlichen Spuren der Gewaltanwendung erstellt ein Arzt im Beisein eines Beamten ein Attest.

    Als Frau C. das Krankenhaus verläßt, fangen sie zwei Polizisten ab, nehmen sie mit zur Wache und zwingen sie zu unterschreiben, daß sie die Verletzungen durch die Prügel ihres Vaters erhalten hat, der sie zwingen wollte, einen bestimmten Mann zu heiraten. Ihr Vater jedoch ist bereits 1990 infolge von Mißhandlungen gestorben.

    F. C. gelingt die erneute Flucht in die BRD, wo ihr im September 2000 "kleines Asyl" gewährt wird. Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

    "Kleines Asyl" hatte die 1996 erstmals nach Deutschland geflohene F. C. bereits schon einmal im September 1996 bekommen. Der Bundesbeauftragte hatte allerdings gegen den Bescheid geklagt, so daß F. C. offiziell in die Hände ihrer Verfolger geschickt werden durfte.

Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl, Juni 2001

 

Anfang Februar 00

 

Abschiebegefängnis Berlin-Moabit in der Kruppstraße. Die chinesische Abschiebegefangene Li, die sich seit sieben Tagen im Hungerstreik befindet und auch die Flüssigkeitsaufnahme zu großen Teilen verweigert, bricht zusammen, reißt sich die Haare aus und rennt buchstäblich mit dem Kopf gegen die Wände. Sie kommt daraufhin in die geschlossene psychiatrische Abteilung des Krankenhauses Moabit, wird von hier aus am nächsten Tag entlassen und ist damit auch aus der Abschiebehaft heraus.

Pfarrerin Berkenfeld

 

3. Februar 00

 

In der Hamburger JVA Glasmoor begeht ein 38 Jahre alter Abschiebegefangener einen Suizidversuch.

Hamburgische Bürgerschaft DS 20/469

 

4. Februar 00

 

Ein anonymer Anrufer im Rathenower Flüchtlingsheim im Birkenweg kündigt an, daß "er und seine Kumpels" das Heim in der kommenden Nacht "abfackeln" würden.

RA 8.2.00;

MAZ 8.2.00

 

5. Februar 00

 

Eine große Gruppe Jugendlicher greift im mecklenburgischen Schönberg das Flüchtlingsheim an. Sie randalieren und werfen die Fensterscheiben ein. 17 Personen werden vorläufig festgenommen.

FR 2.2.00

 

6. Februar 00

 

Im brandenburgischen Neuruppin werden ein 15-jähriger Kurde und ein 13-jähriger Albaner von einem 16-jährigen Deutschen angegriffen und mit Füßen getreten. Die beiden erleiden Prellungen.

RA 8.2.00

 

8. Februar 00

 

Um seiner Abschiebung zu entgehen, reist der 37 Jahre alte togoische Flüchtling Z. "freiwillig" und mit falschen Papieren nach Togo zurück.

    Nachdem Exil-Togoer in Hannover auf der EXPO gegen den Präsidenten Eyadema demonstriert haben, wird das Haus von Herrn Z. überfallen, und alle anwesenden Familienmitgliedern werden mißhandelt.

    Er selbst wird bei politischen Aktivitäten festgenommen und schwer geschlagen. Danach gelingt ihm erneut die Flucht in die BRD.

Barbara Ginsberg – Rechtsanwältin

 

11. Februar 00

 

Rathenow in Brandenburg. Ein 26-jähriger pakistanischer Flüchtling wird in einem Hausflur von sechs bis acht deutschen Rassisten beschimpft und gegen den Körper und ins Gesicht geschlagen.

    Drei Tatverdächtige werden von der Polizei ermittelt; sie bestreiten die Körperverletzung jedoch.

BeZ 18.2.00; TS 19.2.00;

MAZ 19.2.00; RA 19.2.00

 

11. Februar 00

 

In der Godimstraße im bayerischen Pentling ist die Polizei vorgefahren, um die Armenierin Tigranoui Aslanian und ihre beiden Kinder zur Abschiebung abzuholen. Während die Mutter und der elfjährige Sergej in den Bus einsteigen, läuft die neunjährige Anaid weg, klammert sich an eine Nachbarin und sagt in bayerisch gefärbtem Deutsch, daß sie nicht mitgehen werde.

    Ein Polizist sagt schließlich: "Los, wir fahren", schließt die Schiebetür, und der Polizeiwagen fährt los.

    Die neunjährige Anaid Aslanian bleibt allein in Bayern zurück; ihre Mutter und ihr Bruder werden nach siebenjährigem Aufenthalt in der BRD abgeschoben.

FR 29.4.00; SD 1.8.03

 

14. Februar 00

 

Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der Nigerianer Hadex A., der sich zusammen mit 13 weiteren Mitgefangenen seit

16 Tagen im Hungerstreik befindet, wird schwer krank in das Krankenhaus Köpenick gebracht.

Initiative gegen Abschiebehaft Berlin; taz 16.2.00

 

14. Februar 00

 

Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. 13 hungerstreikende Gefangene werden in den 5. Stock des Hauses 2 in Köpenick zusammengelegt und damit von den anderen Gefangenen isoliert. Zwei Männer befinden sich in so einem dramatischen Gesundheitszustand, daß sie aus der Abschiebehaft entlassen werden müssen.

Antirassistische Initiative Berlin; I.A.A.D.H.;

Libertad! Ortsgruppe Berlin 15.2.00;

Initiative gegen Abschiebehaft Berlin

 

15. Februar 00

 

Albbruck in Baden-Württemberg. Die 20 Jahre alte kurdische Asylbewerberin Sultan Dogan nimmt sich das Leben. Zahlreiche Versuche von ihr, zu ihren Eltern nach Lottstetten zu gelangen, wurden vom Landratsamt Waldshut immer wieder abgelehnt. Dann wurden ihre Eltern abgeschoben. Sultan Dogan hinterläßt einen Abschiedsbrief.

SAGA 2.2.00; Özgür politika 18.2.00;

AZADI informationen Nr. 18 Februar/März 2000

 

17. Februar 00

 

Ein 24 Jahre alter Deutscher wirft einen Brandsatz durch ein Fenster eines Flüchtlingsheimes in Bochum-Wattenscheid. Das Feuer kann durch BewohnerInnen gelöscht werden, so daß niemand verletzt wird.

    Der Täter gibt später an, daß er von einem Mann und einer Frau aus Rachemotiven heraus zu der Tat angestiftet worden war.

BeZ 27.10.00

 

22. Februar 00

 

In der thüringischen Stadt Gotha wird ein Asylbewerber von acht Neonazis angegriffen und brutal zusammengeschlagen. Die Polizei stellt bei den Tätern Messer und Schlagwaffen sicher.

hagalil.com/archiv/2000;

Konkret 10/00, S. 17

 

25. Februar 00

 

Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Serafim M. wird, nur mit T-Shirt bekleidet, auf den Gefängnishof geführt und dort eine halbe Stunde warten gelassen. Dann wird er in einem ungeheizten Polizeiwagen gefesselt zum Zahnarzt gefahren. Auch dort werden seine Handschellen nicht entfernt, so daß er sich mit auf dem Rücken gefesselten Händen auf den Behandlungsstuhl legen muß. Er darf dem Zahnarzt auch den schmerzenden Zahn nicht zeigen, so daß er von sich aus auf die Behandlung verzichtet. (siehe auch: 28. März 2000)

Initiative gegen Abschiebehaft Berlin

 

25. Februar 00

 

In Großpostwitz nahe dem sächsischen Bautzen kommt ein Auto von der Fahrbahn ab und prallt gegen einen Baum. In dem zerstörten Wagen finden Polizisten fünf Männer, vier Frauen und drei kleine Kinder. Diese afghanischen Flüchtlinge werden direkt nach der Bergung dem Bundesgrenzschutz übergeben. Der Fahrer, der nach dem Unfall flüchtet, hatte versucht, einer Kontrolle des Bundesgrenzschutzes zu entkommen, indem er über die Bundesstraße 96 davongerast war.

SäZ 28.2.00

 

26. Februar 00

 

Ein Brand im Flüchtlingsheim von Rottstock – Kreis Potsdam-Mittelmark – kann frühzeitig gelöscht werden, so daß niemand der 56 BewohnerInnen verletzt wird. Es wird wegen des Verdachtes der Brandstiftung ermittelt.

RA 29.2.00

 

26. Februar 00

 

Auf der Verbindungsstraße von Waidhaus nach Georgenberg in Bayern – nahe der deutsch-tschechischen Grenze. Ein irakischer Flüchtling erleidet einen Schwächeanfall und wird vom BGS festgenommen.

BT DS 14/5613

 

28. Februar 00

 

Singen in Baden-Württemberg. Das Gelände des Flüchtlingsheimes wird in den frühen Morgenstunden von Polizeiwagen abgesperrt und von BeamtInnen umstellt. Dann wird die Unterkunft gestürmt – die Razzia beginnt. 24 Türen werden eingetreten, die schlafenden Flüchtlinge unter vorgehaltener Pistole aus den Betten gerissen, durchsucht, erkennungsdienstlich behandelt. Einige BewohnerInnen müssen sich nackt ausziehen und auf den Boden legen. Die Zimmer der Menschen werden von oben bis unten durchsucht, Musikgeräte geöffnet und dabei zerstört.

    Ein Flüchtling wird bei der gewaltsamen Öffnung seiner Zimmertür am Kopf verletzt, ein anderer verletzt sich, als er in Panik von einem Balkon springt. Ein Beamter schlägt einem Flüchtling seine Bibel aus der Hand und beschimpft ihn rassistisch.

    Sechs Menschen werden festgenommen, 29 Handys, Bargeld, Elektroartikel, Parfümflaschen, Bekleidungsstücke, Schmuckstücke und Rucksäcke werden beschlagnahmt.

    An der Polizeiaktion nehmen über 100 BeamtInnen der Polizei Singen und Konstanz, der Kriminalpolizei, des Bundesgrenzschutzes und deren Diensthunde teil. Die ganze Aktion wird von der Polizei auf Video aufgezeichnet. Als sie das Heim nach fünf Stunden verlassen, bleiben neben den materiellen Zerstörungen gedemütigte und geschockte Erwachsene und Kinder zurück.

    Die Polizei räumt in den folgenden Tagen ein, daß keinerlei Hinweise auf Rauschgift festgestellt werden konnten – die Festgenommen müssen freigelassen werden, und übrig bleiben als Beweismittel: eine Gaspistole, ein gestohlenes Fahrrad und ein paar ungeklärte Handys.

Offielle Anfrage des Runden Tisches Konstanz

 an die Polizeidirektion 17.5.00

 

29. Februar 00

 

Beeskow in Brandenburg. Der Flüchtling Sarif B. aus Sierra Leone wird am Busbahnhof von zwei Skinheads als "Nigger" beschimpft und vor ein herannahendes Auto gestoßen. Der Fahrer kann ausweichen, so daß Sarif B. unverletzt bleibt. Als noch drei weitere Skinheads auftauchen, flüchtet er in einen Supermarkt.

    Noch zweimal wird Sarif B. in der Folgezeit Opfer rassistischer Angriffe. Einmal vor einem Supermarkt, ein anderes Mal versuchten die Täter ihn aus einem Zug zu werfen. Als sich die Tür schloß, traten sie ihm in den Rücken.

Opferperspektive;

RBB-Brandenburg "Klartext" 26.8.03

 

1. März 00

 

JVA-Glasmoor in Norderstedt bei Hamburg. Ein Bediensteter schlägt den algerischen Abschiebegefangenen Emene K. vor einer Gruppe von vier Kollegen schwer zusammen. Er schlägt ihn mit der Faust mehrmals zu Boden, hebt ihn immer wieder auf und stößt ihn schließlich gegen den Türpfosten eines Gittertores. Der 30-jährige Emene K. erleidet einen Jochbeinbruch, einen Zungenriß und mehrere Schürfwunden und Prellungen. Er kommt zur medizinischen Behandlung ins Krankenhaus.

    Wenn mißhandelte Gefangene in Glasmoor in ähnlichen Fällen Anzeige erstattet hatten, dann war das Verfahren bisher immer daran gescheitert, daß die Opfer noch vor Eröffnung des Verfahrens abgeschoben wurden. Jetzt gelingt es erstmals, den Täter vor Gericht zu bringen.

    Am 29. September 2001 wird der Schließer freigesprochen. Begründung: "...im Zweifel für den Angeklagten".

Glasmoorgruppe;

taz 27.4.00;

FANTIFA-Norderstedt Okt. 2001

 

4. März 00

 

Rathenow in Brandenburg. Ein 25-jähriger Brandenburger skandiert vor dem Flüchtlingsheim "Ausländer raus!" In einem Schnellverfahren wird er daraufhin vom Amtsgericht Rathenow schon vier Tage später wegen Volksverhetzung zu 750 DM Strafe verurteilt.

MAZ 9.3.00

 

4. März 00

 

Eine unbekannte tote Person wird in der Nähe der deutsch-tschechischen Grenze in einem Waldstück – Ortslage Olbernhau – gefunden.

BT DS 14/5613

 

5. März 00

 

Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Es ist der 16. Hungerstreik-Tag des Angolaners und abgelehnten Asylbewerbers Nidjo Lucubami. Morgens um 8.40 Uhr kommen drei Beamte, um ihn zur Blutentnahme zu bringen. Aufgrund seiner Kreislaufstörungen kann Herr Lucubami sich nicht schnell genug vom Stuhl erheben, woraufhin die Beamten auf ihn einschlagen und ihn schließlich hochreißen und "wie einen Sack" bis in die 5. Etage schleifen. Dort wird er auf den Boden geworfen, so daß ihm die Luft wegbleibt. Seine Verletzungen, Schwellung in der Nierengegend und eine Verlet-

 

zung am rechten Ellenbogen, zeigt er seinen Mitgefangenen und Besuchern. Er erstattet Anzeige wegen Körperverletzung im Amt.

    Um 16.30 Uhr desselben Tages erfolgt die Abschiebung von Nidjo Lucubami mit der Air France in ärztlicher und BGS-Begleitung. Sein körperlicher Zustand ist so desolat, daß die Fluggesellschaft ab Paris einen Rollstuhl ordert. Auf dem Flug versucht Herr Lucubami noch dreimal, sich durch Aufschneiden von Blutgefäßen umzubringen.

    Am 28. August wird Herr Lucubami in Luanda auf offener Straße von angolanischen Polizisten überfallen und niedergeschossen. (siehe dort)

Interview mit Nidjo Lucubami am 5.3.00;

Antirassistische Initiative Berlin; I.A.A.D.H. 6.3.00

 

5. März 00

 

Cottbus in Brandenburg. Ein 24 Jahre alter indischer Flüchtling wird in einem Bahnhofstunnel von sechs deutschen Männern überfallen und zusammengeschlagen. Auch als der Mann am Boden liegt, lassen die Angreifer nicht von ihm ab: sie treten ihm in den Bauch, gegen den Rücken und an den Kopfbereich. Er erleidet einen Kieferbruch und eine Augenverletzung.

    Ein Jahr später werden vier Täter vom Cottbuser Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu Jugendstrafen von eineinhalb und zwei Jahren mit Bewährung verurteilt. Zudem werden alle Täter zu einer Zahlung von 600 DM (!) Schmerzensgeld verurteilt.

BeZ 8.3.00;

MAZ 18.3.00;

noch härtere zeiten (Cottbuser Wochenkurier 15.3.00);

ND 22.3.01; BeZ 22.3.00

 

7. März 00

 

Als der 23 Jahre alte Kurde Ayhan Atmalioglu von der Bremer Polizei zur Abschiebung abgeholt werden soll, bricht er zusammen, so daß die Abschiebemaßnahme unterbrochen werden muß. Er wird vorerst ins Krankenhaus Bremen-Ost transportiert.

    Ayhan Atmalioglu hat panische Angst vor einer Rückkehr in die Türkei. Viele seiner Familienangehörigen sind zu langen Freiheitsstrafen verurteilt worden und wurden gefoltert, einige wurden getötet. Zwei seiner Cousins sind nach einer Festnahme durch das türkische Militär spurlos verschwunden; ein Cousin starb an den Folgen eines Hungerstreiks in einem Istanbuler Gefängnis, eine Cousine ist infolge der Folter erblindet. Zwei seiner Brüder wurden vor seinen Augen durch Soldaten mit Handgranaten hingerichtet. Diese Ereignisse haben Ayhan Atmalioglu schwer traumatisiert.

IMRV Bremen 7.3.00

 

8. März 00

 

Frankfurt an der Oder – Stadtgebiet. In der Kläranlage wird eine unbekannte tote Person aus dem Wasser geborgen. Sie ist bei dem Versuch, die polnisch-deutsche Grenze zu überwinden, offensichtlich ertrunken.

BT DS 14/5613

 

10. März 00

 

Abschiebegefängnis Berlin-Moabit in der Kruppstraße. Der abgelehnte Asylbewerber Paulo Bunga Antonio wird in sehr schlechter körperlicher Verfassung nach Angola abgeschoben. Durch einen Hungerstreik mit sehr geringer Flüssigkeitsaufnahme hatte er bis zum Schluß gegen die drohende Abschiebung protestiert.


    Bereits Ende Februar mußte ein Abschiebeversuch aufgrund seiner energischen Weigerung abgebrochen werden. Statt zurück in das Abschiebegefängnis Köpenick war er dann in die Kruppstraße gebracht worden.

Jesuiten-Flüchtlingsdienst

 

10. März 00

 

Im bayerischen Eslarn an der deutsch-tschechischen Grenze wird ein Flüchtling aus Sri Lanka mit Unterzuckerung (vermutlich Hunger) vom BGS aufgegriffen.

BT DS 14/5613

 

13. März 00

 

Polizei-Razzia im Flüchtlingsheim Zella-Mehlis in Thüringen. Acht Polizeibusse, acht Polizei-PKWs, drei zivile PKWs rollen morgens um 6.00 Uhr vor das Heim. 40 bewaffnete Polizisten in Kampfuniform, Hunde und einige Zivil-Personen beginnen mit der Durchsuchung der einzelnen Zimmer der Flüchtlinge, nachdem das vierstöckige Gebäude umstellt worden ist.

    Im Zimmer 207a wohnt V. A. S. Als er nach dem Sinn des polizeilichen Überfalls fragt, wird er brutal überwältigt und mit Handschellen gefesselt auf den Flur geführt. Sein Zimmer wird durchsucht, die Beamten finden 900 DM und konfiszieren diese umgehend. Ihre Begründung: Die monatliche Unterstützung würde nicht ausreichen, um eine Geldsumme in solcher Höhe zu besitzen.

FRat Thür Info Nr. 14

 

14. März 00

 

Brand in einem Flüchtlingsheim in Mönchengladbach. Das Feuer wurde um 4.00 Uhr morgens in einem der höheren Geschosse des mittleren von drei Wohnhäusern entdeckt.

120 BewohnerInnen werden evakuiert, 14 von ihnen müssen mit dem Verdacht auf Rauchvergiftung ins Krankenhaus.

BeZ 15.3.00; taz 15.3.00;

SaN 15.3.00; AaN 15.3.00

 

15. März 00

 

Es ist der vierte Versuch, die kurdische Familie K. in die Türkei abzuschieben. Herrn K. werden die Hände auf den Rücken und auch die Füße gefesselt. Weil er trotzdem mit dem Kopf gegen eine Scheibe schlägt, bekommt er einen Helm auf.

    Seiner Frau Nazli K. werden die Hände mit Plastikbändern vorne gefesselt. Auch als sie am Flughafen auf die Toilette gehen muß, werden ihre Fesseln nicht gelöst, die Tür muß offen bleiben, eine Beamtin zieht ihr den Rock und die Unterhose herunter. Der 17-jährige Sohn Ali Murat K. wird in Landau festgenommen – auch er wird an den Händen gefesselt. (siehe auch: 9. April 99)

FRat NieSa

 

16. März 00

 

Eine Gruppe von 18 tamilischen Flüchtlingen wird aus Nordrhein-Westfalen nach Colombo abgeschoben. Mindestens zehn der Abgeschobenen werden nach der Ankunft mißhandelt und gefoltert.

jW 27.9.00

 

17. März 00

 

Nach der Durchquerung der Neiße wird eine Person russischer Nationalität in der Nähe der sächsischen Ortschaft Hagenwerder (GZ 104) an der Bundesstraße 99 vom BGS aufgegriffen. Sie kommt mit starken Unterkühlungen ins Görlitzer Krankenhaus.

BT DS 14/5613

 

17. März 00

 

Nachdem die tschetschenischen Flüchtlinge, Herr und Frau M. und ihre zwei Kinder, die Neiße bei Forst durchquert haben, werden sie auf deutscher Seite in der Laubenkolonie "Morgenröte" plötzlich von einem Scheinwerfer angestrahlt und von Beamten der Landespolizei Brandenburg zum Halten aufgefordert. Obwohl die Flüchtlinge der Aufforderung umgehend nachkommen, lassen die Beamten ihren Hund von der Leine, der auf die 13-jährige Tochter zustürmt. Herr M. stellt sich schützend vor seine Tochter, und so geschieht es, daß der Hund sich in seinem Arm festbeißt und ihn verletzt. Erst Minuten später wird der Hund von den Beamten zurückgerufen. Danach zwingen die Polizisten die Familie, sich auszuziehen, sich niederzuknien und ihre Kleidung auf den nassen und schmutzigen Boden zu werfen. Im Polizeigewahrsam in Guben erfolgen anschließend noch weitere Durchsuchungen.

    Am 20. März wird der Familie das gesamte Bargeld in Höhe von 1500 DM, wie es heißt "...zur Sicherung der Rückführungskosten", abgenommen, und Herr M. muß eine Quittung unterschreiben, deren Inhalt ihm nicht übersetzt wird.

    Danach erfolgt die Rückführung der Familie nach Polen. Erst hier erhält Herr M. eine angemessene medizinische Versorgung seiner Bißverletzung am Arm.

ARD "Monitor" 8.2.01; Sascha Adamek – Journalist;

BT DS 14/5613

 

18. März 00

 

Belzig im brandenburgischen Landkreis Potsdam-Mittelmark. Drei deutsche Jugendliche skandieren "Ausländer raus" und greifen Kosovo-Albaner an. Die Polizei ermittelt gegen die zwei 14-Jährigen und einen 16-Jährigen wegen Volksverhetzung und Körperverletzung.

BeZ 20.3.00

 

20. März 00

 

Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der nigerianische Gefangene Odisi Charles P. versucht, sich durch Erhängen das Leben zu nehmen. Ein chinesischer Mithäftling kann ihn rechtzeitig abhängen. Anschließend wird er für einige Tage in eine Isolationszelle gebracht. Am 7. April erfolgt seine Abschiebung.

Jesuiten-Flüchtlingsdienst;

Initiative gegen Abschiebehaft Berlin

 

21. März 00

 

Ein Asylbewerber wird im brandenburgischen Prenzlau von jugendlichen Fahrradfahrern in die Brust geboxt.

Pfeffer & Salz

 

21. März 00

 

Der 53 Jahre alte Flüchtling Krishan Singh Bist wird nach Indien abgeschoben, nachdem er am Vortag morgens um 7.00 Uhr in seiner Stuttgarter Unterkunft festgenommen worden war. Dies geschieht, obwohl auch den deutschen Behörden klar ist, daß der schwer Herz- und Zuckerkranke die lebenswichtigen Medikamente in Indien nicht kostenlos erhalten wird und er aufgrund seiner schweren Erkrankung kein Geld verdienen kann.

    Am 29. März erhält seine Stuttgarter Anwältin einen Brief von ihm: "Ich bin in großen Schwierigkeiten, bitte helft mir!"

    Der Caritas gelingt es, Krisahn Singh Bist in den folgenden sechs Monaten Geld für Insulin zuzuschicken. Danach gibt es keine Lebenszeichen mehr von ihm. Es war, mutmaßt die Caritas, eine "Abschiebung mit Todesfolge".

SWP/Gmünder Tagespost 28.4.00;

StN 28.4.00; StZ 28.4.00;

Maria Walz-Hildenbrand – Rechtsanwältin

 

22. März 00

 

Abschiebegefängnis Berlin-Moabit in der Kruppstraße. Die 19-jährige Anastasia Poljakova aus der Ukraine wird aus der Abschiebehaft entlassen. Es ist ihr 29. Hungerstreik-Tag. Da sie zunächst auch konsequent die Flüssigkeitsaufnahme verweigerte, danach maximal ein Glas Wasser zu sich nahm, war sie mehrmals zusammengebrochen.

    Anastasia Poljakova hatte am 24. Februar mit anderen Frauen den Streik aus Protest gegen ihre Inhaftierung und gegen die drohende Abschiebung begonnen.

(siehe auch: 13. April 00, 14. April 00 und 19. April 00)

Antirassistische Initiative Berlin

 

23. März 00

 

Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der ca. 35 Jahre alte marokkanische Gefangene Abdal K. steckt die Zudecke in seiner Zelle im Haus II in Brand. Obwohl der Brand von Mitgefangenen gelöscht werden kann, erleidet der Marokkaner Brandverletzungen. Danach kommt er für 10 Tage in Isolations- und Strafhaft. Er ist verzweifelt, schlägt seinen Kopf gegen die Eisengitter und äußert weiter Selbsttötungsabsichten. Eine Decke wird ihm mit der Begründung verweigert, daß er sich damit wieder selbst gefährden könne. Abdal K. beginnt einen Hungerstreik, den er auch fortsetzt, nachdem er Anfang April in den Normaltrakt zurückverlegt wird. Am

18. April erfolgt seine Entlassung ins Krankenhaus Köpenick.

Initiative gegen Abschiebehaft Berlin; FRat Berlin 9.5.00;

Jesuiten-Flüchtlingsdienst

 

24. März 00

 

In einem Waldstück bei Frauenstein (Nassau) nahe der deutsch-tschechischen Grenze wird eine tote Person aufgefunden.

BT DS 14/5613

 

24. März 00

 

Abschiebehaft in der JVA Mannheim. K. Ö. aus der Türkei schneidet sich die Pulsadern auf. Er wird in das Vollzugskrankenhaus Hohenasperg verlegt und am 30. März in die Abschiebehaft zurückgebracht. Die Sozialarbeiterin und ein Wachmann halten ihn für akut suizidgefährdet. Am 31. März wird er auf Grund einer eidesstattlichen Versicherung seiner Betreuerin wegen akuter Suizidgefahr aus der Abschiebehaft entlassen und erhält eine Duldung für zunächst drei Monate.

    K. Ö. hatte in der Abschiebehaft über Verdauungsprobleme, Gewichtsverlust, Herzklopfen sowie Hautprobleme geklagt und Suizidabsichten geäußert. Daraufhin hatte er Tee und Tabletten bekommen. Am 20. März hatte er beim Anstaltsleiter einen Antrag auf psychiatrische Untersuchung bei einem Arzt seines Vertrauens gestellt. Das Ergebnis der Untersuchung des Anstaltsarztes lautete, es bestehe keine akute Suizidgefahr und daher kein Anlaß, einen weiteren Arzt hinzuzuziehen.

AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim

 

28. März 00

 

Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der 39-jährige Mosambikaner Serafim M. wird auf dem Rückweg vom Besu-

cherraum von einem Wärter so stark mit dem Stiefel gegen die Brust getreten, daß ihm der Bluterguß, der dadurch entsteht, noch 14 Tage später Schmerzen bereitet. Er erstattet Anzeige gegen den Wärter und bekommt unmittelbar eine Gegenanzeige wegen Beleidigung.

(siehe 25. Februar 2000)

Initiative gegen Abschiebehaft Berlin;

 TS 18.4.00; BeZ 13.5.00

 

29. März 00

 

In Mögelin im Landkreis Havelland in Brandenburg greift ein 16-jähriger Deutscher zwei Flüchtlinge an, als diese versuchen, in einer Telefonzelle zu telefonieren. Nach der Äußerung "Ihr Scheißausländer, geht nach Hause, die Telefonzelle gehört nur Deutschen!" reißt der Angreifer dem 22-jährigen Afghanen den Hörer aus der Hand und schlägt ihm diesen auf den Kopf. Dann versetzt er ihm und seinem 20-jährigen türkischen Begleiter Faustschläge ins Gesicht und gegen den Oberkörper. Beide werden leicht verletzt.

    Der Täter äußert in der späteren Vernehmung, daß er von den Flüchtlingen als Nazi bezeichnet worden sei, zudem sei er der Meinung, daß Deutsche mehr Rechte bei der Nutzung von Telefonzellen hätten. Er hat eine Musikkassette der rechtsextremistischen Gruppe "Kraftschlag" bei sich.

RA 31.3.00; FR 31.3.00; BeZ 31.3.00;

 Konkret 10/00, S. 18;

VS-Bericht Brbg 2000

 

29. März 00

 

Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg. Ein 29 Jahre alter vietnamesischer Asylbewerber wird, als er mit seinem Fahrrad unterwegs ist, von vier großen Hunden angegriffen und schwer verletzt. Er erleidet Bißverletzungen am ganzen Körper und ist auch einen Tag nach dem Angriff noch nicht vernehmungsfähig.

    Der Hundebesitzer bekommt die Auflage vom Ordnungsamt, daß er die Hunde nicht mehr in einer Vierer-Gruppe ausführen darf, sondern nur einzeln und dann angeleint. Eine Überprüfung der Gefährlichkeit der Hunde wird angeordnet.

BeZ 31.3.00

 

29. März 00

 

Berlin. Eine schwer traumatisierte Frau aus Jugoslawien versucht, sich aus dem Fenster zu stürzen, nachdem sie von der Ausländerbehörde statt einer Verlängerung der Duldung eine Grenzübertrittsbescheinigung bekam.

    Die 38 Jahre alte Muslimin und alleinstehende Mutter eines 16-jährigen Kindes war im Krieg in dem Gebiet der heutigen Srpska durch mehrfache Vergewaltigungen schwer traumatisiert worden und ist deshalb in Berlin in psychologischer Betreuung.

    Die Atteste, die ihre Kriegstraumata beschreiben, wurden von der Psychologin des Polizeiärztlichen Dienstes Berlin nur bedingt anerkannt. Die Polizei- Psychologin schrieb in ihrem Kommentar: "Die Behandlung sollte nicht in Deutschland stattfinden."

Eine Flüchtlingsberatungsstelle in Berlin

 

30. März 00

 

Abschiebegefängnis Berlin-Moabit in der Kruppstraße. Der 24 Jahre alte Tunesier Atef B., der sich im Hungerstreik befindet, schneidet sich im Ärzteraum mit einer Rasierklinge die Blutgefäße in der rechten Armbeuge auf, um sich umzubringen. In der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie des Haftkrankenhauses Moabit wird eine schwere Depression festgestellt, deren medikamentöse Therapie noch im Krankenhaus beginnt. Als die Polizei den Patienten Ende April  abholen will, um ihn wieder in das Abschiebegefängnis Köpenick zu bringen, wehrt er sich dagegen und fügt sich in seiner Verzweiflung mit einer Gabel Verletzungen am

Bauch zu.

    Atef B. wurde als Angehöriger der oppositionellen islamistischen Partei NHASA politisch verfolgt; sein Vater ist als Vorsitzender der Partei seit über 10 Jahren inhaftiert. Atef B. war vor seiner Flucht in Tunesien wochenlang gefoltert worden. Er hat am ganzen Körper Folterspuren: am Rücken und Bauch tiefe, vernarbte, parallel verlaufende Striemen vom Auspeitschen und an den Handgelenken breite Narben von Fesseln und vom Aufhängen an den Händen. Auf seiner Brust sind Brandmale von ausgedrückten Zigaretten. Sein Asylantrag und der Asylfolgeantrag wurden vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge abgelehnt. (siehe auch: 31. Mai 2000)

Initiative gegen Abschiebehaft Berlin; Bündnis 90/Die Grünen 2.6.00;

Fluchtpunkt Nr. 3 7/00; Antirassistische Initiative Berlin

 

31. März 00

 

Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg. Ein 38 Jahre alter Flüchtling aus Sierra Leone wird am späten Abend auf dem Bahnhof in Luckenwalde von zwei Deutschen angegriffen. Auch ein ihm zu Hilfe kommender Landsmann kann nicht verhindern, daß er am Kopf verletzt wird. Auch der Helfer wird von den Angreifern attackiert. Die Täter im Alter von

20 und 38 Jahren werden festgenommen.

BM 2.4.00; TS 2.4.00;

FR 3.4.00; BeZ 3.4.00; Opferperspektive

 

31. März 00

 

Neumünster in Schleswig-Holstein. Das bosnische Ehepaar M. und die Mutter von Herrn M. erfahren auf der Ausländerbehörde, daß sie in den nächsten Tagen "freiwillig" nach Bosnien ausreisen sollen. Herr M. erklärt den Beamten, daß sie nicht ausreisen können, weil seine Frau durch Lagerhaft und Mißhandlung im Krieg traumatisiert ist und sich seit langem in ärztlicher Behandlung befindet. Zum Beweis zeigt er den Beamten die Medikamente seiner Frau.

    Die Polizei wird gerufen, und die fünf eintreffenden Polizeibeamten versuchen, Herrn M. mitzunehmen. Seine Frau klammert sich an ihn und schreit, daß sie sie nicht trennen sollen. Ein Beamter ergreift den Arm von Frau M. und verdreht ihn auf den Rücken. Ein anderer Polizist greift nach ihrem Bein und versucht es wegzuziehen. Als sie immer noch nicht umfällt, wird auch das zweite Bein weggezogen. Sie schlägt zu Boden und ist augenblicklich bewußtlos. Ihr Bein ist verletzt.

    Herr M. wird nach draußen geführt, dort auf den Boden gestoßen und in Handschellen gelegt. Er kommt in Untersuchungshaft. Beim Haftprüfungstermin erfährt er vom Richter, daß seine Frau im Krankenhaus liegt und nach dem schweren Zusammenbruch in psychiatrischer Behandlung ist.

    Herr M. kommt frei, und Frau M. ist fünf Wochen später immer noch in stationärer Behandlung.

Bericht des Betroffenen in:

Der Schlepper Nr. 11/12 Juni 2000

 

März 00

 

Der kurdische Flüchtling Serif Tarhan bringt sich im Badezimmer seiner Unterkunft in Holland um.

    Nach der Ablehnung seines Asylantrages in der BRD, den er 1996 gestellt hatte, war er nach Holland geflohen und hatte auch hier politisches Asyl erbeten.

    Als jetzt die Rückschiebung nach Deutschland anstand, setzte er seinem Leben ein Ende.

Özgür politika 15.3.00

 

2. April 00

 

Bernau in Brandenburg. Nachts um 1.00 Uhr wird ein pakistanischer Flüchtling auf dem Fahrrad von vier bis fünf Deutschen als "Scheiß-Ausländer" und "Kanake" beschimpft und bedroht. Er läßt sein Fahrrad liegen und rennt zu Fuß weiter. Das Fahrrad wird zerstört.

BORG Bernau

 

7. April 00

 

Der 12 Jahre alte Kandan Ravi aus Sri Lanka wird aus dem Abschiebegefängnis Berlin-Kruppstraße entlassen. Nachdem der Junge am 8. März an der tschechischen Grenze festgenommen worden war, kam er umgehend in Dresden in Haft und wurde dann nach Berlin gebracht. Hier dauert seine Gefangenschaft noch drei Wochen, bis er aufgrund öffentlicher Proteste im wahrsten Sinne des Wortes vor die Tür gesetzt wird. Er bekommt einen Zettel in die Hand, daß er sich beim Landeseinwohneramt am Friedrich-Krause-Ufer melden solle. Dort ist er nicht angekommen und gilt als verschwunden.

BeZ 5.4.00; jW 5.4.00;

 taz 12.4.00; taz 13.4.00

 

9. April 00

 

Als der 33 Jahre alte libanesische Flüchtling Khalid S. am frühen Morgen die Diskothek im brandenburgischen Rathenow verläßt, wird er aus einer Gruppe von fünf Personen heraus von einem Mann derart ins Gesicht geschlagen, daß er hinfällt. Er muß seine Verletzungen behandeln lassen.

BeZ 10.4.00; RA 11.4.00; ND 11.4.00;

jW 11.4.00; BeZ 11.4.00;

Opferperspektive

 

9. April 00

 

Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Karen M., 26 Jahre alt, aus Aserbaidschan, der seit 25 Tagen im Hungerstreik ist, unterbricht diesen wegen einer Blinddarm-Operation für eine Woche und setzt ihn dann unvermindert fort.

Initiative gegen Abschiebehaft Berlin

 

11. April 00

 

Strausberg in Brandenburg. Zwei Flüchtlinge aus Sierra Leone werden auf dem S-Bahnhof von elf Deutschen beschimpft, mit "Hitlergruß" verhöhnt und mit Springerstiefeln und einem abgebrochenen Schrubberstiel traktiert. Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma können den Angriff stoppen. Gegen zwei der Täter wird Haftbefehl erlassen.

MAZ 13.4.00; RA 13.4.00; BeZ 13.4.00;

RA 14.4.00; ND 14.4.00;

 

11. April 00

 

Ditzingen im Kreis Ludwigsburg in Baden-Württemberg. Um 23.00 Uhr wird der 34-jähriger Flüchtling Sivanathan Pomniah aus Sri Lanka von drei jugendlichen Skinheads (zwei Jungen und ein Mädchen im Alter zwischen 15 und 17) auf dem Ditzinger Bahnhof zusammengeschlagen und auf ein S-Bahn-Gleis geworfen. Es ist 23.05 Uhr, als es einem Zeugen gelingt, den Verletzten von den Gleisen zu zerren. Eine Minute später fährt der Zug ein. Sivanathan Pomniah kommt ins Krankenhaus, wo seine vielen Prellungen, Platzwunden und Schürfverletzungen behandelt werden.

    Die Täter werden im Oktober wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung zu dreieinhalb bis vier Jahren Jugendstrafe verurteilt.

StN 12.4.02; jW 15.4.00; ND 17.4.00;

BeZ 6.10.00; StN 7.10.00;

WDR – Radionachrichten 27.10.00 (16:51) (17:45); FR 28.10.00

 

13. April 00

 

Abschiebegefängnis Berlin-Moabit in der Kruppstraße. Die

33 Jahre alte Ukrainerin Natalja Bazarja wird nach 50 Tagen Hungerstreik aus der Abschiebehaft entlassen. Die durch die UnterstützerInnen engagierte Rechtsanwältin hatte festgestellt, daß Frau Bazarja schon vor langer Zeit aus der Haft hätte entlassen werden sollen, daß sie aber aufgrund der Nachlässigkeit der Behörde monatelang rechtswidrig in Gefangenschaft saß.

    Frau Bazarja hatte am 23. Februar mit anderen Frauen aus der Ukraine den Streik aus Protest gegen ihre Inhaftierung und gegen die drohende Abschiebung begonnen.

(siehe auch: 22. März 00, 14. April 00 und 19. April 00)

Antirassistische Initiative Berlin

 

14. April 00

 

An der deutsch-polnischen Grenze, nahe der brandenburgischen Ortschaft Lebus, wird eine vermutlich ertrunkene Person ukrainischer Herkunft aus der Oder geborgen.

BT DS 14/5613

 

14. April 00

 

Jena im Stadtteil Lobeda-Ost in Thüringen. Als Mokomadi Kalemba aus der Demokratischen Republik Kongo kurz vor Mitternacht an einer Straßenbahn-Haltestelle vorbeigehen muß, löst sich aus einer Gruppe von sechs oder sieben Deutschen ein Jugendlicher und geht bedrohlich auf ihn zu. Kalemba dreht sich um und flieht in Richtung seines Wohnhauses. Als er versucht, die Haustür aufzuschließen, trifft ihn die Wucht eines Baseballschlägers in die Seite. Ein eiserner Gegenstand trifft ihn am Kopf und im Gesicht. Er verspürt Tritte und Schläge, bis er zusammenbricht. "Kaffer" nennt ihn einer der Angreifer, sonst sagen sie nichts.

    Die Polizei bezeichnet den Angriff als "unbedeutenden Zwischenfall", und im offiziellen Polizeibericht taucht er gar nicht erst auf. Die Presse wird von Freunden des Opfers informiert.

    Bereits vor drei Jahren war Mokomadi Kalemba von drei deutschen Männern aufgelauert worden. Er war mit einem Messer und einem Revolver bedroht und schließlich brutal zusammengeschlagen worden.

ND 20.4.00; JWB 26.4.00; FR 8.5.00

 

14. April 00

 

Berlin. Als die 35 Jahre alte Frau erfährt, daß ihre Duldung aufgehoben wird, bekommt sie einen Nervenzusammenbruch, verfällt in Dauerschreien, wirft sich gegen die Zimmerwände und ist nicht ansprechbar. Dann versucht sie, sich mit einer Überdosis Beruhigungstabletten das Leben zu nehmen. Die Frau stammt aus der Umgebung von Srebrenica, wurde während des Krieges dort mehrfach vergewaltigt und war in Berlin deswegen in psychotherapeutischer Betreuung.

    Die Atteste, die ihre Kriegstraumata beschreiben, wurden vom Polizeiärztlichen Dienst Berlin nicht anerkannt. Allein die Vorladung dort am 8. Februar war für die Frau schwer belastend und hatte retraumatisierende Wirkung. Sie selbst, eine gläubige Muslimin, sagte immer wieder, sie werde sich und ihre vier Kinder töten, wenn sie nach Srebrenica zurück müsse.

Eine Flüchtlingsberatungsstelle in Berlin

 

14. April 00

 

Haftkrankenhaus der JVA Berlin Moabit. Haftprüfungstermin für die 24 Jahre alte Dana Wlasenko, die seit 53 Tagen mit einem Hungerstreik gegen ihre Abschiebehaft protestiert. Die Verhandlung findet spätabends im Haftkrankenhaus statt, weil die Gefängnisärzte einen Transport der sehr geschwächten Patientin in den Berliner Bezirk Köpenick nicht erlauben. Aufgrund ihres katastrophalen gesundheitlichen Zustands wird Dana Wlasenko aus der Haft entlassen. UnterstützerInnen fahren sie in ein öffentliches Krankenhaus, wo sie die folgenden zwei Wochen medizinisch versorgt wird.

    Sie war – zusammen mit der ebenfalls hungerstreikenden Soja Schatz – am 10. April vom Abschiebegefängnis Moabit ins Haftkrankenhaus der Moabiter Strafanstalt gebracht worden. Sie hatte in den Tagen vorher eine Verfügung unterschreiben müssen, in der festgelegt ist, wie die behandelnden Gefängnisärzte zu verfahren haben, wenn sie ins Koma fallen würde.

(siehe auch: 22. März 00, 13. April 00 und 19. April 00)

Antirassistische Initiative Berlin

 

Mitte April 00

 

Die kurdischen Schwestern A. und S. K. werden nach siebenjährigem Aufenthalt in der BRD aufgrund abgelehnter Asylanträge in die Türkei abgeschoben. Nachdem sie eine Nacht im Gewahrsam der Flughafenpolizei Istanbul verbringen mußten, kommen sie frei. Aus Angst vor Verhaftung halten sie sich dann jedoch bei Verwandten versteckt.

    Ende Mai werden sie von der Polizei abgeholt und von einer Anti-Terror-Einheit drei Tage und zwei Nächte lang unter Schlägen und sexuellen Demütigungen verhört. A. K. wird bis auf die Unterhose entkleidet und dann von fünf maskierten Uniformierten immer wieder geschlagen.

    Ihre 20-jährige Schwester S. K. muß die Angst- und Hilfeschreie mit anhören. Auch sie, die schwer gehbehindert ist und sich nur an zwei Krücken oder im Rollstuhl bewegen kann, wird geschlagen und verhört.

    Nach den Mißhandlungen werden die Frauen zunächst entlassen und dann wieder festgenommen und verhört. Nach der Freilassung tauchen sie unter.

    Nach der Abschiebung der beiden Frauen wurden ihre Asylfolgeverfahren in der BRD weiter betrieben. Die vorher für "gefälscht" gehaltenen Papiere der Frauen wurden in ihrer Echtheit bestätigt, und das Verwaltungsgericht Hannover erkannte die Schwestern am 11. September 2000 in Abwesenheit nachträglich als Asylberechtigte an.

    In einer bisher einmaligen Aktion erhalten die Schwestern daraufhin von der Deutschen Botschaft Visa für die BRD und Bescheinigungen über die Befreiung von der Paßpflicht. Nach der Flucht außer Landes können sie dann offiziell in die BRD einreisen. Sie landen am 21. Dezember 2000 auf dem Flughafen Hannover.

    Ihre Familie in der Türkei ist nun Repressalien durch Polizei und Behörden ausgesetzt.

FR 21.12.00; taz 22.12.00

 

Mitte April 00

 

Abschiebegefängnis Glasmoor in Norderstedt bei Hamburg. Der tunesische Flüchtling Kamel C. schneidet sich zum zweiten Mal die Pulsadern auf. "Notdürftig zusammengeflickt" wird er am nächsten Morgen zum Flughafen gebracht, wo eine Ärztin interveniert, so daß die Abschiebung abgebrochen wird. Eine Woche später erfolgt dann die Abschiebung nach Tunesien.

(siehe auch Anfang November 99)

taz Hamburg 19.6.00

 

16. April 00

 

Neustadt (Dosse) in Brandenburg. Der 27-jährige Luc Marcel I., Flüchtling aus Kamerun, ist abends auf dem Weg in seine Heimunterkunft, als er um 20.30 Uhr in der Schulstraße aus


einer Gruppe von fünf Deutschen heraus beleidigt, bespuckt und mit einer Flasche auf den Kopf geschlagen wird. Er kommt verletzt ins Krankenhaus.

    Erst nach Bildung einer polizeilichen Ermittlungsgruppe und nach Ausschreibung einer Belohnung von 3000 DM können drei Wochen später zwei Täter identifiziert und verhaftet werden. Sie werden im August zu Freiheitsstrafen von je einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

    Dem durch den Überfall traumatisierten Luc Marcel I. droht nach abgelehntem Asylantrag die Abschiebung.

RA 18.4.00; MAZ 18.4.00;

jW 18.4.00; BeZ 18.4.00; RA 10.5.00;

 MAZ 11.5.00; BeZ 11.5.00; ND 12.5.00;

MAZ 10.8.00; RA 10.8.00; BeZ 10.8.00;

Opferperspektive; FR 5.7.02

 

19. April 00

 

Khalid Mahmoud, Flüchtling aus Pakistan, wird im brandenburgischen Rathenow von einem Deutschen aus einer Telefonzelle gezerrt und dann ins Gesicht geschlagen. Drei weitere Rassisten kommen hinzu und schubsen und beleidigen ihn. Erst als eine Passantin droht, übers Handy die Polizei zu rufen, lassen die Angreifer von ihrem Opfer ab.

    Es ist dies die sechste Attacke auf Khalid Mahmoud in diesem Jahr. (siehe auch: 1. Januar 00)

BeZ 20.4.00; BeZ 22.4.00;

FR 26.4.00; BeZ 27.4.00;

Opferperspektive

 

19. April 00

 

Haftkrankenhaus der JVA Berlin-Moabit. Nach 61 Tagen Protesthungern gegen die Abschiebehaft und die drohende Abschiebung wird die 37 Jahre alte Ukrainerin Soja Schatz nachts völlig entkräftet aus der Abschiebehaft entlassen und in ein öffentliches Krankenhaus gebracht.

    Sie war – zusammen mit der ebenfalls hungerstreikenden Dana Wlasenko – am 10. April vom Abschiebegefängnis Moabit ins Haftkrankenhaus der Moabiter Strafanstalt gebracht worden.

    Während des langen Hungerstreiks hatte sie mehrmals Krämpfe am ganzen Körper und ohnmachtsähnliche Zustände und wurde in den letzten Tagen nur noch im Rollstuhl transportiert. In den Tagen vorher hatte Soja Schatz eine Verfügung unterschreiben müssen, in der festgelegt ist, wie die behandelnden Gefängnisärzte zu verfahren haben, wenn sie ins Koma fallen würde.

    Mit ihrer Entlassung endet einer der längsten Hungerstreiks, der je in Berliner Abschiebegefängnissen stattgefunden hat.

    Nachdem sie ihren Hungerstreik am 19. Februar begonnen hatte, hatten sich ihrem Protest weitere vier Ukrainerinnen des Abschiebegewahrsams Berlin-Moabit angeschlossen.

(siehe auch: 22. März 00, 13. April 00, 14. April 00)

    Viele Organisationen und Einzelpersonen hatten sich während des mehr als achtwöchigen Hungerstreiks für die Freilassung der Frauen eingesetzt – unter ihnen Christa Wolf, Walter Jens, Ralph Giordano, Eugen Drewermann und vor allem auch Abgeordnete und MenschenrechtlerInnen aus Landtag und Bundestag. In den letzten Tagen der Haft und vor allem wegen der seit längerem andauernden Lebensgefahr hatten täglich Kundgebungen vor der JVA Moabit statt

gefunden.

    Lyudmyla Orlova, die fünfte der protestierenden Frauen, hat ihre Freilassung durch den Hungerstreik zu diesem Zeitpunkt nicht erreicht. Nachdem sie vor einer Woche – psychisch und physisch völlig erschöpft – wieder angefangen  hatte, Obstsäfte zu trinken und somit den Hungerstreik offiziell abgebrochen hatte, ging es ihr körperlich sehr schlecht. Sie konnte die Anstaltskost nach über 50 Tagen Hungerstreik überhaupt nicht vertragen. Sie bekam neben Magen-Problemen schwere Nierenkoliken und mußte mehrmals ins Krankenhaus. Erst Wochen später wird auch sie aus der Abschiebehaft entlassen, weil es den Behörden nicht gelang, Ausrei-sepapiere für sie zu besorgen. Sie hatte, wie auch ihre Mitgefangenen, länger als sechs Monate in Abschiebehaft zubringen müssen.

Antirassistische Initiative Berlin

 

20. April 00

 

Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Drei arabische Gefangene – unter ihnen der Libanese Hussein E.zünden eine Matratze in ihrer Zelle an in der Absicht, sich durch den Brand umzubringen. Der Brand wird frühzeitig entdeckt, und keiner der Gefangenen verletzt sich. Die Männer befinden sich seit Wochen im Hungerstreik. Hussein E. ist verzweifelt über die gewaltsame Trennung von seiner Frau und seinen Kindern, die in Hamburg leben. Am 8. Mai, es ist sein  50. Hungerstreik-Tag, wird er wegen Haftunfähigkeit aus dem Gefängnis entlassen, seine Mitgefangenen einige Tage später.

Jesuiten-FLüchtlingsdienst

 

21. April 00

 

Hamburger Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand in Jork. Ein 17-jähriger Abschiebehäftling aus Guinea errichtet während des Freigangs seiner Mitgefangenen morgens gegen 8.00 Uhr eine Barrikade vor seiner Zelle und zündet sie an. Er wird mit schweren Verbrennungen ins Krankenhaus nach Boberg gebracht. Ermittler gehen davon aus, daß der Jugendliche sich umbringen wollte, um seiner drohenden Abschiebung zu entgehen.

taz Hamburg 22.4.00; morgengrauen Nr. 81 Juli 00

 

23. April 00

 

Neugremnitz in Brandenburg. Der 16 Jahre alte Asylbewerber Rodriguez S. aus Kolumbien wird von deutschen Jugendlichen angegriffen und gewürgt. Als er mit seinen Begleitern in deren Auto flüchtet, werden auch die drei Begleiter geschlagen und mit rassistischen Parolen beleidigt. Dem wegfahrenden Wagen werfen die Angreifer Flaschen hinterher.

Opferperspektive (JWB 3.5.00; BORG Bernau);

Konkret 10/00, S. 18

 

26. April 00

 

Fürstenfeldbruck bei München. Ein 27 Jahre alter Flüchtling soll zwecks Abschiebung festgenommen werden. Der Mann flieht, wird dann aber von zwei Polizisten eingeholt. Bei der anschließenden Rangelei "löst sich" ein Schuß aus der Dienstpistole und durchschlägt die Hand des Flüchtlings. Dieser ergreift die Waffe und schießt seinerseits auf die Beamten, die jedoch nicht getroffen werden.

    Dann flieht er mit der Waffe, wird kurz darauf noch einmal gestellt und ergibt sich. Im Krankenhaus muß seine verletzte Hand operiert werden.

FR 27.4.00; taz 27.4.00

 

28. April 00

 

Guben in Brandenburg. Vor der Diskothek "Bitburger" schlagen 10 Nazis einen pakistanischen Asylbewerber zusammen. Die Rassisten drohen: "Wir machen es genau wie mit deinem Freund im letzten Jahr."

    Die gerufenen Polizeibeamten nehmen nur eine Anzeige einer Diskothekenbesucherin gegen den Pakistani auf, das Opfer selbst wird mit den Worten "Hau ab nach Pakistan" weggeschickt.

FR 3.5.00; noch härtere zeiten – cottbus;

Opferperspektive (InfoRadio 2.5.00; LR 3.5.00)

 

28. April 00

 

In der Hamburger JVA Glasmoor schneidet sich der 34 Jahre alte Kamel C. aus Tunesien zum zweiten Mal die Pulsadern auf. "Notdürftig zusammengeflickt", wird er am nächsten Morgen zum Flughafen gebracht, wo eine Ärztin interveniert, so daß die Abschiebung abgebrochen wird. Eine Woche später erfolgt dann die Abschiebung nach Tunesien.

(siehe auch: Anfang November 99)

taz Hamburg 19.6.00;

Hamburgische Bürgerschaft DS 20/469

 

29. April 00

 

Guben in Brandenburg. In der Diskothek "U-Boot" werden drei pakistanische Asylbewerber von Unbekannten angegriffen, als für eine kurze Zeit das Licht ausgeht. Sie werden getreten, geschlagen, gegen eine Wand und eine Tür gestoßen. Ein Mann wird durch die Schläge im Gesicht verletzt. Die gerufenen Ordnungsbeamten geben einem der Angegriffenen zu verstehen, daß er sich ruhig verhalten solle, denn sonst werde er noch einmal geschlagen.

FR 3.5.00; noch härtere zeiten – cottbus;

Opferperspektive (InfoRadio 2.5.00; LR 3.5.00)

 

30. April 00

 

Ein 22 Jahre alter Flüchtling aus dem Kongo wird im brandenburgischen Lübben abends von zwei Männern mit einem Messer bedroht. Die Angreifer verlangen eine Büchse Bier. Passanten mischen sich ein und verhindern dadurch Schlimmeres.

MAZ 3.5.00

 

April 00

 

Treskow bei Neuruppin in Brandenburg. Der Inhaber und Betreiber des Flüchtlingsheimes, Karl Wiesemann, schleudert die Sachen der Bosnierin Myma Hobic über den Flur, schlägt sie und beleidigt alle HeimbewohnerInnen als "Scheißasylanten". Ähnliches berichtet auch die Kolumbianerin Luz Stella Pinto: "Wiesemann mag keine Menschen, die ihm nicht gehorchen."

RA 19.4.00

 

2. Mai 00

 

Eine tote Person wird in der Nähe von Zittau auf polnischer Seite der Grenze (Porajow) aus der Neiße geborgen. Todesursache: vermutlich Ertrinken.

BT DS 14/5613

 

5. Mai 00

 

Oschersleben in Sachsen-Anhalt. Der 32 Jahre alte Abotsi Komlan aus Togo will gegen Abend in einer Telefonzelle telefonieren, als er herausgezerrt und getreten wird. Er versucht zu fliehen, wird von den sechs Rassisten eingeholt, angeschrien und getreten. Einer der Angreifer schlägt ihm mit einer Zaunlatte immer wieder auf den Kopf

VM 17.5.00; 26/00

 

5. Mai 00

 

Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Acht Gefangene sind seit drei Wochen im Hungerstreik. Ein russischer Mann öffnet sich die Pulsadern und kommt dann ins nahegelegene Krankenhaus Köpenick. Danach wird er aus der Haft entlassen.

FRat Berlin 9.5.00;

Hartwig Berger – Bündnis90 / Die Grünen 28.5.00

 

6. Mai 00

 

Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Die 40 Jahre alte Naimah Hadjar erhängt sich in der Dusche der Transitunterkunft aus Angst vor der Abschiebung.

    Frau Hadjar war am 11. September 99 in die BRD geflohen, nachdem sie von algerischer Polizei mehrfach vergewaltigt und geschlagen worden war. Ihr Mann gilt als Regimegegner und ist seit 5 Jahren in Algerien verschwunden.

    Der Asylantrag wird nach einer Woche als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Naimah Hadjar ist in psychisch sehr schlechter Verfassung; sie hat stundenlange Weinkrämpfe. Am 26. Februar 2000 wird sie nach einem Nervenzusammenbruch aus dem Transitbereich heraus in die psychiatrische Abteilung des St. Markus-Krankenhauses gebracht. Hier erfolgt ihre Bewachung 24 Stunden täglich durch zwei BGS-Beamten. Im März kommt sie in die JVA Frankfurt-Preungesheim in Abschiebehaft und schließlich am 4. Mai zurück in den Transitbereich am Frankfurter Flughafen. Sie hat die sieben Monate Aufenthalt in der BRD ausschließlich in Gefangenschaft verbringen müssen.

    Ein Brief, den der Rechtsanwalt von Frau Hadjar vom 18. Februar an das Bundesinnenministerium schickte und dieses aufforderte, Frau Hadjar aus humanitären Gründen einreisen zu lassen, ist auch eine Woche nach ihrem Tod noch nicht beantwortet worden.

    In einer Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums heißt es nach ihrer Selbsttötung: "Wegen der Paßvernichtung war es nicht möglich, ihre Identität zwecks zügiger Rückführung festzustellen......Sie hat damit die Ursache für die sich daraus ergebene Situation selbst geschaffen."

FR 9.5.00; BeZ 9.5.00; jW 10.5.00; FR 12.5.00;

Pro Asyl 12.5.00;Pro Asyl 16.5.00; FR 29.5.00;

ORB – "Tod im Niemandsland" 25.9.01

 

7. Mai 00

 

Neustadt (Dosse) in Brandenburg. Ein 19-jähriger Flüchtling aus Togo ist auf dem Weg zum Bahnhof, als er um 22.15 in der Köritzer Straße von einem Mann mit der Faust gegen den Kopf geboxt wird. Der Angegriffene flieht auf das nahegelegene Bahnhofsgelände und versteckt sich dort in einer Werkstatt. Ein Bahnarbeiter hilft ihm und ruft die Polizei. Der Mann kommt zur Beobachtung seines Gesundheitszustandes ins Krankenhaus.

MAZ 9.5.00; RA 9.5.00; taz 9.5.00;

Konkret 10/00, S. 18

 

7. Mai 00

 

In der Nähe der brandenburgischen Ortschaft Kienitz wird eine unbekannte, vermutlich ertrunkene Person aus dem Wasser der Oder geborgen.

BT DS 14/5613

 

7. Mai 00

 

Zwei afghanische Flüchtlinge, 34 und 40 Jahre alt, werden in Frankfurt an der Oder im Stadtzentrum brutal verprügelt und mit Stuhlbeinen niedergeschlagen. Die Angegriffenen müssen sich ihre Verletzungen im Krankenhaus ambulant behandeln lassen. Gegen die jugendlichen Gewalttäter werden Haftbefehle beantragt.

RA 9.5.00; taz 9.5.00; BeZ 9.5.00

 

8. Mai 00

 

Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der russische Gefangene Wolodermire S. (Wolodja C.), der sich im Hungerstreik befindet, wird aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes aus der Abschiebehaft entlassen. Als er sich – entsprechend der ihm gesetzten Fristen – am 22. Mai bei der Ausländerbehörde meldet, wird er erneut festgenommen und kommt wieder ins Abschiebegefängnis Köpenick. Er beginnt erneut einen Hungerstreik und wird – wieder wegen Haftunfähigkeit – am 14. Juni entlassen.

Initiative gegen Abschiebehaft Berlin; Jesuiten-Flüchtlingsdienst

 

9. Mai 00

 

Von 1997 bis heute haben laut Aussagen von Kirchenverbänden insgesamt 18 Selbsttötungsversuche von Flüchtlingen im Transitbereich des Frankfurter Airports infolge der "unerträglichen psychischen Belastung" durch die "Langzeitinternierung" stattgefunden. (16 Fälle sind hier dokumentiert)

FR 9.5.00

 

10. Mai 00

 

Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der Algerier Salvador A. befindet sich in kritischem Zustand – er hungert seit

25 Tagen. Durch einen Granatsplitter ist sein Bein geschwollen und blau verfärbt. Weil eine medizinische Behandlung im Abschiebegefängnis verweigert wird, versucht er selbst, sich den Splitter mit einem Plastikmesser aus dem Schienbein zu entfernen. Farkoni wird am 12. Mai entlassen, indem er vor das Gefängnistor gesetzt wird. Freunde bringen ihn in ein Berliner Krankenhaus. Nach vierwöchiger Therapie kann er auch hier entlassen werden.

Initiative gegen Abschiebehaft Berlin; Bündnis90 / Die Grünen 10.5.00;

taz 25.5.00

 

15. Mai 00

 

Der 29 Jahre alte Togoer S. wird über Ghana nach Togo abgeschoben. Als Polizisten auf dem Flughafen Lomé Geld von ihm verlangen, er jedoch keines hat, entwickelt sich eine handgreifliche Auseinandersetzung, bei der er Zähne verliert. Dann wird er auf dem Flughafengelände inhaftiert. Ihm wird das Anhörungsprotokoll aus seinem Asylverfahren vorgehalten, das sich offensichtlich in seinem Gepäck befand. Die nächsten zwei Wochen bleibt er im Sûreté Nationale inhaftiert. Dann erfolgt seine Freilassung unter der Auflage, daß er sich für die Regierungspartei einsetzen soll. Er steht unter Bewachung. Sein Gepäck hat er nie erhalten.

    Am 19. Dezember 2001 gelingt ihm erneut die Flucht in die BRD, wo seine Frau und seine Kinder bereits ein festes Aufenthaltsrecht haben.

Barbara Ginsberg – Rechtsanwältin

 

18. Mai 00

 

In einem Flüchtlingsheim in Bergkamen in Nordrhein-Westfalen droht ein Mann aus dem Kosovo, seinen drei Monate alten Sohn vom Balkon des ersten Stockes zu werfen, wenn die Polizei die Abschiebung seiner Familie durchführt. Nach stundenlangen Verhandlungen stürmt die Polizei die Wohnung der Flüchtlinge, und die Familie wird dann in polizeilicher Begleitung über Düsseldorf in den Kosovo abgeschoben.

BeZ 19.5.00

 

19. Mai 00

 

Ein togoischer Asylbewerber, der wegen Posttraumatischer Belastungsstörung im Behandlungszentrum für Folteropfer Refugio in Kiel seit langem in Behandlung ist, wird zwecks Abschiebung morgens um 7.00 Uhr festgenommen.

    Vorher war sein Antrag auf Eilrechtsschutz vom Verwaltungsgericht Schleswig und dem Oberverwaltungsgericht abgelehnt worden. Seine Anwältin hatte den Antrag auf Eil-rechtsschutz mit der akuten Suizidgefährdung und mit der absehbaren massiven Verschlimmerung der Erkrankung des Mannes durch die Abschiebung begründet. Das Verwaltungsgericht Schleswig meinte, daß es ausreichen würde, wenn der Mann von BGS-Beamten und einem psychiatrischen Facharzt begleitet werden würde. Zudem formulierte es folgende Passage: "Ausweislich einer Auskunft der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Lomé wird im übrigen ein Facharzt der psychiatrischen Klinik der Stadt Aneho den Antragsteller am Flugplatz in Empfang nehmen und weiter psychiatrisch begleiten."

    Tatsächlich gilt der Mann nach der Abschiebung für seine Familie in Togo, wie für seine Freunde und Bekannten in Deutschland, zunächst als vermißt. Das Innenministerium in Kiel teilt auf Nachfragen mit, daß der Mann am Tag nach der Abschiebung von der togoischen Polizei freigelassen wurde.

    Erst Wochen nach der Abschiebung meldet er sich selbst telefonisch bei seinem Rechtsanwalt in Schleswig-Holstein. Er berichtet, daß er noch auf dem Flughafen von der togoischen Polizei festgenommen wurde. Er wurde verhört, wobei ihm unter massiven Drohungen viele Fragen zu seinem Asylverfahren in Deutschland gestellt wurden. Dann kam er ins Gefängnis. Mit 2000 DM gelang es seiner Familie, ihn nach zweieinhalb Wochen aus unmenschlichen Haftbedingungen freizukaufen. Die Polizei folgt ihm nach Hause, und er bekommt Auflagen, sich polizeilich zu melden.

    Aus Angst vor einer weiteren heimlichen Verhaftung taucht er unter, lebt unter schwierigen Bedingungen, denn seine Familie kann ihn finanziell nicht weiter unterstützen. Seine Medikamente sind zu Ende, und er selbst hat kein Geld, sich welche zu kaufen.

Der Schlepper Nr. 11/12 Juni 2000;

Der Schlepper Nr. 13 September 2000

 

20. Mai 00

 

Stralsund in Mecklenburg-Vorpommern. Der 46 Jahre alte Wahid Seid ist mit dem Fahrrad unterwegs, als sich ihm auf einem Parkplatz drei junge deutsche Männer in den Weg stellen und ihn zwingen, vom Rad abzusteigen. Dann schlagen sie mit Fäusten und Kabeln auf ihn ein. Er erleidet Prellungen und Blutergüsse am Kopf, am Oberkörper und an den Oberschenkeln und eine Platzwunde an der Unterlippe.

    Neben den körperlichen Verletzungen erfährt der von Foltererfahrungen traumatisierte Iraker durch die Mißhandlung eine "deutliche psychotische Beeinträchtigung" (Amtsärztin, 22.5.00).

    Dies ist bereits der dritte rassistische Überfall, den Wahid Seid in Stralsund erleben muß, und er stellt erneut einen Umverteilungsantrag, um bei seinem Bruder in Hannover leben zu können.

    Er versucht, sich mit Alkohol und Tabletten zu vergiften und wird deshalb zunächst für zehn Tage stationär, später ambulant psychiatrisch behandelt.

(siehe auch: 24. August 97, 7. März 98 und 3. November 00)

Migrationszentrum Göttingen;

FRat NieSa Heft 91/92 Januar 2003

 

24. Mai 00

 

Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Nach der Ablehnung seines Asylantrages ist der 18 Jahre alte Flüchtling K. aus Angola nervlich am Ende. Er sitzt im Aufenthaltsraum und weint und betet. Trotz der verabreichten Beruhigungsmittel erzählt er von Grausamkeiten, die er in Angola erlebt hat. Er hat das Gefühl verrückt zu werden. Wegen seiner schweren Depressionen kommt er drei Tage später in ein Krankenhaus. Zehn Tage später wird er nach Angola abgeschoben.

Camp-Ztg 12.7.01; FSD-Ffm 3.1.02

 

25. Mai 00

 

Einen Tag vor seiner geplanten Abschiebung wird ein kongolesischer Flüchtling aus dem Abschiebegefängnis Büren entlassen. Er kommt umgehend in eine psychiatrische Klinik. Die Entlassung erfolgte ausschließlich aufgrund des Engagements von UnterstützerInnen, denn der ärztliche Dienst des Gefängnisses hatte ihn für "abschiebefähig" erklärt.

    Der Flüchtling ist psychisch schwer krank und war schon vor seiner Festnahme in dem ihm zugeteilten Landkreis in Thüringen längere Zeit in einer psychiatrischen Klinik. Seine Erkrankung hatte sich durch die Bedingungen in seiner Flüchtlingsunterkunft und durch Repressalien der Behörden, die seinem Protest gegen diese Bedingungen folgten (Zwangsumverteilung, Strafanzeigen), deutlich verschlimmert. Seine Festnahme war in Köln erfolgt, wo er eine "Rede an die Staatsoberhäupter der Welt" hielt.

FRat Thür Info Nr. 15

 

28. Mai 00

 

Als die vierzehn vietnamesischen Asylbewerber in Eisenhüttenstadt am späten Sonntagabend spazierengehen, werden sie von einer Gruppe Deutscher angepöbelt, beleidigt und bedroht. Die meisten der Bedrohten können fliehen, ein

24 Jahre alter Vietnamese wird brutal zusammengeschlagen. Er kommt mit einem Schädel-Hirn-Trauma ins Krankenhaus.

    Sieben Täter im Alter von 16 bis 23 Jahren können identifiziert werden – sechs von ihnen werden vorläufig festgenommen.

RA 30.5.00; BeZ 30.5.00; MAZ 3.6.00;

BeZ 3.6.00; BeZ 7.6.00

 

30. Mai 00

 

Prenzlau in der brandenburgischen Uckermark. Ein 30-jähriger iranischer Flüchtling wird von drei jungen Rassisten belästigt, geschlagen und mit einem Messer bedroht. Er wehrt sich mit einem Fotostativ.

Opferperspektive; MAZ 3.6.00

 

30. Mai 00

 

Im bayerischen Reichenau wird ein nigerianischer Flüchtling mit Bauchschmerzen von BGS-Beamten aufgegriffen.

BT DS 14/5613

 

31. Mai 00

 

Berlin. Der 24 Jahre alte Atef B., politischer Flüchtling aus Tunesien, soll abgeschoben werden. Als der Gefangene früh morgens um 8.00 Uhr auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld vom Polizeiwagen zur Gangway der Aeroflot-Maschine gebracht wird, versucht er sich trotz der an Armen und Beinen befestigten Stahlfesseln zu wehren. Die begleitenden Polizisten beschimpfen ihn, schlagen ihm mit Fäusten auf den Kopf und versuchen, ihm mit einem Tuch den Mund zuzubinden. Atef B. kommt so schwer blutend ins Flugzeug, daß eine Stewardeß den Flugkapitän informiert und dieser die Mitnahme des Verletzten verweigert.

    Atef B. wird zurück in das Abschiebegefängnis Köpenick gebracht, wo er die nächsten drei Tage in Einzel- bzw. Strafhaft verbringen muß. Er hat ein blutunterlaufenes Auge, zerschlagene Lippen, Prellungen an Kopf und Körper, Wunden an den Beinen durch Fesselung und ist seelisch in einem verzweifelten Zustand von Panik und Schock.

    Es war der vierte Versuch, ihn abzuschieben. Auch die vorherigen Abschiebeversuche verliefen gewaltsam und unter Mißhandlungen und scheiterten an der Weigerung der Piloten, den Gefangenen mitzunehmen. Einmal wurde Herr B. auf eine Trage geschnallt, ein anderes Mal drückten ihm die Beamten einen nassen Lappen auf den Mund, um seine Schreie zu unterdrücken. Der letzte Abschiebungsversuch wurde am 26. Mai abgebrochen.

    Am 28. Juni wird der Gefangene in die JVA Chemnitz gebracht, eine Strafhaft-Anstalt, in der die Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten für seine in Berlin lebenden Angehörigen erheblich erschwert sind. Aus dieser Haftanstalt wird Herr B. am 16. August abgeschoben. Aus Angst vor erneuter Verfolgung und Mißhandlung hält er sich in Tunesien versteckt. (siehe auch: 30. März 2000)

Initiative gegen Abschiebehaft Berlin;

Hartwig Berger – Bündnis 90/Die Grünen 2.6.00;

taz 5.6.00; taz 6.6.00;

UNBEQUEM 6/00; Antirassistische Initiative Berlin

 

2. Juni 00

 

Ludwigshafen. Als die Polizeibeamten die Frau aus Togo zur Abschiebung abholen wollen, springt diese aus dem Fenster und flieht. Sie muß drei Kinder zurücklassen und taucht unter. Bereits vor einigen Wochen war ihr Mann abgeschoben wor

den – die minderjährigen Kinder kommen in ein Kinderheim.

FR 3.6.00

 

2. Juni 00

 

Der afrikanische Asylbewerber Sarif B. wird im Regionalzug zwischen Erkner und Fürstenwalde von einem deutschen Paar beleidigt und angegriffen. Als Sarif B. in einen anderen Waggon flüchtet, verfolgt ihn der glatzköpfige Mann, ergreift ihn, schüttelt ihn und wirft ihn zu Boden. Dann tritt er ihm mehrmals in die Beine. Sarif B. erleidet Prellungen und Schürfverletzungen und kann sich drei Tage lang nur unter großen Schmerzen bewegen.

Opferperspektive

 

2. Juni 00

 

Schenefeld im Kreis Pinneberg – Schleswig-Holstein. Der

40-jährige Kongolese Senge Litumba springt aus dem Fenster seiner im dritten Stock liegenden Wohnung, als morgens um

4.00 Uhr an seine Tür geklopft wird. Da er nicht als Asylberechtiger anerkannt wurde und zu seinem Abschiebetermin am 30. Mai nicht erschienen war, vermutete er, daß er zur Abschiebung abgeholt werden sollte.

    Trotz der großen Höhe des Falles zieht er sich eine relativ leichte Verletzung, einen Armbruch, zu, der im Hamburger St. Georg Krankenhaus behandelt wird.

    In den neun Jahren seines Deutschland-Aufenthaltes konnte Senge Litumba sich sieben Jahre lang selbst finanzieren. Er hat bis heute nie Sozialhilfe bezogen. Vor eineinhalb Jahren wurde ihm die Arbeitserlaubnis entzogen, weil er abgeschoben werden sollte.

    Nach dem gefährlichen Selbsttötungsversuch muß Senge Litumba sich jetzt wegen eines "depressiven Syndroms mit suizidalen Krisen" psychiatrisch behandeln lassen.

Bericht des Betroffenen; Fluchtpunkt Hamburg;

FRat NieSa Heft 73 Dez. 2000

 

3. Juni 00

 

Perleberg in Brandenburg. Am frühen Morgen werden ein  15-jähriger chinesischer Flüchtling und ein 16-jähriger Aussiedler von drei Rechtsradikalen angegriffen. Die Täter brüllen: "Ausländer raus, wir sind Deutsche und rechtsradikal!" Dann schlagen sie die Jugendlichen ins Gesicht, reißen sie zu Boden und treten auf sie ein. Die beiden Angegriffenen werden verletzt.

    Die Täter werden nach Feststellung ihrer Personalien wieder auf freien Fuß gesetzt – später dann in Haft genommen.

MAZ 5.6.00; BeZ 5.6.00; taz 5.6.00;

Konkret 10/00, S. 18

 

4. Juni 00

 

Flüchtlingsunterkunft in der Azbill-Kaserne in Rüsselsheim – es ist 2.30 Uhr morgens. Ein 39-jähriger Asylbewerber aus Afghanistan läuft brennend wie eine "lebende Fackel" über den Hof.

    Nachdem es MitbewohnerInnen gelungen ist, die Flammen mit Wolldecken zu ersticken, kommt der Mann schwer verletzt ins Krankenhaus. Dort erliegt er seinen Brandwunden.

    Nach Ermittlungen der Polizei hat sich der Flüchtling selbst angezündet und verbrannt.

    Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte den Asylantrag des schwer kriegstraumatisierten und behinderten Mannes vor kurzem abgelehnt. Dadurch hatte er jegliche Hoffnung verloren, seine Frau und seine vier Kinder legal in die BRD zu holen.

Mainspitze 5.6.00; VDAS

 

7. Juni 00

 

Sinzing in Rheinland-Pfalz. Als die Polizisten am Morgen den kurdischen Flüchtling Ibrahim Altas in seiner Unterkunft zur Abschiebung abholen wollen, und dieser die Tür nicht sofort öffnet, dringen sie gewaltsam ein. Ibrahim Altas springt daraufhin aus dem Fenster und fällt zwei Stockwerke in die Tiefe. Aufgrund seines geringen Körpergewichtes überlebt er den 10-Meter-Fall, kommt allerdings mit schwersten Verletzungen ins Maria-Stern-Krankenhaus nach Remagen. Seine Trümmerbrüche an beiden Fersenbeinen und der Bruch des Ellenbogengelenkes erfordern eine lange und intensive stationäre Behandlung, in deren Verlauf zudem ein Zeh amputiert werden muß.

    "Ich wollte lieber sterben als in die Türkei zurück", äußerte sich Ibrahim Altas später. Nachdem sein Vater von türkischen Soldaten ermordet worden war, und auch er selbst verfolgt wurde, war er in die BRD geflohen.

AZADI informationen Nr. 19 April-Juni 2000;

Rhein Ztg Koblenz 27.6.00;

Kreisstadt Echo Juni 2000;

Ökumenische Flüchtlingshilfe Bad Neuenahr

 

9. Juni 00

 

Im Freibad der brandenburgischen Stadt Cottbus werden ein 13-jähriger und ein 14-jähriger Asylbewerber von fünf Deutschen beschimpft und geschlagen. Als die beiden zusammen mit anderen kosovo-albanischen Kindern und zwei Betreuerinnen das Bad verlassen wollen, werden sie erneut ange-

griffen.

    Der Bademeister war trotz mehrmaliger Bitten nicht bereit, die Polizei zu rufen oder den Opfern zu helfen.

Opferperspektive (LR 14.6.00)

 

21. Juni 00

 

Im Hamburger Containerhafen wird ein "blinder Passagier" aus einem Container geholt, der die 20-Tage-Fahrt bei Temperaturen um 3 Grad nur überlebte, weil er einen Neopren-Anzug anhatte.

"Morgenmagazin" 21.6.00

 

22. Juni 00

 

Im sächsischen Borna wird ein im Rollstuhl sitzender afghanischer Flüchtling an einer Kreuzung mit Absicht angefahren. Dann steigt der Beifahrer aus und schlägt den 31-Jährigen. Dieser wird schwer verletzt.

Zeit 6.7.00

 

23. Juni 00

 

Prenzlau in Brandenburg. Zwei Asylbewerber, ein Pakistani und ein Iraker, werden nach einem Einkauf vor einem Supermarkt von sieben Rassisten beschimpft und aus etwa fünf Metern Entfernung mit einer Schreckschußpistole beschossen. Der 20-jährige Täter droht: "Ich mach´ dich tot".

Den Angegriffenen gelingt die Flucht in ihr Wohnheim.

TS 25.6.00; MAZ 26.6.00;

BeZ 26.6.00

 

27. Juni 00

 

Ein 15 Jahre alter Flüchtling aus dem Irak wird im mecklenburgischen Friedland Opfer eines brutalen Angriffes mehrerer Jugendlicher. Er wird beleidigt, geschlagen und mißhandelt. Einer der Täter drückt ihm eine glühende Zigarette in den Nacken.

FR 4.7.00; BeZ 28.7.00

 

28. Juni 00

 

Der 31 Jahre alte Nigerianer John Paul wird von Frankfurt am Main um 12.00 Uhr mit der Maschine KLM-587 nach Lagos abgeschoben, nachdem er zwei Tage vorher nach dreimonatiger Abschiebehaft aus der JVA Untermaßfeld abgeholt worden war. Nach der Abschiebung gilt er zunächst als verschwunden.

    Erst viel später stellt sich heraus, daß er von den ihn begleitenden BGS-Beamten am Flughafen Lagos direkt an die nigerianische Flughafen-Polizei übergeben wurde und in Gefängnishaft kam. Im Oktober wird er aus der Haft entlassen und hält sich seither versteckt.

    Auch zum Zeitpunkt seiner Abschiebung wurde John Paul in Nigeria noch steckbrieflich gesucht, was den deutschen Behörden bekannt war. John Paul war vor seiner Flucht in Nigeria aktives Mitglied und einer der Sprecher der katholischen Gemeinschaft Nigerian Pentecostal Movement (N.P.M.) gewesen. Am 15. Juli 1996 war in Kaduna eine Gebetsveranstaltung der Gemeinschaft von muslimischen Gruppen überfallen worden. Dabei waren viele Menschen verletzt und getötet und Häuser niedergebrannt worden. Auch die Eltern, zwei Brüder und die jüngere Schwester von John Paul kamen dabei um. Er selbst wurde zur Fahndung ausgeschrieben, was er durch Steckbriefe und TV-Meldungen erfuhr.

    Mit Hilfe von Freunden und falschen Papieren gelang es ihm, im Januar 1997 das Land zu verlassen und in die BRD einzureisen.

    Obwohl er im Januar 1999 seine deutsche Freundin Tamara geheiratet hatte, war er am 18. März 2000 aus der gemeinsamen Wohnung heraus verhaftet und in Abschiebehaft genommen worden.

    Am 13. Juni 2000 wurde zum ersten Mal versucht, ihn über Frankfurt am Main abzuschieben. Trotz seiner starken Fesselung an Händen und Füßen hatte er sich gewehrt und wurde schließlich in die JVA Untermaßfeld zurückgebracht. Obwohl er selbst verletzt wurde, erstatteten die Beamten gegen ihn eine Strafanzeige wegen Körperverletzung.

    Tamara Paul, die auch nach der Abschiebung ihres Mannes weiter nach seinem Verbleib forschte, und deren Ehe behördlicherseits als "Scheinehe" bezeichnet worden war, erhält vom Bundesgrenzschutz die Mitteilung, daß sie die Kosten der Abschiebung in Höhe von 23.000 DM tragen müsse. (siehe auch: Im Jahre 1997)

Berichte von John und Tamara Paul;

Karawane – Bremen; FW 8.8.00

 

Juni 00

 

In panischer Angst vor der Abschiebung flieht ein 26 Jahre alter Mann aus Ecuador aus einem Hamburger Krankenhaus und entzieht sich damit der lebensrettenden Behandlung seiner offenen Tuberkulose-Erkrankung.

BeZ 1.7.00

 

Juni 00

 

Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Die 35 Jahre alte Iranerin Frau M. ist psychisch schwer angeschlagen, leidet zunehmend unter Unruhezuständen, Schlaf- und Eßstörungen. Als sie erfährt, daß ihr die Einreise in die BRD nicht gestattet wird, äußert sie mehrfach Selbsttötungsabsichten, so daß sie mit Medikamenten beruhigt wird. Im Zusammenhang mit der Zurückweisung einer Frau aus Afghanistan bricht Frau M.

zusammen, kommt in die Flughafenklinik und erhält erneut Psychopharmaka. Zwei Tage später fällt Frau M. nachts gegen 4.00 Uhr bewußtlos vom Stuhl. Nach Aufenthalten in der Flughafenklinik und der Psychiatrie wird ihr und ihren beiden sieben und zehn Jahre alten Kindern die Einreise in die BRD gestattet.

FSD-Ffm Nov. 2000

 

Juni 00

 

Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich des Flughafens Frankfurt am Main, Gebäude C 182. Der algerische 32 Jahre alte Flüchtling Herr A. hat einen Nervenzusammenbruch, tritt mehrere Mülleimer um und verletzt sich dabei am Fuß. Er sitzt seit 206 Tagen im Transitbereich des Flughafens. An seinem 230. Tag wird er nach Algier zurückgewiesen.

FSD-Ffm

 

Juni 00

 

Im ersten Halbjahr 2000 haben in den beiden Berliner Abschiebehaftgefängnissen (Moabit-Kruppstraße und Köpenick-Grünauer Straße) 228 "Nahrungsaufnahmeverweigerungen" (Hungerstreiks) stattgefunden.

Kleine Anfrage der PDS-Fraktion in Berlin Nr. 923 – 18.7.00

 

Sommer 00

 

Der Antrag auf "Umverteilung", den der irakische Flüchtling Wahied Saied gestellt hat, um in der Nähe zweier seiner Brüder und eines Vetters leben zu können, wird vom Landkreis Hannover abgelehnt.

    Der durch Verfolgung und Folter schwer traumatisierte Mann ist auch an seinem ihm zugewiesenen Wohnort Stralsund bereits viermal von Skinheads angegriffen und mißhandelt worden. Die ersten drei Überfälle geschahen in unmittelbarer Nähe seiner Unterkunft auf dem Dänholm. Wahied Saied erlitt eine Platzwunde auf der Lippe, Thoraxprellung und Blutergüsse am Oberkörper, Hautabschürfungen und einen handflächengroßen Bluterguß am Bein. Beim vierten Angriff schlugen ihm die Täter einen Zahn aus.

    Nach einem Selbsttötungsversuch und einem daran anschließenden zehntägigen Krankenhausaufenthalt diagnostizieren die Ärzte und Therapeuten schwere Depressionen, Schlaflosigkeit, Panikattacken, Angstträume und Posttraumatische Belastungsstörungen. Aufgrund seiner "latenten Suizidalität" bekommt Wahied Saied Medikamente und wird entlassen.

    Die Ärzte empfehlen dringend einen Umzug in die Nähe seiner Familie nach Niedersachsen, um seine seelische Gesundung zu erreichen. Obwohl seine Familie sich bereit erklärt, für seinen Lebensunterhalt aufzukommen, hat Wahied Saied auch im Dezember 2001 noch nicht die Erlaubnis umzuziehen.

    Als er – ohne Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde – doch nach Göttingen fährt, weist ihn ein Arzt umgehend zur stationären Behandlung in das Göttinger Landeskrankenhaus ein.

jW 19.12.01; ND 28.12.01

 

2. Juli 00

 

Volksfest in Malchow in Mecklenburg-Vorpommern. Etwa

40 randalierende Deutsche brüllen rassistische Parolen und greifen Menschen an. Es werden insgesamt fünf Personen verletzt; zwei von ihnen sind Asylbewerber aus dem Irak, einer ist Flüchtling aus der Türkei.

BeZ 3.7.00;

 jW 4.7.00; FR 4.7.00;

BeZ 5.7.00; Zeit 6.7.00

 

3. Juli 00

 

Im bayerischen Furth im Wald wird eine rumänische Person nach "unerlaubtem" Grenzübertritt aus Tschechien auf der Flucht vor der Festnahme von einem Diensthund gebissen und verletzt.

BT DS 14/5613

 

7. Juli 00

 

Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern. Ein 40 Jahre alter Flüchtling aus Nigeria wird am Nachmittag in einem Stadtbus von fünf Deutschen beschimpft und beleidigt und dann mit einer 60 cm langen Eisenkette traktiert. Der Busfahrer kann den Angriff stoppen, doch als der Nigerianer den Bus verlassen kann, trifft ihn eine Flasche am Kopf. Er erleidet Prellungen und Platzwunden am Hinterkopf. Einer der Täter wird festgenommen.

ARD – Tagesschau 9.7.00; OZ 10.7.00;

FR 10.7.00; Ber. Ztg 10.7.00; JWB 19.7.00

 

8. Juli 00

 

JVA Büren – Abschiebegefängnis. Vier Gefangene singen folgendes Protestlied, weil ihnen ohne weitere Erklärung die Küchenbenutzung verweigert wird:

"We want to be free from the prison of Büren,

we want to be free from the prison of Büren,

so wicked Germans let us go free,

for we are not criminals, neither are we animals,

so why threat us bad like this."

    Dann stürmen 15 Beamte die Zellen mit den Worten, das Konzert sei zu Ende, sie seien hier in Deutschland. Zwei Gefangene werden aus der Zelle gebracht, und als die Beamten zurückkommen, um einen weiteren mitzunehmen, weigert sich dieser und hält sich fest.

    Er wird geschlagen, und als er brüllt "Germans don't kill me", drücken sie ihm solange den Hals zu, bis er vor lauter Luftnot losläßt. Dann kommt der Kameruner für einen Tag in den "besonders gesicherten Haftraum" (BGH) der Anstalt, anschließend für sieben Tage in eine Isolationszelle.

Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren 22.8.00

 

10. Juli 00

 

Zitat aus dem Schreiben des Landeseinwohneramtes Berlin an das Amtsgericht Schöneberg: "Für die erneute Abschiebung ist der Einsatz eines Integralhelms vorgesehen. Der Helm wurde eigens für Hr. E. (Abkürzung des Namens durch ARI) angefertigt. Die Zustimmung des Auswärtigen Amtes für die Verwendung des Prototypen wird in den nächsten Tagen erwartet. Die Maßnahme ist erforderlich geworden, weil der Betroffene nicht in der Lage ist, seine Situation richtig einzuschätzen."

    Hintergrund des Schreibens ist die mehrmalige Weigerung des 38-jährigen H. E., sich nach Tunesien abschieben zu lassen. In seiner Verzeiflung hatte er selbst bei einem vorherigen Abschiebeversuch gerufen, daß er an einer ansteckenden Krankheit leide. Durch das Tragen des Helmes des Herrn

H. E. sollte – laut Aussage des Landeseinwohneramtes – mitreisenden Passagieren die Angst vor einer eventuellen Infektion durch Herrn H. E. genommen werden.

Jesuiten-Flüchtlingsdienst;

Gilda Schönberg – Rechtsanwältin

 

10. Juli 00

 

Bei Groß Breesen, nahe dem brandenburgischen Guben, wird eine unbekannte, vermutlich ertrunkene Person aus der Neiße geborgen.

BT DS 14/5613

 

11. Juli 00

 

Eine 28 Jahre alte Asylbewerberin aus Kenia wird in Frankfurt an der Oder in der Nähe ihres Wohnheimes überfallen. Der Täter würgt sie von hinten. Erst aufgrund ihrer heftigen Gegenwehr und aufgrund der Tatsache, daß ZeugInnen herbeieilen, läßt er von ihr ab und flieht.

BeZ 12.7.00; RA 12.7.00; MAZ 12.7.00; TS 2.8.00

 

16. Juli 00

 

Flüchtlingsheim in Ludwigshafen-Oppau in Rheinland-Pfalz. Eine Familie in der Wohnung Nummer acht im Erdgeschoß hat Gäste geladen, weil einerseits Geburtstag und andererseits Abschied aus Deutschland gefeiert wird. Um 1.30 Uhr fliegt ein Molotow-Cocktail durch das Fenster und landet auf dem Schoß der 11-jährigen Krenare Canbeka. Sie erleidet schwere Brandverletzungen an beiden Beinen und am Bauch, ihre

12-jährige Schwester Visare, ihr 14 Jahre alter Bruder Fisnik und die Mutter werden durch die von der zerberstenden Fensterscheibe herumfliegenden Glassplitter leicht verletzt. Da der Brandsatz nicht explodiert ist, kann das Feuer relativ schnell gelöscht werden. Die drei verletzten Kinder und ihre Mutter sind Flüchtlinge aus dem Kosovo. Die 34 übrigen BewohnerInnen kommen mit dem Schrecken davon.

    Vor dem Haus werden nach den Löscharbeiten noch zwei weitere Brandflaschen gefunden. Am 20. Juli werden vier Brandstifter im Alter von 14, 15, 16 und 18 Jahren festgenommen. Sie erhalten wegen versuchten Mordes, schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung Gefängnisstrafen von zweieinhalb und fünf Jahren.

    Seit Januar 94 ist dies der dritte Brandanschlag auf das Heim. Nach Aussagen des Polizeisprechers sind in letzter Zeit mehrmals Steine auf das Haus geworfen worden.

afp 16.7.00; Schwäbische Ztg 16.7.00; taz 17.7.00;

jW 17.7.00; FR 17.7.00; KStA 17.7.00;

TS 17.7.00; jW 18.7.00; BeZ 18.7.00; BeZ 19.7.00; BeZ 20.7.00;

taz 21.7.00; FR 21.7.00; BeZ 21.7.00; FR 22.7.00; Spiegel 24.7.00;

BeZ 28.7.00; taz 23.9.00; BeZ 30.10.00; taz 31.10.00;

BeZ 15.11.00; taz 15.11.00;

IRR European Race Bulletin Nr. 35 Dec. 00 / Jan. 01; Rheinpfalz 14.7.01

 

17. Juli 00

 

Frankfurt an der Oder. Ein kubanischer Asylbewerber ist in einer 15-köpfigen Gruppe von Studenten der Europa-Universität Viadrina unterwegs, als er von zehn jugendlichen Deutschen angepöbelt und beschimpft wird. Zwei der Rassisten schlagen auch einem Deutschen aus der Gruppe ins Gesicht.

    Vier der Täter werden vorläufig festgenommen – gegen zwei erläßt die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl.

MAZ 18.7.00

 

19. Juli 00

 

Bad Elster in Sachsen. Eine vietnamesische Person wird im deutsch-tschechischen Grenzbereich auf der Flucht vor der Festnahme von einem Zollhund gebissen und verletzt.

BT DS 14/5613

 

19. Juli 00

 

Abschiebehaft in der JVA Mannheim. Als der Algerier M. Khalid seinen Abschiebetermin erfährt, beginnt er zu toben, zertrümmert seine Zelle und verletzt sich mit einer Fensterglasscherbe an Arm und Bauch.

    M. Khalid hatte in den letzten Jahren ohne Papiere gelebt, und als er auch im Hinblick auf sein im Februar geborenes Kind seine Rechtlosigkeit nicht mehr aushielt, hatte er versucht, sich durch Selbstverbrennung zu töten. Dadurch kam er in das psychiatrische Landeskrankenhaus Wiesloch und anschließend direkt in die Abschiebehaft Mannheim.

    Am 26. August erfolgt seine Abschiebung nach Algerien.

AG für Menschen in Abschiebehaft Oktober 2000

 

19. Juli 00

 

Baden-Württemberg. Bei einer sogenannten verdachtsunabhängigen Kontrolle durch BGS-Beamte auf dem Karlsruher Hauptbahnhof werden einem türkischen Asylbewerber

1800 DM weggenommen. Es handelt sich dabei um sein Urlaubsgeld, das er kurz vorher ausgezahlt bekommen hatte. Nachdem sein Arbeitgeber, der Betreiber eines türkischen Imbisses, vergeblich interveniert hatte, gelang es der deutschen Lebensgefährtin mit massiven Argumenten, daß dem Eigentümer sein Geld wieder zurückgegeben wurde.

    Rechtsgrundlage für die Beschlagnahme ist laut Bundesgrenzschutz der Paragraph 7 des Asylbewerberleistungsgesetzes, nach dem AsylbewerberInnen verpflichtet sind, ihr Einkommen auf die Kosten von Verpflegung und Unterkunft in den staatlichen Sammellagern einzusetzen. Jeder Person steht in Baden-Württemberg in der Regel nur ein monatliches Taschengeld von 80 DM zu. (siehe auch: Mitte August 00)

FR 16.9.00

 

24. Juli 00

 

In Frankfurt (Oder) werden am Abend vier Inder und ein Pakistani von drei Rassisten angegriffen und mit einem Baseballschläger attackiert und verletzt. Dann hetzen sie einen Dobermann-Hund auf die Fliehenden.

    Im April 2001 werden die drei Täter im Alter von 22 bis 27 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen zwischen 24 und 32 Monaten verurteilt.

BeZ 28.7.00; Konkret 10/00, S. 18; BeZ 25.4.01

 

25. Juli 00

 

In einer Potsdamer Straßenbahn werden zwei Jugendliche von fünf deutschen Männern beschimpft und beleidigt: "Scheiß Neger, was wollt ihr hier?" An der Haltestelle am Hauptbahnhof wird der 14-jährige Kenianer aus der Bahn geworfen. Als die Bahn wieder fährt, beginnen die Rassisten, den 13-jährigen Kongolesen mit Schlägen und Tritten zu traktieren.

    Nun mischen sich ca. 15 Passagiere ein und stellen sich schützend um den Jungen, der schon eine blutende Verletzung am Mund hat.

    Beim nächsten Straßenbahnhalt fliehen die Täter. Als der Straßenbahnfahrer sie aufhalten will, bekommt er einen Schlag ins Gesicht und eine halbvolle Bierdose ins Kreuz.

    Zwei der Täter können von der Polizei gestellt werden. Gegen einen wird Haftbefehl erlassen.

RA 27.7.00; MAZ 27.7.00;

TS 27.7.00; BeZ 27.7.00; FR 27.7.00; taz 28.7.00;

BeZ 29.7.00; TS 31.7.00; RA 31.7.00

 

27. Juli 00

 

Frankfurt an der Oder – Plattenbau-Viertel Neuberesinchen. Eine jugoslawische Familie sucht im Sperrmüll nach Möbeln, als sie von einem Anwohner angegriffen wird. Der 19-Jährige ruft rassistische Parolen, schlägt das Kind, tritt der Mutter in den Unterleib und greift auch den Vater an.

BeZ 28.7.00; Opferperspektive (TS 28.7.00)

 

28. Juli 00

 

Rübenau an der sächsisch-tschechischen Grenze. Vier "asiatische Staatsangehörige unbekannter Nationalität" werden durch Zollbeamte körperlich mißhandelt und verletzt.

BT DS 14/5613

 

29. Juli 00

 

Eisenach in Thüringen. Als zwei afrikanische Asylbewerber um 18.30 Uhr in die Bahnhofshalle kommen, werden sie sofort von einer ca. 20-köpfigen Horde von Neonazis umringt und mit "Neger raus" und "Ausländer raus" angepöbelt. Vier Täter treten, stoßen und bespucken die Männer. Dann beginnen sie, ihre Opfer durch die Stadt zu hetzen, schlagen und treten erneut auf sie ein. Den beiden Fliehenden gelingt es irgendwann, sich zu verstecken, bis die Polizei eintrifft. Kwame Amenyo aus Togo und sein Begleiter Ahmed Faisal aus Sudan werden leicht verletzt.

    Gegen drei Angreifer werden Haftbefehle erlassen. Ihnen wird gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Volksverhetzung vorgeworfen. Zwei der Täter werden im September zu mehr als einem Jahr Gefängnis verurteilt. Bei den beiden anderen Angeklagten wird die einjährige bzw. siebenmonatige Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

TS 31.7.00; BeZ 31.7.00; FR 31.7.00; taz 31.7.00;

BeZ 1.8.00; FR 1.8.00;

FR 4.8.00; taz 4.8.00; TS 4.8.00; FR 13.9.00;

BeZ 21.9.00; ND 21.9.00; TS 21.9.00

 

29. Juli 00

 

Suhl in Thüringen. Der palästinensische Flüchtling aus dem Libanon Ahmad Saleh wird von mehreren Deutschen bedroht und beleidigt. Einer der Rassisten schlägt auf ihn ein. Ahmad Saleh muß seine Kopfverletzungen im Krankenhaus ambulant behandeln lassen.

(siehe auch: 25. November 00, 7. Januar 01, 10. März 01)

Bericht des Betroffenen 31.3.01; ABAD Thüringen

 

29. Juli 00

 

Bayern. Das Münchener Amtsgericht stellt ein Verfahren gegen zwei Polizisten gegen die Zahlung von insgesamt 5000 DM Schmerzensgeld ein. Es attestiert den Beamten eine "geringe Schuld", weil sie in einer "einmaligen Überreaktion" bei einer "verkehrs- und ausländerrechtlichen Kontrolle" zwei irakische Flüchtlinge, die mit ihren Rädern unterwegs waren, mißhandelt hatten.

MbZ 30.7.00;

Fränkischer Tag 30.7.00

 

30. Juli 00

 

Jasim Mohamad Ali stirbt im Krankenhaus ‚Barmherzige Brüder’ in Regensburg an den Folgen seines Selbsttötungsversuches. Drei Tage zuvor hatte sich der Flüchtling und abgelehnte Asylbewerber aus dem Irak abends auf die vielbefahrene Straubinger Straße gelegt und wurde um 21.40 Uhr von einem Auto überrollt. Er wurde 29 Jahre alt und hinterläßt seine Frau und drei kleine Kinder im Irak.

    Jasim Mohamad Ali war kurdischer Herkunft und lebte im Zentralirak. 1999 sah er sich gezwungen, sich von seiner Familie auf ungewisse Zeit zu trennen und in die BRD zu fliehen. Am 5. Januar 2000 beantragte er Asyl, was zwei Monate später vom Bundesamt abgelehnt wurde. Er erfuhr jedoch erst Anfang Mai davon, da er von der Erstaufnahmeeinrichtung Zirndorf ins Flüchtlingslager Ettertshausen und von dort nach nur einer Übernachtung in eine Unterkunft in Regensburg eingewiesen wurde. Der Bescheid des Bundesamtes erreichte ihn nie.

    Sein Rechtsanwalt beantragte die Wiedereinsetzung, legte Klage ein und erbat von Herrn Ali Unterlagen über seine Herkunft aus zentralirakischem Gebiet, die dieser beschaffen konnte. Damit hätte ihm Abschiebungsschutz und ein Aufenthaltsrecht gewährt werden müssen, und auch Nachfluchtgründe waren in seinem Fall geltend zu machen.

    Anstatt ihm bis zur Entscheidung längere Duldungen auszusprechen, erhielt Jasim Mohamad Ali von der Ausländerbehörde eine Grenzübertrittsbescheinigung, die – wie für andere Flüchtlinge in Regensburg auch – willkürlich für eine Woche oder auch nur einige Tage verlängert wurde. Der Behörde war bekannt, daß zu dieser Zeit ohnehin wegen des UN-Embargos keine Abschiebung durchgeführt wurde.

    Aus Angst vor Abschiebung, aus Enttäuschung über die menschenunwürdige Unterbringung und vor allem aus Verzweiflung wegen der Behandlung durch die Ausländerbehörde Regensburg hatte Jasim Mohamad Ali den Selbstmord mehrmals angekündigt. Am Freitag, den 28. Juli 00, versuchte er, sich auf ein Bahngleis nahe der Unterkunft zu legen. Dies konnten FreundInnen noch verhindern. Wenige Stunden später legte er sich dann auf die Straubinger Straße.

BI Asyl Regensburg 1.8.00;

MbZ 1.8.00;

 BI Asyl Regensburg 3.8.00;

MbZ 3.8.00;

BI Asyl Regensburg 4.8.00;

NN 16.8.00; IMEDANA 26.10.00;

Herzog/Wälde: "Sie suchten das Leben"

 

31. Juli 00

 

Auf dem Theaterplatz im sächsischen Chemnitz wird eine irakische Flüchtlingsfamilie von zwei deutschen Jugendlichen mit den Parolen "Ausländer raus" beleidigt. Dann fahren sie mit ihren Fahrrädern auf die Familie zu und werfen den Kinderwagen um, wodurch das sieben Monate alte Kleinkind im Gesicht verletzt wird. Auch seine neunjährige Schwester wird zu Fall gebracht und dabei verletzt.

FR 2.8.00; BeZ 2.8.00

 

31. Juli 00

 

Die 32 Jahre alte Togoerin A. wird aus Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit einem anderen Flüchtling aus Togo abgeschoben. Auf dem Flughafen Lomé wird sie aufgrund ihres Paßersatzpapieres umgehend festgenommen und auf die Gendarmerie gebracht. Hier wird ihr vorgeworfen, daß sie in Deutschland den Namen des Präsidenten Eyadema beschmutzt hätte.

    Die Zelle teilt sie mit neun weiteren abgeschobenen Flüchtlingen. Sie bekommen einmal täglich Essen und Was-

ser. Weil sie täglich ab 5.00 Uhr den Hof fegen muß, ergibt sich für sie nach ca. zwei Wochen die Gelegenheit zu fliehen. Sie lebt heute mit festem Aufenthalt in der BRD.

Barbara Ginsberg – Rechtsanwältin

 

Juli 00

 

Zwei Asylbewerberinnen aus Nigeria und Sierra Leone werden im Stadtzentrum von Frankfurt an der Oder von Skinheads angegriffen. Aus Angst vor weiterer Verfolgung erstatten sie keine Anzeige.

TS 2.8.00

 

Juli 00

 

Frankfurt an der Oder. Als ein kubanischer Flüchtling eine Gaststätte verläßt, wird er von zehn jungen Männern angepöbelt. Ein deutscher Student, der ihm zu Hilfe kommt, wird mit Schlägen ins Gesicht abgewehrt.

TS 2.8.00

 

Juli 00

 

Cottbus in Brandenburg. Jean-Jaques Effson, Asylbewerber aus Kamerun, wird bei einem rassistischen Angriff von einem Neonazi mit einem Messer attackiert. Der Messerstich unterhalb des Schlüsselbeines wird von einer Rippe gebremst.

    Sein Kommentar nach fünf Monaten Aufenthalt in Cottbus: "So mies wie dort bin ich nirgends behandelt worden: Du kommst als Schwarzer in keine Disko, du wirst auf offener Straße angegriffen."

BM 9.7.00

 

1. August 00

 

Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der 14 Jahre alte Kuldeep S. wird direkt aus der Abschiebehaft heraus nach Italien abgeschoben. Da er bei seiner Festnahme direkt nach seiner Ankunft in Berlin eine italienische Aufenthaltsgenehmigung für einen 32-jährigen Mann bei sich hatte, wurde er formal als 32-Jähriger behandelt und abgeschoben.

FRat Berlin 3.8.00; FR 4.8.00

 

3. August 00

 

Im rheinischen Kaldenkirchen werden mehrere Asylbewerber von drei Skinheads mit Eisenstangen und Holzknüppeln verfolgt und bedroht. Die Polizei nimmt die Neonazis fest.

FR 4.8.00; taz 4.8.00; TS 4.8.00;

NaziTerror (FR 9.9.00);

IRR European Race Bulletin Nr. 35 Dec. 00 / Jan. 01

 

7. August 00

 

JVA Büren – Abschiebegefängnis. Der 16-jährige Hassan A. aus Marokko schneidet sich die Pulsadern auf. Es ist schon das zweite Mal in diesem Monat.

    Hassan A. hatte als 12-Jähriger Marokko verlassen und dann einige Jahre in Spanien und Frankreich gelebt.

    Als er vor zwei Wochen als "blinder Passagier" auf einem deutschen Autobahn-Rastplatz von einem LKW kletterte, wurde er sofort verhaftet und befindet sich seitdem in Abschiebehaft.

Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren

 

9. August 00

 

Unbekannte werfen im hessischen Ruhlkirchen Pflastersteine in ein Flüchtlingsheim. Es wird niemand verletzt.

BeZ 1.8.00

 

14. August 00

 

Der 20 Jahre alte kurdische Flüchtling Hakkan T. wird auf der Ausländerstelle des hessischen Dillingen festgenommen und noch am gleichen Tag in die Türkei abgeschoben.

    Er war vor fünf Jahren in die BRD geflohen, weil er und seine Familie vor allem nach der Flucht seines Bruders von Soldaten ständig bedroht wurden. Nach dem Tod seiner Mutter, die von Soldaten auf dem Feld erschossen wurde, waren sie nach Antalya übergesiedelt und hatten in einem Zelt im Wald gelebt. Die Behörden zwangen sie allerdings, in ihr zerstörtes Dorf zurückzukehren, und unter Drohungen und Schlägen wurden er und sein Vater aufgefordert, Dorfschützer zu werden. Diese Verfolgungsgeschichte wurde dem 16-jähri-gen nach Deutschland Geflohenen vom Bundesamt nicht geglaubt. Der Asylantrag wurde abgelehnt.

    Noch am Flughafen wird er türkischen Beamten übergeben, die ihn auf eine Wache in Flughafennähe bringen. Hier kommt er in eine Zelle im Untergeschoß, wo er von zwei Uniformierten und drei Zivilpersonen als PKK'ler beschimpft wird. Bei dem Verhör wird deutlich, daß die türkischen Vernehmer über Detailkenntnisse aus seinem Asylantrag und sonstiger politischer Aktivitäten in der BRD verfügen. Da Hakkan T. in der BRD tatsächlich wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz verurteilt worden war, erklärt er sich bereit, Namen zu nennen. Er soll diese Namen auf immer kleinere Stücke Papier aufschreiben.

    Als Hakkan T. sich allerdings weigert, an Operationen in Istanbul teilzunehmen und den Beamten Wohnungen von PKK-Sympathisanten zu zeigen, beginnt die körperliche Folter. Ihm werden die Augen verbunden, und er wird an gefesselten Armen aufgehängt. Er wird mit Fausthieben und Gummiknüppeln traktiert und macht schließlich umfangreiche Aussagen zu ihm bekannten Personen.

    Am 16.8.2000 wird er der Staatsanwaltschaft vorgeführt, wo er sein Geständnis widerruft. Unter heftigen Drohungen wird er freigelassen.

    Seine Rechtsanwältin Eren Keskin erfährt nach seiner Freilassung, daß gegen ihn Anklage gemäß § 169 TStGB erhoben wurde. Man habe in seinem Schuh einen kleinen Zettel mit Namen von PKK-Kurieren gefunden, steht in der Anklageschrift.

    Hakkan T. wendet sich in seiner Angst an den IHD und läßt hier seine Aussage protokollieren. Im Herbst 2000 gelingt ihm die erneute Flucht in die BRD. Ein erneuter Antrag auf Asyl wird am 29. November 2001 positiv entschieden.

    Am 28. Februar 2002 erhält Hakkan T. eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 1.330 Euro. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, dann werde ihm keine Aufenthaltsbefugnis erteilt. Es handelt sich bei der Summe um die Kosten der Abschiebung, die der Lahn-Dill-Kreis eineinhalb Jahre vorher aufgrund von Mängeln im Asylverfahren vollzogen hatte.

    Regierungsoberrat Strack-Schmalor des Lahn-Dill-Kreises zu der Zahlungsaufforderung an Herrn T.:

"... Dieser Bescheid wäre damit zu begründen, dass Herr T...... in rechtmäßiger Weise abgeschoben wurde. ... Zudem war Herr T...... zuvor zur Ausreise aufgefordert worden. Dieser Aufforderung war er nicht nachgekommen. Vielmehr hat er sich dafür entschieden unterzutauchen, so dass er polizeilich gesucht und letztendlich nach einer Verhaftung in die Türkei abzuschieben war. Damit hat er die entstandenen Kosten selbst verursacht."

    Die Reaktion auf die Forderung nach Entschädigung des Herrn T.: " ... Die Abschiebung selbst wurde durch ihn verursacht, da er nicht den rechtmäßigen Weg der freiwilligen Ausreise gewählt hat. Insofern eine Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Landes Hessen für die Folterungen der Türkei zu konstruieren ist nicht nachvollziehbar, so dass Ihre Forderung ohne jegliche rechtliche, aber auch moralische Grundlage ist."

Dokumentation vom FRat NieSa und Pro Asyl,

Juni 2001;

FRat NieSa 12.3.02;

JWB 20.3.02;

FRat NieSa 23.4.02; Gießener Anzeiger 28.5.02

 

15. August 00

 

Nach einem Gespräch mit einem Sachbearbeiter im Regensburger Verwaltungsgericht schneidet sich ein 28 Jahre alter irakischer Flüchtling mit einer Rasierklinge in Bauch und Arme. Ein Notarzt versorgt ihn, und er wird ins Krankenhaus gebracht.

NN 16.8.00

 

15. August 00

 

Im sächsischen Neugersdorf nahe der deutsch-tschechischen Grenze wird eine Person mazedonischer Nationalität auf der Flucht vor der Festnahme von einem Zollhund gebissen und verletzt.

BT DS 14/5613

 

Mitte August 00

 

Baden-Württemberg. Bei einer sogenannten verdachtsunabhängigen Kontrolle auf dem Karlsruher Hauptbahnhof werden dem iranischen Flüchtling Herrn D. von den 300 DM, die er bei sich hat, 220 DM von BGS-Beamten abgenommen. Seine Beteuerungen, daß er sich das Geld geliehen habe, um damit seine Anwältin zu bezahlen, helfen ihm nicht. Das beschlagnahmte Geld wird an den Kostenträger der Sammelunterkunft, in der er wohnen muß, überwiesen. (siehe auch: 19. Juli 00)

FR 16.9.00

 

20. August 00

 

Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber in Eisenhüttenstadt. Unbekannte werfen in der Nacht eine Nebelkerze durch das geöffnete Fenster in den Wohnraum der kolumbianischen Familie Bolivar. Es entsteht Feuer, und der Rauch breitet sich schnell im Heim aus.

    Vier Erwachsene und drei Kinder erleiden durch den Rauch Augenreizungen und müssen im Krankenhaus behandelt werden.

    Vier Wochen später können zwei Tatverdächtige ermittelt werden. Ein 14-Jähriger wird festgenommen – nach seinem

19-jährigen Komplizen wird gesucht.

    Die Familie Bolivar wird zunächst in eine Flüchtlingsunterkunft im Landkreis Schönfeld in Brandenburg "umverteilt". Am 5. März 2001 wird das Ehepaar Ximene und Diego Bolivar mit den drei kleinen Kindern Felipe (3), Valeria (6) und Christian (9) abgeschoben.

    Am 24. Oktober 2002 stirbt Diego Bolivar, der in Kolumbien als Motorrad-Kurier arbeitet, infolge eines Verkehrsunfalls, wodurch die Familie in große finanzielle Not gerät.

RA 21.8.00; MAZ 21.8.00; BeZ 21.8.00; TS 21.8.00;

MAZ 27.9.00; BeZ 27.9.00; taz 27.9.00;

Antirassistische Initiative Berlin 25.2.01;

Interview mit Ximene Boliviar in:

"Flüchtlingsfrauen" – Video-Film von Mylene Teixeira;

Bericht von Ximene Bolivar

 

21. August 00

 

Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der libysche Gefangene Murad H. wird am 56. Tag seines Hungerstreiks wegen seines schlechten gesundheitlichen Zustandes aus der Abschiebehaft entlassen.

Jesuiten-Flüchtlingsdienst

 

21. August 00

 

Als der nigerianische Abschiebegefangene X. sich gegen die Abschiebung wehrt, halten ihn vier BGS-Beamten auf dem Flughafen-Gelände am Hals fest, so daß er nicht schreien kann.

    Er kommt zurück in Abschiebehaft. Als er zwei Tage später von Unterstützern besucht wird, trägt er eine Halskrause und einen Verband an der rechten Hand. Er klagt über Gliederschmerzen, und Blut fließt aus seiner Nase.

Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge

 in Sachsen-Anhalt (Bericht 2000)

 

23. August 00

 

Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim im oberfränkischen Schwarzenbach im Landkreis Hof. Bei dem Feuer, das im Erdgeschoß des mehrstöckigen Gebäudes ausbrach, erleidet ein Bewohner leichte Verletzungen. Zur Aufklärung des Anschlags wird eine Belohnung von 10.000 DM ausgesetzt.

FR 24.8.00; taz 24.8.00; BeZ 24.8.00;

jW 29.8.00; FR 2.12.02;

www.redok.de

 

23. August 00

 

Der Kurde Akyol wird in die Türkei abgeschoben. Nach seiner Ankunft gilt er zunächst als verschwunden. Als er sich wieder meldet, hat er eine Zeit in Gefangenschaft mit Verhören und Folter hinter sich.

    Seine Schwester Meral Akyol, Journalistin der kurdischen Zeitung Özgür politika, befindet sich seit Anfang des Jahres in Abschiebehaft im bayerischen Aichach.

AZADI informationen Nr. 21 September/Oktober 2000

(ND 5.6.00; medico international)

 

25. August 00

 

Nachdem die drei Flüchtlinge und der britischer Journalist Justin Jin wegen rassistischer Pöbeleien zunächst aus einer Diskothek geflohen sind, scheitert auch ihr zweiter Versuch, als Nichtweiße im brandenburgischen Rathenow nach Einbruch der Dunkelheit noch etwas trinken zu gehen. Aus einer Spielothek mit Getränkeausschank werden sie hinauskomplimentiert. Sie begeben auf den Weg zurück ins Flüchtlingswohnheim.

    Plötzlich kommt ein Deutscher auf den Journalisten zu und brüllt auf ihn ein, während er einen Stein drohend in der Hand hält. Der Journalist drückt auf den Auslöser seiner Kamera, woraufhin der fast zwei Meter große Deutsche ihm einen Fausthieb gegen das Kinn versetzt. Den Angegriffenen gelingt es, die Polizei zu alarmieren.

    Während der Täter weiter herumgrölt, versuchen nun zwei Polizistinnen mit Gewalt, den Fotoapparat und das Handy des Journalisten zu beschlagnahmen. Ihm werden die Arme hinter dem Rücken verkreuzt, und er wird ins Polizeiauto gestoßen. Erst nach stundenlangem Warten werden er und die drei Zeugen aus dem Polizeirevier entlassen.

    Gegen den Verein "Opferperspektive" stellt der Oranienburger Polizeipräsident Strafantrag wegen "übler Nachrede", weil der Verein den Vorfall in einer Presseerklärung beschreibt. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizistinnen wird eingestellt.

    Auch gegen Christopher Nsoh, einem der Angegriffenen, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil er den Vorfall auf einer Pressekonferenz bekannt gab. Am 24. September wird das Verfahren vom Amtsgericht Rathenow eingestellt.

    Bemerkenswert ist die Darstellung einer Polizistin vor  Gericht: "Der deutsche Bürger wollte nicht fotografiert werden, und wir haben dem Wunsch Nachdruck verliehen. ... Die Gefahr ist von dem Herrn Jin ausgegangen."

Opferperspektive;

RA 28.8.00; NAZ 28.8.00; MAZ 30.8.00; taz 30.8.00;

RA 5.9.00; MAZ 5.9.00; MAZ 7.9.00; taz 20.2.02;

taz 25.2.02

 

27. August 00

 

In Borna in Sachsen werden zwei Flüchtlinge aus Libyen von etwa zehn deutschen Jugendlichen geschlagen und mit Bierflaschen beworfen. Sie müssen ihre Verletzungen medizinisch behandeln lassen.

FR 28.8.00; taz 28.8.00; BeZ 28.8.00

 

27. August 00

 

Seifhennersdorf in Sachsen an der deutsch-tschechischen Grenze. Eine Person aus der Republik Moldau wird auf der Flucht vor der Festnahme durch Zollbeamte von einem Diensthund gebissen und verletzt.

BT DS 14/5613

 

28. August 00

 

Im brandenburgischen Genschmar, nahe der deutsch-polnischen Grenze, wird ein Leichnam aus der Oder geborgen. Die Identität wird nicht festgestellt; als Todesursache wird Ertrinken vermutet.

BT DS 14/5613

 

28. August 00

 

Der im März aus Berlin abgeschobene Nidjo Lucubami wird in der angolanischen Hauptstadt Luanda, im Stadtteil Rocha Pinto, von drei Polizisten angehalten und nach Geld gefragt. Als er deutlich macht, daß er keines hat, zielt einer der Polizisten mit dem Maschinengewehr auf ihn und gibt – in Tötungsabsicht – vier Schüsse ab. Ein Schuß durchschlägt seinen Brustkorb in Herznähe. Er kommt ins Krankenhaus und wird notoperiert. Nach zwei Wochen wird er entlassen, weil seine Verwandten die hohen Behandlungskosten von 1000 US-Dollar (entspricht 8 Jahresgehältern) nicht aufbringen können. Aufgrund des Abbruchs der Behandlung verschlechtert sich sein Gesundheitszustand rapide.

    Nachdem eine unabhängige Zeitung über den Mordversuch geschrieben hat, muß Nidjo Lucubami in Angola untertauchen, weil er von Angehörigen erfahren hat, daß Polizisten nach ihm gefragt haben.

(siehe auch: 5. März 00)

Antirassistische Initiative Berlin; I.A.A.D.H 20.9.00;

Folha 8, Luanda 7.10.00

 

28. August 00

 

Der kurdische Flüchtling Cengiz Bulut aus Seesen wird in Abschiebehaft genommen. Dies geschieht, obwohl sich seine Frau Hatun Akgün seit dem 15. August wegen eines Selbsttötungsversuches mit einer Überdosis Schlaftabletten im Landeskrankenhaus Göttingen befindet. Und dies geschieht auch, obwohl Cengiz Bulut unter schweren Depressionen leidet.

    Der Kommentar des Landkreises Goslar lautet, es bestehe "der begründete Verdacht, daß B. sich der Abschiebung entziehen will, ... da bei B. Anhaltspunkte für eine tatsächliche Erkrankung nicht vorhanden sind. Vielmehr ist davon auszugehen, daß B. sich durch sein Verhalten, indem er eine Erkrankung vortäuscht, der Abschiebung zu entziehen versucht."

    Erst durch die Intervention des Flüchtlingsrates Niedersachsen erfolgt auf Anordnung des niedersächsischen Innen- ministeriums eine Untersuchung Buluts durch den Amtsarzt der JVA Hannover. Dieser stellt u.a. fest: "Bei dem Untersuchten wurde eine Posttraumatische Belastungsstörung (ICD 10-F 43.1) diagnostiziert mit wiederholt unausweichlicher Erinnerung und Wiederinszenierung des traumatischen Ereignisses im Gedächtnis, Tagträumen und Träumen besonders nach der Inhaftierung ... Der Gefangene ist suicidal hochgefährdet ... Es wird angeraten, den Gefangenen im Behandlungszentrum für Folteropfer in Berlin ... vozustellen und begutachten und behandeln zu lassen."

    Am 4. September wird Cengiz Bulut aus der Abschiebehaft entlassen.

FRat NieSa 4.9.00;

AZADI informationen Nr. 21 September/Oktober 2000

 

29. August 00

 

JVA Büren in Nordrhein-Westfalen. Das Telefongespräch des libanesischen Abschiebegefangenen A. B. wird durch einen Beamten vorzeitig abgebrochen. Der Gefangene beschwert sich und erhält zur "Strafe" ein Telefonierverbot für vier Tage. Als ihm am selben Abend auch ein Umschluß in eine andere Zelle versagt wird, kommt es zu neuen Diskussionen. Der Gefangene soll daraufhin zur "Strafe" in eine sogenannte Schlichtzelle (Isolation) gebracht werden. Er hält sich an einer Tür fest, wird dann geschlagen und gezerrt. Als er die Tür losläßt, fallen sowohl er selbst als auch die JVA-Angestellten zu Boden. Er wird erneut geschlagen und dann gefesselt. Im Keller wird er mit Gewalt ausgezogen, erhält lediglich Shorts und eine dünne Decke und kommt dann in die Isolationszelle. In seiner Verzweiflung drückt er auf den Alarmknopf, woraufhin sich allerdings niemand meldet.

    Erst durch Intervention seiner Verlobten und der Flüchtlingsunterstützer wird die "Strafe" umgewandelt. Er kommt aus der Isolation heraus, darf allerdings die nächsten acht Tage nicht telefonieren.

    Der Gefangene hat Blutergüsse am Arm, an den Handgelenken und unter dem linken Auge; er hat Schmerzen an den Rippen und im linken Knie.

Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren 1.9.00

 

30. August 00

 

Waiblingen in Baden-Württemberg. Drei deutsche Rassisten setzen das Flüchtlingsheim in Brand, indem sie den Verteilerkasten im Erdgeschoß des Heimes anzünden. Bei der Flucht aus dem brennenden Gebäude verletzen sich zwei BewohnerInnen; 80 Personen bleiben unverletzt.

    Im Januar 2001 erhebt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen drei Skinheads Anklage wegen gemeinschaftlich begangener besonders schwerer Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes in 54 Fällen.

    Das Urteil ergeht im März: sechs Jahre Haft für einen

22-jährigen, fünf Jahre Jugendstrafe für einen 18-jährigen und fünfeinhalb Jahre Jugendstrafe für einen 19-jährigen Angeklagten. In der Urteilsbegründung heißt es, daß die Angeklagten das Feuer aus "Hass auf Ausländer" gelegt haben.

taz 31.8.00; FR 19.1.01; taz 19.1.01;

BeZ 22.2.01; taz 16.3.01; FR 2.12.02

 

30. August 00

 

DRK-Krankenhaus Köpenick in Berlin. In der Nacht zum frühen Morgen hin verknotet Altankhou Dagwasoundel Bettwäsche, verdreht sie, befestigt ein Ende an der Heizung und versucht, sich aus dem Fenster abzuseilen, denn vor der Tür stehen zwei Polizeibeamte, um eine Flucht zu verhindern. Das Bettzeug reißt, und Altankhou Dagwasoundel stürzt von der 6. Etage in den Tod.

    Am Vorabend seines Todestages war der 28-jährige Mongole aus dem Abschiebegefängnis Köpenick mit Verdacht auf Magenblutungen eingeliefert worden.

    Altankhou Dagwasoundel war aus Belgien in die BRD geflohen, um seiner dort angedrohten Abschiebung zu entgehen. Hier wurde er ohne Papiere aufgegriffen und befand sich seit ca. vier Wochen in Abschiebehaft.

Antirassistische Initiative Berlin;

Büro für medizinische Flüchtlingshilfe Berlin

 

August 00

 

Sachsen-Anhalt. Ein 40 Jahre alter togoischer Flüchtling, Vater von zwei kleinen Kindern, stürzt sich vom Balkon nachdem er die Ablehnung seines Asylantrages erhalten hat. Er ist seitdem querschnittsgelähmt und wird sein Leben lang auf den Rollstuhl angewiesen sein.

Barbara Ginsberg – Rechtsanwältin; FRat SaAnh

 

Anfang September 00

 

Wolfenbüttel in Niedersachsen. Drei Polizeibeamte, einer von ihnen ein stellvertretender Polizeichef, stürmen angetrunken, außer Dienst und ohne jede rechtliche Grundlage das städtische Flüchtlingswohnheim. Sie kontrollieren die Ausweise der Besucher und suchen nach Rauschgift.

    Einige Bewohner erleben einen derartigen Überfall schon zum zweiten Mal. Sie waren am 11. Oktober 1999 in ihrem Heim in Bad Grund überfallen worden. Erst nach langem behördlichen Hin und Her wurden sie nach Wolfenbüttel umverteilt. (siehe dort)

FRat NieSa Heft 73 Dez. 2000

 

2. September 00

 

Nachdem das iranische Ehepaar K. mit seinen vier Kindern sechs Wochen in der Flüchtlingsunterkunft im Frankfurter Flughafen verbringen mußte, soll die Abschiebung über den Libanon in den Iran stattfinden.

    Frau K. ist nach wochenlanger Behandlung im Krankenhaus in einem "äußerst labilen" Zustand, und ihr 51 Jahre alter Ehemann hat mehrfach Suizidabsichten geäußert.

    Die Familie wird in Begleitung "vieler" Grenzschützer und eines Arztes zur startbereiten Maschine der Middle East Airlines gebracht. Herr K. verlangt nach dem Flugkapitän und versucht ihm, entgegen den Störungsversuchen des Arztes, deutlich zu machen, daß sie nicht freiwillig mitfliegen werden. Der Pilot verweigert schließlich die Mitnahme der Familie.

    Daraufhin reißen die Beamten des BGS Herrn K.'s Arme nach hinten, drücken den Kopf minutenlang auf die Brust und zwingen ihn in Bauchlage auf die Sitzbank. Die dadurch entstandene Atemnot wird noch akuter, als sich eine Polizistin auf seinen Rücken setzt. Als die Kinder die Schmerzenslaute des Vaters hören, versuchen sie, die Beamtin von seinem Rücken herunterzuziehen. Der Tochter wird darauf ins Gesicht geschlagen, und der Sohn wird von zwei Beamten mit zurückgebogenen Armen in überstreckter Haltung gegen die Rückenlehne gedrückt. Dabei erleidet auch er "in erheblichem Maße (atembehindernde) Gewalt gegen den Hals".

    Der anwesende Arzt (BGS oder sogenannter Begleitarzt) beobachtet alles, schreitet bei den Mißhandlungen jedoch nicht ein.

    Die Familie wird in den Transitbereich des Flughafens Frankfurt zurückgebracht.

Pro Asyl 4.9.00; FR 5.9.00;

IRR European Race Bulletin Nr. 35 Dec. 00 / Jan. 01

 

6. September 00

 

Um ca. 19.00 Uhr wird der 22 Jahre alte Angolaner A. A. direkt aus der Abschiebehaft über den Flughafen Düsseldorf mit der Lufthansa nach Amsterdam transportiert. Er ist an den Händen mit Plastik-Bändern gefesselt. Als er dort in eine Maschine der Kenia Airways einsteigen soll, versucht er, sich dagegen zu wehren. Die drei BGS-Beamten, die ihn begleiten, bitten weitere vier holländische Beamte um Unterstützung. Der Angolaner wird jetzt von allen sieben Beamten geschlagen und getreten. Als er auf dem Boden liegt, tritt einer seiner Peiniger mit dem Stiefel auf seinen Kopf und hält diesen so zu Boden. Die Beamten schlagen und treten weiter auf ihn ein, bis sie ihn in die Maschine geschafft haben.

    A. A. war in der BRD bereits dreimal der Angolanischen Botschaft vorgeführt worden, ohne daß diese sich in der Lage sah, ihn als Angolaner zu identifizieren.

    Der Flug geht vorerst bis Kinshasa. Während der ganzen Zeit bleiben die Handgelenke des Angolaners gefesselt. Die Haut ist eingeschnürt und entzündet sich. Die deutschen Beamten übergeben den Angolaner den kongolesischen Behörden am Flughafen Kinshasa. Da allerdings schnell klar wird, daß A. A. kein Kongolese ist, verweigert die Behörde die Annahme, so daß A. A. mit derselben Maschine der Kenia Airways, mit der er gekommen ist, eine Stunde später weiterfliegt.

    Die Maschine landet in Nairobi in Kenia. Nach einer Nacht im Gefängnis beginnt am nächsten Morgen der Rück-flug nach Europa mit der KLM. In Amsterdam erfolgt ein Umstieg in eine Fokker-Maschine, die A. A. zurück nach Düsseldorf fliegt.

    Hier kommt der Angolaner unter der Auflage, er solle sich bei der Ausländerbehörde und beim Sozialamt melden, frei. Neben den körperlichen Verletzungen, die er durch die Angriffe der Beamten und durch die stundenlange Fesselung erleiden mußte, ist A. A. jetzt psychisch schwer angeschlagen. Er hat massive Angstzustände, kann wochenlang nicht schlafen, hat starke Kopfschmerzen. Er bekommt Todesangst, wenn er nachts Schritte hört, und plötzliche Taubheit, wenn er angesprochen wird.

    Die Abschiebeandrohung existiert weiterhin. Als ihm am Abend des 14. Oktober ein Freund rät, sich wegen seiner Traumatisierung in Behandlung zu begeben, antwortet er: "Ich kann nicht mehr." Er verläßt das Wohnheim in Meinerzhagen. Dann verliert sich seine Spur.

Antirassistische Initiative Berlin; I.A.A.D.H.

 

9. September 00

 

Abschiebegefängnis Eisenhüttenstadt in Brandenburg. Nach 17 Tagen Hungerstreik aus Protest gegen seine Inhaftierung bricht der Asylbewerber David Alekseenko bewußtlos zusammen. Es erfolgt die Einweisung ins Klinikum Frankfurt (Oder) – in die geschlossene Psychiatrie. Obwohl für eine Einweisung in die Psychiatrie eine Indikation und ein Gerichtsbeschluß innerhalb von 24 Stunden vorgeschrieben sind, wird David Alekseenko erst vier Tage später, am

13. September, aus dieser Abteilung und somit aus dem Krankenhaus entlassen, weil er eben kein psychiatrischer

Patient ist.

    Zurück in der Abschiebehaft setzt er seinen Hungerstreik fort und wird fünf Tage später, am 18. September, vom Gefängnisarzt erneut in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie eingewiesen. Auch jetzt dauert es wieder vier Tage, bis die Krankenhaus-ÄrztInnen feststellen, daß es sich bei David Alekseenko nicht um einen psychiatrischen Patienten handelt, sondern um einen nach 30 Tagen Hungerstreik sehr geschwächten und kranken Menschen.

    Am 22. September kommt er – ohne medizinisch behandelt worden zu sein – zurück in die Abschiebehaft; dieses Mal allerdings in eine Einzelzelle. Am 38. Hungerstreiktag, dem 25. September, wird er dann endlich in das Kreiskrankenhaus Beeskow transportiert, wo er den Hungerstreik abbricht, nachdem ihm gesagt worden ist, daß er frei sei.

    David Alekseenko ist im tschetschenischen Grosny geboren, lebte als Straßenkind in Rußland und hat niemals in seinem Leben Identitätspapiere besessen.

Antirassistische Initiative Berlin; FRat Brbg;

ORB-Fernsehen "Brandenburg aktuell" 7.10.00;

BM 10.10.00; BM 5.11.00

 

9. September 00

 

Bergkamen in Nordrhein-Westfalen. Die BewohnerInnen des Flüchtlingsheimes werden von neun Rassisten bedroht, die am Abend vor dem Gebäude auftauchen, demonstrativ Schlagwerkzeuge zeigen und Parolen brüllen.

FR 12.9.00

 

10. September 00

 

Das Jugendheim der Arbeiterwohlfahrt in Merkenbach im Lahn-Dill-Kreis wird abends um 23.00 Uhr von Neonazis aufgesucht. Sie fordern die diensthabende Pädagogin des Heimes auf, dunkelhäutige Flüchtlingskinder zu einer "Abreibung" herauszuschicken. Die Pädagogin kann die betrunkenen Nazis zur Aufgabe ihres Vorhabens bringen – und benachrichtigt dann die Polizei.

FR 22.9.00

 

11. September 00

 

Abschiebegefängnis Eisenhüttenstadt in Brandenburg. Der

22 Jahre alte Yurij Moral, Asylbewerber aus der Republik Moldau, verletzt sich selbst mit einer Rasierklinge und kommt daraufhin in das Krankenhaus Eisenhüttenstadt. Da das Krankenzimmer von zwei Uniformierten bewacht ist, springt Herr Moral aus dem Fenster der ersten Etage, wobei er sich das Bein verletzt. Trotzdem gelingt es ihm, in den Wald zu fliehen und sich dort drei Tage lang zu verstecken. Dann wird er erneut eingefangen und in Abschiebehaft genommen – die erste Woche in Einzelhaft.

Antirassistische Initiative Berlin

 

13. September 00

 

Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick – Grünauer Straße. Der 17 Jahre alte Flüchtling P. aus Sierra Leone wird nach einer Haftzeit von sieben Monaten aus der Haft entlassen. Der Jugendliche war bei der sierraleonischen und nigerianischen Botschaft vorgeführt worden, und beide Institutionen hatten die Ausstellung eines Paßersatzpapieres abgelehnt. Bevor er jetzt auch noch der ghanaischen Botschaft vorgeführt wird, hatte die Haftrichterin entschieden, daß auch dies zu keinen neuen Ergebnissen führen würde.

    Der junge Afrikaner war – zwei Tage nach seiner Einreise in die BRD – am 31. Januar im Landeseinwohneramt festgenommen worden, als er sich mit Hilfe eines geliehenen britischen Passes eine Aufenthaltserlaubnis ausstellen lassen wollte. Zu diesem Zeitpunkt war er 16 Jahre alt.

FRat NieSa Heft 98 Dezember 2003

 

14. September 00

 

Wilhelmshaven in Niedersachsen. Die 57-jährige alleinstehende Frau S. wird mit ihrem 15-jährigen Sohn nach Prishtina abgeschoben. Diese erste Abschiebung von Kriegsflüchtlingen stößt in der Stadt auf Unverständnis und führt bei LehrerInnen und MitschülerÍnnen zu Protesten.

    Frau S. stammte ursprünglich aus Serbien-Montenegro und hatte die serbisch-montenegrinische Staatsangehörigkeit. Sie lebte getrennt von ihrem Mann und war 1993 mit ihrem damals achtjährigen Sohn und ihrer 19-jährigen Tochter in die Bundesrepublik geflohen. Sie lebte 5 Jahre mit ihren Kindern im Flüchtlingswohnheim und danach gemeinsam mit ihrem Sohn in einer Wohnung in der Nähe ihrer zwischenzeitlich verheirateten Tochter. Frau S. war sehr stark sehbehindert, sie litt unter Bluthochdruck und war die ganze Zeit herzkrank.

    Nach einigen Wochen im Kosovo nimmt sich Frau S. das Leben. Ihr Sohn lebt dann dort bei Verwandten. Die Tochter befindet sich im Januar 2007 immer noch in therapeutischer Behandlung – nicht nur wegen der Traumatisierung durch den Krieg, sondern auch, weil sie die Abschiebung der Mutter und des Bruders und den Tod der Mutter nicht verkraftet hat.

Migrationsberatung Wilhelmshaven

 

15. September 00

 

Stollberg in Sachsen. Am Abend werden drei Flüchtlinge von einer Gruppe Deutscher durch die Stadt gehetzt. Ein 31 Jahre alter Tunesier wird durch die Schläge und Tritte der Angreifer so schwer verletzt, daß er ins Krankenhaus kommt. Ein

24-jähriger Libyer erleidet leichtere Verletzungen, während ein 19-jähriger Libyer unverletzt flüchten kann.

    Die Polizei nimmt einen 17-jährigen Stollberger nach umfangreicher Fahndung fest.

BM 17.9.00; LVZ 17.9.00; FP 17.9.00;

LR 18.9.00; ND 18.9.00; FR 2.12.02

 

20. September 00

 

In Anklam in Mecklenburg-Vorpommern werden zwei Flüchtlinge aus Togo von rechten Schlägern verfolgt, beschimpft und attackiert. Die Täter werden vorläufig festgenommen.

taz 21.9.00

 

21. September 00

 

Prenzlau im Kreis Uckermark in Brandenburg. Eine 46-jährige Asylbewerberin aus Afghanistan wartet mit ihren beiden Kindern an der Bushaltestelle, als zwei deutsche Jugendliche von der anderen Straßenseite "Ausländer raus!" brüllen.

    Die elf Jahre alte Tochter der Frau zeigt den "Stinkefinger" und macht die Geste der wischenden Hand vor den Augen. Daraufhin nehmen die Deutschen den Kopf des Mädchens und drücken ihn mehrmals gegen eine Mauer, wodurch das Mädchen leicht verletzt wird. Sie beschimpfen auch die Mutter, steigen dann in einen Nahverkehrsbus und fahren davon.

    Aufgrund von Zeugenaussagen können die zwei 17-jährigen Täter festgenomen werden.

BeZ 22.9.00; TS 22.9.00;

BeZ 23.9.00; FR 23.9.00

 

21. September 00

 

Auf das Flüchtlingsheim im sächsischen Torgau wird ein Molotow-Cocktail geworfen. Alle 90 BewohnerInnen bleiben unverletzt.

    Erst drei Wochen später ermittelt eine Sonderkommission Rechtsextremismus zwei Täter im Alter von 20 und 21 Jahren. Sie werden beide – unter Auflagen – wieder auf freien Fuß entlassen.

    Im Juli 2002 wird der Haupttäter zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

BeZ 22.9.00; taz 22.9.00;

JWB 27.9.00; LVZ 13.10.00;

IRR European Race Bulletin Nr. 35 Dec. 00 / Jan. 01;

JWB 7.8.02

23. September 00

 

Bundesland Baden-Württemberg. Bei einem Brandanschlag in Neuler bei Ellwangen kommt es am späten Abend in einem von zwei Familien bewohnten Flüchtlingsheim zu geringem Sachschaden, weil ein Bewohner das Feuer frühzeitig löschen kann. Unbekannte hatten einen Stofflappen entflammt und hinter der Hauseingangstür abgelegt.

taz 25.9.00; taz 26.9.00

 

23. September 00

 

Zwei Molotow-Cocktails werden morgens um 5.00 Uhr gegen ein im Wuppertaler Stadtteil Barmen gelegenes Wohnheim geschleudert. Einer der Brandsätze fliegt in die Erdgeschoßwohnung und entzündet eine Matratze. Zwei Kinder (ein und drei Jahre alt) aus dem Kosovo erleiden einen Schock. Ihren Eltern gelingt es, die brennende Matratze aus dem Fenster zu werfen. 45 jugoslawische HeimbewohnerInnen entgehen so einer möglichen Katastrophe.

    Kurz nach der Tat werden drei Frauen und vier Männer bei einer Feier festgenommen. Alle zählen zur rechten Szene der Gegend. Die Anklage wird u.a. wegen versuchten Mordes in 36 Fällen erhoben.

    Im Februar 2001 werden die vier Männer, Nazis im Alter von 20 bis 23 Jahren, wegen versuchten Mordes in vier Fällen und besonders schwerer Brandstiftung zu Haftstrafen von viereinhalb, neun und zweimal zu zehn Jahren verurteilt.

taz 25.9.00; Neue Presse 25.9.00;

Mainpost 25.9.00; FR 25.9.00;

BeZ 25.9.00; ND 25.9.00;

JWB 27.9.00; taz 6.10.00; BeZ 6.10.00;FR 6.10.00;

IRR European Race Bulletin Nr. 35 Dec. 00 / Jan. 01;

FR 21.2.01; BeZ 22.2.01; taz 22.2.01; JWB 28.2.01

 

23. September 00

 

Neusalza-Spremberg in Sachsen. Zwei rumänische Personen, die im Zusammenhang mit ihrer nicht erlaubten Grenzüberquerung festgenommen werden sollen, werden durch Bisse eines Zollhundes verletzt.

BT DS 14/5613

 

24. September 00

 

Bei einem Brand in einem Flüchtlingsheim im hessischen Oberursel entsteht ein geringer Sachschaden, und niemand wird verletzt.

WDR – Radionachrichten 24.9.00 (22:51)

 

25. September 00

 

Neun Skinheads attackieren mit abgebrochenen Besenstielen auf einem Autohof im niedersächsischen Northeim zwei Küchenhilfen aus dem ehemaligen Jugoslawien. Die Polizei glaubt nicht an ausländerfeindliche oder politische Motive für den Überfall.

FRat NieSa Heft 73 Dez. 2000

 

25. September 00

 

Eine Flüchtlingsfamilie aus dem Kosovo verläßt "freiwillig" die BRD, weil ihr die sächsische Ausländerbehörde mit Abschiebung gedroht hat.

    Die Familie hatte gehofft, daß ihr achtjähriger Junge, der an einer schweren Blutarmut leidet, hier medizinisch versorgt werden könnte. Die Bitte um Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wurde jedoch durch das sächsische Innenministerium abgelehnt.

BeZ 26.9.00

 

26. September 00

 

Bezirk Tiergarten in Berlin. Morgens um 6.00 Uhr dringen Polizeibeamte gewaltsam in die Wohnung der tamilischen Familie Jeyanthan ein, um deren Abschiebung durchzuführen. Als Herr Jeyanthan zum Telefonhörer greift, um seine Schwester anzurufen, wird ihm dieser durch einen Beamten aus der Hand geschlagen. Dann wird er so stark gewürgt, daß er tagelang nicht trinken oder essen kann. Als ihm seine Frau zu Hilfe kommen will, wird sie gewaltsam weggezerrt, und ihr werden Handschellen angelegt.

    Das Ehepaar floh im Juni 93 mit seinem damals einjährigen Sohn Brinthavan nach Berlin. Das zweite Kind, Janusen, wurde in Berlin geboren.

    Die Familie, der im Rahmen der sogenannten Altfallregelung eine Befugnis zustehen würde, wird über Moskau nach Colombo abgeschoben.

    Herrn Jeyanthan wird schon bei der Ankunft die Festnahme angedroht, so daß sich die Familie fortan in wechselnden Verstecken aufhalten muß.

Sagaland eV. 28.9.00;

Antirassistische Initiative Berlin

 

26. September 00

 

Abschiebegefängnis Berlin-Moabit in der Kruppstraße. Die

30 Jahre alte Frau K., die seit neun Monaten in Gefangenschaft ist, trinkt in Selbsttötungsabsicht Flüssigseife. Nach einem kurzen Aufenthalt im Krankenhaus Moabit kommt sie zurück in die Kruppstraße. Am 27. September sollten ihr von der nigerianischen Botschaft Paßersatz-Papiere ausgestellt werden, obwohl Frau K. als Staatsangehörigkeit Côte d´Ivoire (Elfenbeinküste) angibt. Die Botschaft ist aufgrund des Suizidversuches jetzt nicht mehr bereit, die Papiere auszustellen.

    Aufgrund der Weigerung der Botschaft wird der Suizidversuch von der Ausländerbehörde als weiterer Versuch von Frau K. gewertet, ihre eigene Abschiebung zu verhindern. Das Amtsgericht Schöneberg verlängert daraufhin die Haft um drei Monate. Noch im Gerichtssaal bricht Frau K. zusammen und wird nach einem kurzen Aufenthalt im Krankenhaus Friedrichshain sofort ins Abschiebegefängnis Kruppstraße zurückgebracht. Noch am selben Tag versucht sich Frau K. mit einem Schal an einem Querstab in der Zelle zu erhängen. Mitgefangene intervenieren, und Frau K. kommt in die Psychiatrie des Krankenhauses Moabit.

    Am 28. Dezember wird Frau K. aus dem Krankenhaus und somit aus der Abschiebehaft entlassen.

LEA Berlin 5.10.00; InnSichO 14/13 23.10.00;

Lucia Witte, Missionsschwester von Afrika,

Seelsorgedienst Abschiebehaft

 

26. September 00

 

Zwickau in Sachsen. Abends um 22.45 Uhr fahren elf Einsatzfahrzeuge mit etwa 50 Polizisten vor dem Flüchtlingsheim auf, um zwei libysche Familien zur Abschiebung abzuholen. Die Beamten klopfen zwar an, treten im gleichen Moment allerdings die Wohnungstür bei einer Familie ein. In Panik verletzt sich der Vater durch mehrere Messerstiche am Oberschenkel, so daß er stark blutet. Seine Bitte um einen Arzt wird mit der Bemerkung, die Ärzte in Libyen würden sich schon um ihn kümmern, von den Polizisten ignoriert. Er wird am Hals gewürgt, seine Hände werden auf dem Rücken gefesselt, im Fahrzeug werden ihm die Augen verbunden und auch seine Beine gefesselt. Er wird im Polizeigewahrsam auch mit Stöcken geschlagen. Später werden ihm seine drei Kinder gebracht. Seine schwangere Frau wurde inzwischen in ein Krankenhaus eingeliefert.

    Auch eine zweite Familie, Eltern mit vier Kindern, wird festgenommen. Persönliche Sachen dürfen beide Familien nicht einpacken.

    Von den 450 BewohnerInnen des Heimes versammeln sich ca. 300 Personen auf dem Gelände, und viele versuchen, mit passivem Widerstand den Abtransport der Familien zu verhindern. Kinder blockieren mit großen steinernen Mülleimern die Wege auf dem Gelände. Beim Wegräumen quetscht die Polizei den Fuß eines Mannes so stark, daß er noch drei Wochen später Beschwerden beim Gehen hat. Ein 15 Jahre alter Jugendlicher und eine 20-jährige Frau werden geschlagen.

    Erst am Morgen bzw. am Mittag des nächsten Tages wird die erstgenannte Familie (siehe oben) ins Heim zurückgebracht – die Abschiebung ist verschoben.

    Von der zweiten Familie ist auch Wochen später noch nicht bekannt, ob sie sich noch in Deutschland aufhält oder nach Libyen abgeschoben wurde.

    Auch am 3. Oktober erfolgt aus dem Zwickauer Flüchtlingsheim eine Abschiebung. Das Aufgebot der Polizei ist noch größer, und die Beamten kommen von vornherein behelmt und in Kampfanzügen.

Antirassistische Initiative Berlin;

Umbruch Bildarchiv Berlin;

Leipziger Flüchtlingspostille Nov. 2000 Nr. 2

 

28. September 00

 

Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick – Grünauer Straße. Der 20 Jahre alte Oleg Kotow aus Weißrußland wird direkt ins Krankenhaus Köpenick entlassen. Oleg Kotow befindet sich seit 25 Tagen im Hungerstreik, die letzten Tage im Durststreik, aus Protest gegen seine Inhaftierung und drohende Abschiebung.

    Oleg Kotow war wegen der Teilnahme an regimekritischen Demonstrationen in den Jahren 1997 und 1998 in Belarus verhaftet, mißhandelt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sein Asylantrag war abgelehnt worden.

    Oleg Kotow erlitt durch die schweren Folterungen der russischen Beamten einen Leberriß, der medikamentös behandelt wurde und die tägliche Einnahme von Tabletten vorschreibt. Dieses ist dem Polizeiärztlichen Dienst in der Abschiebehaft mitgeteilt worden. Eine medizinische Untersuchung des Patienten, geschweige denn eine Verordnung von Medikamenten hatte das nicht zur Folge.

Fluchtpunkt. Nr. 4 Okt. 2000

 

28. September 00

 

Abschiebegefängnis Eisenhüttenstadt in Brandenburg. Der 17 Jahre alte Russe Siergiej A. wird am Spätnachmittag ins Krankenhaus Beeskow eingeliefert und damit aus der Abschiebehaft entlassen.

    Siergiej A. hatte seit dem 14. September mit einem Hungerstreik und zwischenzeitlich mit einem Durststreik gegen seine Inhaftierung protestiert, und es geht ihm gesundheitlich sehr schlecht.

    Siergiej A. hatte bereits ein Jahr lang im Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick gesessen. Als diese lange Haft begann, war er 14 Jahre alt gewesen. Mit den fünf Monaten Abschiebehaft in Eisenhüttenstadt hatte er insgesamt fast eineinhalb Jahre in Abschiebehaft verbringen müssen.

Antirassistische Initiative Berlin;

FRat Brbg

 

29. September 00

 

Frankfurt am Main. Im rechten Fahrwerkschacht einer Lufthansa-Frachtmaschine wird ein Toter gefunden. Es ist ein  21 Jahre alter Mann aus Pakistan, spärlich bekleidet, der sich mit einem Transportband in dem Schacht festgebunden hatte. Er ist erfroren.

    Die Maschine war in Madras in Südindien gestartet und nach mehreren Zwischenstops gegen 10.00 Uhr in Frankfurt angekommen.

FR 30.9.00;

taz 30.9.00

 

29. September 00

 

Cottbus in Brandenburg. An einem Bahnhofskiosk wird ein kenianischer Asylbewerber von einem Deutschen mit den Worten "Neger verpiß dich" beleidigt und anschließend mit einem Messer bedroht. Von den umstehenden Passanten greift niemand ein.

noch härtere zeiten Nr. 47

 

September 00

 

Der Asylbewerber T. aus Kamerun wird morgens auf dem Berliner Bahnhof Lichtenberg von Beamten des BGS kontrolliert. Die Kopie seines Ausweises wird einbehalten, und er wird zur nächsten Polizeistation gebracht. Dort muß er sich einer Leibesvisitation unterziehen und wird dann nackt sechs Stunden lang in eine Zelle gesperrt. Während dieser Zeit wird er dreimal aufgefordert, verschiedene Formulare in deutscher Sprache zu unterschreiben. Er weigert sich, weil er die Sprache nicht versteht. Als er seine Kleidung wieder anziehen darf, wird er gefesselt und dann in eine Dienststelle der Landespolizei Berlin gebracht. Hier muß er mehrere Leibesvisitationen über sich ergehen lassen und wird wieder nackt in eine Zelle gesperrt. Nach 30 Minuten Warten werden seine Fingerabdrücke genommen, und er wird aufgefordert zu gehen.

    Kurze Zeit später wird ihm in einem Schreiben der BGS-Inspektion der "Tatvorwurf" unterbreitet, im Besitz einer gefälschten Monatskarte zu sein, die bei der Durchsuchung seiner Geldbörse gefunden wurde.

    Erst nach Monaten wird das Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung gegen Herrn T. eingestellt.

(siehe auch: Ende November 00)

ADB

 

September 00

 

Geilenkirchen im Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen. Als die erste Familie in die neue Flüchtlingsunterkunft einzieht, wird eines der Zimmer mit einer Zwille beschossen. Die Familie kommt daraufhin in ein anderes Heim.

    Die 100-köpfige Gemeinde Geilenkirchen hatte sich mit einer Unterschriftenliste gegen die Unterbringung von insgesamt zwölf Flüchtlingen ausgesprochen. Im Juni wurde der Dachstuhl angezündet; im August waren die Heizungsrohre so beschädigt worden, daß der Keller voll Wasser lief.

    Im November wird mit scharfer Munition auf die Fenster des immer noch leerstehenden Hauses geschossen. Dies geschieht einige Tage vor dem erneuten Versuch, Flüchtlinge hier unterzubringen.

    Als dann Roma in dem Haus wohnen, schmeißen jugendliche Dorfbewohner erneut Steine, und unbekannte Täter zünden ein Auto an, das sich einer der Flüchtlinge geliehen hat. Nächtliches Klingeln an der Flüchtlingsunterkunft ist eine weitere Schikane gegen die "Fremden" im Dorf.

taz 29.11.00;

taz 21.2.01

 

2. Oktober 00

 

Morgens um 6.30 Uhr wird ein 29 Jahre alter Russe im Intercity-Zug Berlin – Hamburg vom Zugpersonal kontrolliert. Der Mann hat keinen Fahrschein und zeigt stattdesssen seine persönlichen Papiere. Die Kontrolleure sehen, daß die Aufenthaltsgenehmigung für die BRD abgelaufen ist. Der Russe bittet die Zugbegleiter inständig, keine Polizei zu verständigen. Diese lassen ihn alleine, setzen ihre Kontrolle fort und benachrichtigen den Bundesgrenzschutz in Hamburg.

    Der 29-Jährige wagt einen Sprung in die Dunkelheit aus dem mit 100 km/Stunde fahrenden Zug. Er prallt gegen einen Stahlträger an der Strecke und stirbt an schweren Kopf- und Brustverletzungen.

    Erst am Abend des nächsten Tages wird sein Leichnam von einem Zugführer neben den Gleisen entdeckt.

HA 5.10.00; taz 5.10.00; ND 5.10.00

 

2. Oktober 00

 

Nachmittags um 16.30 Uhr im westfälischen Münster. Mit dem Schrei: "Ich habe keine Zukunft mehr in Deutschland und in der Türkei", übergießt sich ein 24 Jahre alter Kurde vor dem türkischen Generalkonsulat und vor den Augen der Wach-Polizisten mit Benzin und setzt sich in Brand. Einem der Beamten gelingt es, den brennenden Mann zu Boden zu bringen und die Flammen zu ersticken. Nach notärztlicher Versorgung in einer Münsteraner Klinik kommt der Verletzte in eine Spezialklinik nach Dortmund.

    Die Polizei schließt einen politischen Hintergrund aus.

AZADI informationen Nr. 21 September/Oktober 2000;

(WN online 3.10.00);

Pressestelle Polizei Münster

 

4. Oktober 00

 

Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Nach einem Telefonat mit der Tunesischen Botschaft sperrt sich der 17 Jahre alte Gefangene Ahmad Riad (Ryadh Hassen Ben Sala) in einem Toilettenraum ein und verletzt sich mit einem Plastik-Naßrasierer durch zehn Schnitte am linken Unterarm und sechs Schnitte im Bauchbereich.

    Nachdem Mitgefangene die Toilettentür geöffnet haben, wird der stark blutende Ahmad Riad ins Krankenhaus Köpenick gebracht. Als er nach einer Notversorgung ins Abschiebegefängnis zurückkommt, wird er sofort in eine Einzelzelle gebracht. Er bekommt einen Trainingsanzug an und muß ohne jegliche Decke oder Bettzeug und ohne Strümpfe die Nacht verbringen. Am fünften Tag wird ihm eine Decke gegeben und am sechsten Tag, also am 10. Oktober, kommt er zurück in den Normaltrakt.

    Bereits drei Tage später befindet er sich schon wieder in der Isolations-Haft, weil bei seinen Sachen eine Rasierklinge gefunden wurde. Aus dieser Isolationszelle heraus wird er am 18. Oktober morgens um 10.00 Uhr abgeholt und über Moskau nach Tunis abgeschoben.

Initiative gegen Abschiebehaft Berlin;

 Jesuiten-Flüchtlingsdienst

 

6. Oktober 00

 

Zwei Molotow-Cocktails werden auf das Gelände der Flüchtlingsunterkunft in Billigheim-Ingenheim in der Südpfalz geschleudert. Sie verfehlen die Gebäude und brennen auf dem Hof ab.

taz 7.10.00

 

7. Oktober 00

 

Hamburg Stadtteil Duhlsberg. Als es an der Tür einer im vierten Stock gelegenen Wohnung in der Schwansenstraße klopft, vermuten zwei togoische Asylbewerberinnen, daß es die Polizei ist. Sie geraten in Panik und versuchen, über den Balkon zu fliehen. Dabei stürzen sie in die Tiefe.

    Beide Frauen überleben den Sturz und kommen ins St.-Georg-Krankenhaus. Während die schwangere 26 Jahre alte Aliétou Zato ihre schweren Wirbelsäulen-Verletzungen (mehrere Wirbelbrüche) auskurieren kann, wird die 35-jährige Ramanou Muyibatou aufgrund mehrerer Wirbelfrakturen gelähmt bleiben und auf den Rollstuhl angewiesen sein.

    Die panische Angst, die die Frauen zu dem verzweifelten Schritt trieb, war die Tatsache, daß sie sich aufgrund der für Flüchtlinge bestehenden sogenannten Residenzpflicht offiziell nicht in Hamburg aufhalten durften, weil sie in anderen Bundesländern gemeldet sind. Da allerdings ihre Rechtsanwältin und auch die African Refugees Association (ARA), dessen Vorstand sie angehören, in Hamburg sind, war es für sie notwendig, sich in der Stadt aufzuhalten.

    Ebenfalls aufgrund des Residenzpflicht-Gesetzes wird Ramanou Muyibatou nach Beendigung der intensiv-medizini-schen Behandlungen Ende Oktober von Hamburg wieder nach Mecklenburg-Vorpommern gebracht. In der Reha-Klinik Leezen bei Schwerin bleibt sie über sehr lange Zeit aufgrund fehlender sprachlicher Übersetzung über ihren tatsächlichen Zustand im Ungewissen. Psychologische Unterstützung gibt es für sie nicht. Anträge auf "Umverlegung" nach Hamburg in die Nähe ihres Freundeskreises werden abgelehnt.

    Obwohl ihre Rehabilitation noch nicht abgeschlossen ist, wird sie dann in einem Alten- und Pflegeheim in Lübz untergebracht. Mit einer Wunde, die auf unzureichende Pflege zurückzuführen ist, wird sie im April 2001 in eine Klinik in Plau eingewiesen. Hier können die ÄrztInnen wenigstens die Fortsetzung der Reha-Maßnahmen durchsetzen.

    Der Asylantrag von Aliétou Zato wurde – ungeachtet ihrer politischen Aktivitäten und ihrer drohenden Verfolgung in Togo – im Februar 2001 abgelehnt. Zudem erhielt Aliétou Zato einen Bußgeldbescheid über 116 DM wegen unerlaubten Verlassens ihres Landkreises (Residenzpflicht), begangen am 7. Oktober 2000.

ARA; Interview Ramanou Muyibatou in:

"Flüchtlingsfrauen" – Video-Film von Mylene Teixeira

 

7. Oktober 00

 

Die tamilischen Flüchtlinge Nagaraju Rajakanthan und Ponnaiah Gunasingam werden aus der Abschiebehaft in der JVA Moers abgeholt und nach Sri Lanka abgeschoben. Dort erfolgt bei der Ankunft die sofortige Festnahme. UnterstützerInnen befürchten Mißhandlungen der beiden abgelehnten Asylbewerber.

    Sie hatten zusammen mit zwei anderen Tamilen gegen ihre Nichtanerkennung als politisch Verfolgte mit einem

22-tägigen Hungerstreik protestiert. Der Petitionsausschuß des Nordrhein-Westfälischen Landtages hatte geplant, am

17. Oktober über ihren Fall zu entscheiden.

Rhein Ruhr Ztg 27.9.00; jW 27.9.00;

FR 4.10.00; FR 9.10.00

 

10. Oktober 00

 

Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick. Der tamilische Flüchtling Sathakkathulla Hismi wird nach 17-tägigem Hungerstreik in gesundheitlich elender Verfassung abgeschoben.

    Als Mitglied oder Unterstützer der Guerilla-Armee "Liberation Tigers of Tamil Ealan" (LTTE) verdächtigt, war er in Sri Lanka zweimal schwer gefoltert worden und hatte deshalb in der BRD um Asyl gebeten. Deutliche Narben belegen seine Aussagen.

Antirassistische Initiative Berlin

 

14. Oktober 00

 

Gegen das Flüchtlingsheim in der Gabelstraße im nordrhein-westfälischen Oberhausen-Schmachtendorf werden am Abend drei Molotow-Cocktails geworfen. Eine Polizeistreife kann das Feuer schnell löschen. Von den 184 meist kosovarischen Flüchtlingen wird niemand verletzt.

    Sechs Wochen später werden drei Männer und zwei Frauen festgenommen, die die Tat gestehen.

WDR – Radionachrichten 14.10.00;

FR 16.10.00; BeZ 16.10.00; taz 16.10.00;

WDR – Nachrichten aus dem Ruhrgebiet 30.11.00;

WDR – Nachrichten aus dem Ruhrgebiet 1.12.00;

IRR European Race Bulletin Nr. 35 Dec. 00 / Jan. 01;

NRZ 16.9.02; NRZ 26.9.02

 

16. Oktober 00

 

Im sächsischen Reitzenhain wird eine unbekannte Person bei der Festnahme durch einen Zollhund gebissen und verletzt.

BT DS 14/5613

 

17. Oktober 00

 

Landkreis Landkreis Freyung-Grafenau in Bayern. Am frühen Morgen verüben Unbekannte einen Brandanschlag auf das Flüchtlingsheim im niederbayerischen Grainet.

    Die Brandstifter transportieren eine mit Zeitungen gefüllte Tonne von einer gegenüberliegenden Bankfiliale in den Hausflur des Heimes und zünden den Inhalt an. Ein Hausbewohner beobachtet, wie ein Mann mit Motorradhelm fluchtartig den Ort verläßt und dann mit einem Motorrad wegfährt. Das Feuer kann schnell gelöscht werden, und der Sachschaden ist gering.

    Zwei Tage später wird ein 16-Jähriger identifiziert, der gesteht, die Papiertonne angezündet und in den Flur gestellt zu haben.

WDR – Radionachrichten 17.10.00;

SZ 18.10.00; BeZ 18.10.00;

taz 18.10.00; taz 20.10.00;

www.redok.de

 

22. Oktober 00

 

Arnstadt in Thüringen. Drei afrikanische Flüchtlinge, Patterson Knewou und George Fopa aus Kamerun und John Adana aus Sierra Leone, verlassen vorzeitig die Diskothek "Lindeneck", weil sie auf der Tanzfläche zunehmend bedrohlicher von Deutschen angerempelt und mit Ellenbogen gestoßen werden. Sie sind in Begleitung von zwei deutschen Freundinnen. Auf der Straße werden sie um 4.00 Uhr morgens von ca. 15 deutschen Männern verfolgt und mit Ausrufen wie "Nigger!" oder "Affen raus!" beleidigt und bedroht.

    Exakt vor dem Denkmal, das an die im Jahre 1945 gestorbenen und getöteten Menschen aus dem Konzentrationslager Buchenwald erinnert (Todesmarsch-Denkmal), werden die Bedrohungen gegen die Flüchtlinge deutlicher: "Was willst Du hier in Deutschland? Ich hasse Dich Nigger, Affe!"

    Patterson Kenwou bittet die Deutschen, ihn und seine BegleiterInnen in Ruhe zu lassen. Die Rassisten schlagen ihm daraufhin ins Gesicht und auf den Kopf. Der Angegriffene schlägt zurück, woraufhin die Täter Stöcke und Sportschläger und in einem Fall ein Klappmesser herausholen und jetzt auf alle drei Schwarzen einschlagen. "Wir werden Euch alle töten, ihr Nigger!" "Wir wollen Euch hier nicht!"

    In seiner Todesangst zieht einer der Angegriffenen eine Spielzeugpistole, und weil sie für echt gehalten wird, fliehen die Deutschen in alle Richtungen.

    John Adana ruft die Polizei, die mit zehn Beamten anrückt. Im Schutze dieser Beamten kommen die Angreifer zurück und setzen ihre Beschimpfungen und sogar ihre Schläge gegen die Afrikaner fort. Als John Adana zurückschlägt, trifft ihn ein Polizeiknüppel, der unter der Wucht des Schlages zerbricht und seine Hand verletzt. Auch ein Polizeibeamter bezeichnet die Afrikaner als Tiere, und sie sollten zurück in ihren Busch nach Afrika gehen.

    Alle Erklärungsversuche der Afrikaner und deren deutscher Freundinnen werden von der Polizei unterbunden. Im Gegenteil, als einer der Angreifer bei George Fopa eine Leibesvisitation veranstalten will und dieser sich deshalb hilfesuchend an die Polizei wendet, antwortet ein Beamter klar und deutlich: "Das ist mir scheißegal, tu, was er dir sagte."

    Alle drei Afrikaner werden dann verhaftet und in Handschellen zur Polizeistation gebracht. Dort treffen sie erneut auf ihre Verfolger, die den Weg zur Wache zu Fuß zurückgelegt haben.

    Einer der Deutschen schüttet John Adana einen frisch gebrühten, heißen Kaffee ins Gesicht, was bei allen anwesenden Rassisten, Polizeibeamte eingeschlossen, großes Gejohle und Gelächter auslöst.

    Die Angreifer können nach kurzer Zeit die Polizeistation wieder verlassen. Später dann auch Fopa George und John Adana. Patterson Kenwou wird erneut verhört. Er berichtet, daß der Beamte seine Dienstpistole in die eine Hand, die Spielzeugpistole in die andere nimmt und ihn fragt: "Mit welcher Pistole soll ich auf dich schießen?"

    Patterson Kenwou wird erst am nächsten Nachmittag um 15.00 Uhr aus der Haft entlassen. Während der 10 Stunden auf dem Revier bekommt er weder wärmere Kleidung noch Essen oder Wasser. Stattdessen wird er weiterhin rassistisch beschimpft und beleidigt.

    Einige Tage später wird ihre Unterkunft von Nazis attakkiert, die versuchen, das Gebäude in Brand zu stecken. Diese und folgende Angriffe können immer kurzfristig von UnterstützerInnen der Flüchtlinge beendet werden.

    Diese Vorfälle ziehen eine Reihe von Gerichtsverfahren nach sich, bei denen auch die Flüchtlinge angeklagt werden. Erst im Jahre 2004 werden alle Verfahren eingestellt ‑ ohne daß jemand verurteilt wird.

The VOICE 2.11.00;

web.de 14.11.00;

Antifaschistisches Infoblatt Nr. 52 Frühjahr 2001;

Karawane – Hamburg 13, 1.2010

 

23. Oktober 00

 

Stuttgart-Hedelfingen in Baden-Württemberg. Gegen 4.00 Uhr morgens wird die Familie Bruti, die in der Rohrackerstraße lebt, durch wildes Klingeln geweckt. "Sind Sie Herr Xhelal Bruti?", fragen zwei Polizisten den 24-Jährigen. Als er dies bejaht, geben sie ihm 15 Minuten Zeit, seine Sachen zu packen. Durch die Abschiebung in den Kosovo wird er, der sieben Jahre in der BRD lebte, von seiner Frau Hathje (21), der siebenjährigen Tochter Laura und der zehn Monaten alten Tochter Fatijana sowie von seinen Eltern und Brüdern, die auch in Stuttgart leben, getrennt.

    Xhelal Bruti, der seit langem in Hedelfingen in einem Dachdeckerbetrieb angestellt war, und dessen Frau und Kinder in Deutschland eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben, findet im Kosovo das Haus seiner Eltern bis auf den Boden abgebrannt vor – er lebt praktisch auf der Straße.

    Im Dezember stellt Innenminister Thomas Schäuble die Rückkehr des Familienvaters in Aussicht. Allerdings muß die Familie die Abschiebekosten, die Kosten für den Rückflug und das Visum bezahlen, so daß eine Summe von rund 2000 DM aufgebracht werden muß.

StZ 4.11.00; CaZ 4.11.00;

StZ 21.12.00; StT 30.12.00;

AK Asyl Ba-Wü Januar/Februar 2001

 

24. Oktober 00

 

Der kurdische Flüchtling und abgelehnte Asylbewerber Mehmet Kilic wird um 12.20 Uhr mit einer Maschine der rumänischen Fluggesellschaft TAROM vom Flughafen Düsseldorf in die Türkei abgeschoben.

    Am Flughafen Instanbul wird er direkt nach der Ankunft festgenommen und verhört. Nach Freilassung am nächsten Tag erfolgt eine erneute Festnahme auf offener Straße durch mehrere Zivilbeamte. Mehmet Kilic werden die Augen verbunden, er wird ins Polizeipräsidium gefahren und dort in den nächsten sechs Tagen unter mehrfacher Gewaltanwendung verhört.

    Mehmet Kilic war vor sieben Jahren in die BRD geflohen, nachdem sein Vater an den Folgen von Mißhandlungen durchs Militär gestorben war, nachdem sein Bruder Kemal Kilic hingerichtet worden war, nachdem er selbst in Lebensgefahr geriet. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, und seit 1998 mußte Mehmet Kilic ohne Papiere leben. Er beteiligte sich am 22.11.98 an der Besetzung der Gemarker Kirche in Wuppertal und befand sich seither im Wanderkirchenasyl in Nordrhein-Westfalen. Am 5. Oktober wurde Mehmet Kilic festgenommen und in die JVA Büren in Abschiebehaft genommen. Gegen die drohende Abschiebung hatte er sich zuletzt mit einem siebentägigen Hunger- und Durststreik gewehrt.

Erklärung von Mehmet Kilic am 18.10.00;

Flüchtlingsplenum Aachen u. KMii-Wuppertal 19.10.00;

Flüchtlingsplenum Aachen u. KMii-Wuppertal 22.10.00;

KMii-Wuppertal 24.10.00; FR 25.10.00; FR 1.11.00;

Flüchtlingsplenum Aachen u.KMii-Wuppertal 2.11.00;

NW 3.11.00

 

26. Oktober 00

 

Im niedersächsischen Fallersleben bei Wolfsburg setzen Nazi-Skinheads neben einem Flüchtlingsheim einen Sperrmüllhaufen in Brand. Nur durch einen Zufall gerät das Haus, das in Leichtbauweise errichtet wurde, nicht in Brand. Das Feuer wird in den Morgenstunden von der Feuerwehr gelöscht. Zwei Jugendliche werden ermittelt, die die Tat gestehen.

BeZ 27.10.00;  taz 27.10.00

FRat NieSa Heft 73 Dez. 2000

 

26. Oktober 00

 

Auf dem Bahnhof von Dahlen, im sächsischen Kreis Torgau-Oschatz, wird ein iranischer Flüchtling von ca. zwölf deutschen Jugendlichen angegriffen. Nach anfänglichen Beleidigungen wie "Ausländer-Schwein" oder "Ausländer raus" wird der 26-Jährige von zwei Tätern festgehalten und von einem dritten in den Unterleib geboxt. Als der Iraner flieht, wird er mit Steinen beworfen.

FR 28.10.00; ND 4.11.00

 

29. Oktober 00

 

Asylunterkunft in der Hamburger Halskestraße. In der Nacht brennt es im Zimmer 326 und zwei armenische Kinder, der zweijährige Arman A. und der dreijährige Atak A.., kommen in den Flammen um. Als Brandursache wird ein technischer Defekt vermutet, der ein Fernsehgerät entzündete.

    Die Mutter der beiden Kinder, die 23 Jahre alte Alla A., die eigentlich in einem Heim in Blankenese wohnt, war in dieser Nacht nur zu Besuch, um auf das Baby einer Freundin aufzupassen. Zur Zeit des Brandes befand sie sich im gegenüberliegenden Zimmer 325.

    Das Wohnheim Halskestraße ist eine Massenunterkunft für 380 Menschen. Die Zimmer dieses ehemaligen Hotels haben im Schnitt eine Größe von 10 Quadartmetern, und für jeweils 75 Personen steht eine Küche zur Verfügung. Zur Zeit leben 366 Menschen hier: sie sind Flüchtlinge aus Afghanistan, Übersiedler aus Rußland und Roma und Sinti.

    Die Zimmer von 50 Personen sind nach dem Brand vorübergehend nicht bewohnbar.

FRat Hamburg;

HA 31.10.00; HA 6.11.00;

Hamburgische Bürgerschaft DS 16/4988;

IRR European Race Bulletin Nr. 38 Oct. 01

 

31. Oktober 00

 

Abschiebegefängnis Berlin-Moabit in der Kruppstraße. Die 15 Jahre alte A. A. versucht, sich nachts in der Dusche mit ihrem Schal zu erhängen. Eine Polizistin findet sie bewußtlos auf und veranlaßt den sofortigen Transport ins Krankenhaus Moabit. Nach einem Tag kommt A. A. auf eigenen Wunsch zurück in die Abschiebehaft.

    A. A. kommt aus Sierra Leone, und sie erzählt, daß ihre Eltern ermordet worden sind. Bei Besuchen von UnterstützerInnen hat sie eine Puppe im Arm, die sie immerzu versucht, mit ihrem Körper zu schützen.

Antirassistische Initiative Berlin;

Initiative gegen Abschiebehaft Berlin;

taz 2.11.00

 

31. Oktober 00

 

Kreis Höxter in Nordrhein-Westfalen. Eine Gruppe von 14- bis 16-jährigen Deutschen belagert am späten Abend das Flüchtlingsheim in Willebadessen-Eissen. Es werden Gegenstände gegen das Haus geworfen, Nazi-Symbole werden auf die Straße geschmiert, und über Lautsprecher müssen sich die BewohnerInnen Parolen wie "Ausländer raus" anhören.

NW 2.11.00;

WDR – Nachrichten aus OWL 2.11.00

 

31. Oktober 00

 

In Bremen werden bei einer Wohnungsdurchsuchung Rohrbomben und hochexplosiver Sprengstoff gefunden, die für einen Anschlag auf Flüchtlingsheime verwendet werden sollten. Der Mieter der Wohnung und ein eine Woche später festgenommener Mittäter gehören der "Kameradschaft Bremen-Nord" an.

BeZ 2.11.00; FR 2.11.00;

FR 7.11.00; JWB 15.11.00

 

Oktober 00

 

Zeljko Bastah aus dem baden-württembergischen Cannstatt wird durch eine überraschende Abschiebung nach Bosnien von seinen zwei Kindern getrennt.

CaZ 4.11.00;

AK Asyl Ba-Wü Januar/Februar 2001

 

1. November 00

 

Tschechisch-deutscher Grenzübergang Reitzenhain in Sachsen – morgens um 3.50 Uhr. Auf der Flucht vor einer Kontrolle durch den BGS kommt der VW-Golf von der Fahrbahn ab und stürzt eine 15 Meter tiefe Böschung hinab. Alle vier Insassen werden aus dem Fahrzeug geschleudert. Während drei Rumänen schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht werden, stirbt ein vierter am Unfallort. Alle Männer hatten ohne Erlaubnis die Grenze überquert.

infonetz.buendnis.gegen.rechts@web.de (ap)

 

2. November 00

 

In der Hamburger JVA Hahnöfersand begeht ein 17 Jahre alter Abschiebegefangener aus Burundi einen Suizidversuch.

Hamburgische Bürgerschaft DS 20/469

 

3. November 00

 

Stralsund in Mecklenburg-Vorpommern. Der irakische Flüchtling Wahid Seid wird zum vierten Mal (!) von deutschen Rassisten überfallen und geschlagen. Dabei verliert er einen Vorderzahn. Er stellt seinen vierten (!) Antrag auf Umverteilung, um bei seinem Bruder in Niedersachsen leben zu können. Ein halbes Jahr später wird dieser Antrag insofern positiv entschieden, daß er nach Göttingen umziehen darf. Sozialhilfe bekommt er dort nicht.

    Der durch erlittene Folter und durch die rassistischen Überfälle schwer traumatisierte 46-jährige Wahid Seid muß sich im November 2001 in stationäre Behandlung in der Psychiatrie Göttingen begeben.

    Auch im Januar 2005 befindet er sich seit einem Jahr in stationärer Behandlung der psychiatrischen Abteilung. Sein Bruder versucht, ihm eine Arbeitserlaubnis zu beschaffen: "Dann können wir ihn vielleicht zurück zum Leben holen."

(siehe auch: 24. August 97, 7. März 98, 20. Mai 00)

Migrationszentrum Göttingen;

FRat NieSa Heft 91/92 Januar 2003

 

3. November 00

 

Im Krankenhaus der brandenburgischen Stadt Belzig stirbt um 23.00 Uhr der marokkanische Flüchtling Belaid Baylal an einem Multiorganversagen. Als Todesursache benennt der Chefarzt Dr. Manfred Heßler die Folgen der Verletzungen, die Belaid Baylal am 8. Mai 1993 bei einem rassistischen Überfall erleiden mußte.

    An diesem Frühlingsabend des Jahres 1993 befand sich Belaid Baylal mit vier weiteren Flüchtlingen aus dem Wohnheim in einer Gaststätte in der Brücker Landstraße. Um

23.00 Uhr betraten zwei Deutsche das Lokal und begannen sofort mit rassistischen Beschimpfungen, als sie die Flüchtlinge sahen. Drei der Beleidigten verließen umgehend die Kneipe – Belaid Baylal und ein Freund blieben.

    Belaid Baylal wurde von seinem Stuhl am Tresen heruntergerissen und mit Faustschlägen und Tritten in den Bauch traktiert. Während einer der Täter ihn von hinten festhielt, schlug der zweite ihm in den ungeschützten Leib.

    Belaid Baylal kam mit einem stumpfen Bauchtrauma ins Krankenhaus. Am 10. Mai mußte der schwer verletzte Dünndarm operiert werden. Von den vier Wochen, die Belaid Baylal im Krankenhaus lag, befand er sich 14 Tage auf der Intensiv-Station.

    Nach der Entlassung begann das jahrelange Leiden des Geschädigten. Durch die Narben und Verwachsungen im Leib und durch mehrmals drohende Darmverschlüsse, durch chronische und akute Schmerzen kam er immer wieder in die Klinik und mußte über Jahre hinweg ambulant behandelt werden.

    Am Abend des 28. Oktober 2000 schleppte sich Belaid Baylal mit akuten Bauchschmerzen ins Büro des Flüchtlingsheimes im Weitzgrunder Weg. Mit dem Rettungsdienst kam er ins Krankenhaus, wo erneut ein beginnender Darmverschluß festgestellt wurde. Die von den Ärzten vorgeschlagene lebensrettende Operation lehnte Belaid Baylal jetzt ab. Nach siebeneinhalb Jahren Leben mit der Krankheit und den Schmerzen war er seelisch und körperlich am Ende. Er wollte nicht mehr leben und lehnte sämtliche lebenserhaltende therapeutische Maßnahmen ab. Er starb im 42. Lebensjahr.

    Der Haupttäter des Überfalls war zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten, der zweite Mann zu einer Geldbuße von 300 DM und 15 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden.

    Belaid Baylal war im Dezember 1991 in die BRD geflohen und hatte politisches Asyl beantragt. Er war als Mitglied der marokkanischen "Parti du progrès et du socialisme" (PPS = Partei für Fortschritt und Sozialismus) ins Visier der Herrschenden geraten. Mehrmals mußte er Haft und Folter erleiden, bis er sich entschloß, über Algerien nach Libyen zu fliehen. Mit einem Frachtschiff war er als "blinder Passagier" nach Deutschland gelangt.

    Ein Initiativkreis von antifaschistischen Jugendlichen, Belziger Forum und anderen erreicht nach dreijährigen Bemühungen, daß die Stadtverordnetenversammlung von Belzig einer Mahnstätte zur Erinnerung an Belaid Baylal zustimmt.

    Am dritten Todestag findet eine offizielle Trauerfeier an dem neuen Gedenkstein statt. Während auf dem Stein für die Opfer des Nationalsozialismus die Inschrift steht "Die Toten mahnen", steht auf dem gegenüberliegenden Gedenkstein für Belaid Baylal neben seinen Lebensdaten: "Die Toten mahnen immer noch."

    Dieser Gedenkstein und auch ein von der Initiative gepflanzter "Baum der Gleichheit" werden in der Zukunft immer wieder geschändet. Als ca. 100 BürgerInnen am 30. November 10 einen zweiten Baum nachpflanzen, ist er kurze Zeit später wieder zerstört.

ND 4.10.03; FR 8.10.03; MAZ 3.11.03;

Belziger Forum Dez. 2003;

MAZ 30.12.10

 

3. November 00

 

Bundesland Bayern. In der Kreisstadt Roth wird ein Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim verübt, das vorübergehend unbewohnt und zur Wiederbelegung vorgesehen ist.

www.redok.de

 

4. November 00

 

Auf ein Flüchtlingsheim in Detmold in Nordrhein-Westfalen wird am Abend ein Brandanschlag verübt. Niemand wird verletzt.

ND 6.11.00

 

4. November 00

 

Auf ein Flüchtlingsheim im niedersächsischen Osnabrück wird ein Brandsatz geschleudert, der jedoch nicht zündet.

taz 6.11.00

 

7. November 00

 

Der 39 Jahre alte Togoer A. wird trotz Ehe und Kindern mit einer Deutschen mit Paßersatz nach Togo abgeschoben. Es gelingt ihm, einen Freund in Togo von seiner Rückkehr zu informieren, der ihn vom Flughafen abholt. A. taucht unter und flieht nach Benin. Hier erfährt er, daß seine Eltern eine Vorladung für ihn zur Polizei erhalten haben und daß die mit ihm abgeschobenen togoischen Flüchtlinge alle auf dem Flughafen verhaftet worden sind. Es gelingt ihm, ein zweites Mal in die BRD zu fliehen.

Barbara Ginsberg – Rechtsanwältin

 

8. November 00

 

Der 27 Jahre alte rumänische Asylbewerber Mihai Vladescu wird in München von der Polizei gestellt. Weil er zum wiederholten Male unerlaubt den ihm zugewiesenen Landkreis verlassen hat (Residenzpflicht), bringen ihn die Beamten zum Flughafensozialdienst, wo der Rückflug nach Berlin, dem Ort seiner Anmeldung, organisiert werden soll.

    Der Rumäne flieht über einen Zaun, verletzt sich dabei an Armen und Händen. Dann klettert er von unten in den Fahr-werkschacht einer Boeing 737-300 der Deutschen BA. Die Maschine startet um ca. 20.00 Uhr. Als es jedoch dem Flugkapitän in einer Höhe von 3300 m nicht gelingt, das Fahrwerk einzurasten, beschließt die Crew umzukehren. Zurück in München entdecken sie den unterkühlten und unter Schock stehenden Rumänen. Er wird in ein Krankenhaus gebracht.

BeZ 10.11.00; FR 10.11.00

 

9. November 00

 

Der 15-jährige mongolische Flüchtling Horlu A., dem erst im Sommer die Flucht in die BRD gelungen war, wird nach zweimonatiger Haft aus gesundheitlichen Gründen aus dem Abschiebegefängnis Berlin-Köpenick entlassen. Er hatte mit einem Hungerstreik gegen die Gefangenschaft protestiert. Nach kurzer Aufnahme in einem Jugendheim wird er am

18. Dezember in der Ausländerbehörde erneut festgenommen. Seine Abschiebung ist für den 1. Weihnachtstag geplant.

    Aufgrund seines immer noch schlechten Gesundheitszustandes wird die Abschiebung ausgesetzt und Horlu A. kommt erneut in ein Jugendheim.

    Bei einem Besuch in der Berliner Ausländerbehörde wird er am 5. April 2001 im Beisein seiner Betreuerin ein drittes Mal festgenommen. Am nächsten Tag erfolgt die Abschiebung.

FRat Berlin 21.12.00;

taz 22.12.00; FR 23.12.00;

FRat Berlin 6.4.01

 

13. November 00

 

Bernau in Brandenburg. Vor einem Supermarkt am Busbahnhof werden Herr O. V. und seine beiden Söhne von einer Gruppe rechter Jugendlicher beschimpft. Unter ihnen sind Mitschüler der Jungen. Ein Jugendlicher deutet pantomimisch an, daß er die kolumbianischen Flüchtlinge erschießen würde – andere zeigen den "Hitlergruß". Vor allem der 16-jährige Sohn wird geschubst und am Kragen gepackt. Die umstehenden PassantInnen ignorieren lange Zeit den Angriff und rufen auch zunächst nicht einmal die Polizei. Als diese eintrifft, sind die Rassisten verschwunden.

    Auch der jüngere Sohn wurde vor 14 Tagen von einer Gruppe Rechter angepöbelt und verfolgt, bis sich ein deutsches Paar einschaltete und den Jungen zur Schule begleitete.

Bericht der Betroffenen;

ND 15.11.00; BeZ 15.11.00;

FR 15.11.00;

taz 17.11.00

 

14. November 00

 

In Ortsteil Rotkot des bayerischen Dorfes Zwiesel – Bereich Kellerberg – wird eine Person rumänischer Nationalität bei der Festnahme durch Bisse eines Diensthundes verletzt.

BT DS 14/5613

 

16. November 00

 

Der 33 Jahre alte Angolaner Antonio M. wird "zusammengeschnürt wie ein Paket", mit verhülltem Kopf und nicht mehr im Stande selbst zu laufen, von zwei Personen in einen City-Hopper gehievt und über Amsterdam abgeschoben.

    Antonio M. war nach fünf Monaten Abschiebehaft im Polizeigewahrsam Bremen geistig verwirrt. Er sah Personen und hörte Geräusche, die nicht da waren. Er war orientie-rungslos. Ein unabhängiger Psychiater stellte im September fest, daß eine stationäre psychiatrische Behandlung dringend erforderlich sei. Stattdessen wurde der Gefangene vielfach in einer Beruhigungszelle untergebracht und von den anderen  Gefangenen isoliert. Psychotherapeutische Behandlung bekam er nicht. Es wurden ihm Beruhigungstabletten verabreicht, die ihm Schwindel, Benommenheit und Alpträume verursachten und durch die er in bis zu 24-stündige Tiefschlafphasen versetzt wurde.

    Er glaubte bis zum Schluß, daß er zum Arzt gebracht werden würde. Er verweigerte die Annahme von Geld, das ihm ermöglicht hätte, nach der Abschiebung zu Verwandten zu fahren.

taz 29.9.00;

taz Bremen 17.11.00;

KMii Rundbrief 13;

Gruppe grenzenLOS Bremen

 

17. November 00

 

Luckenwalde in Brandenburg. Aus einer Gruppe von sechs Deutschen heraus wird ein 17-jähriger Flüchtling aus Sierra Leone nachts attackiert. Zunächst wird er wegen seiner Hautfarbe beleidigt und dann mit Schlägen und Tritten angegriffen. Er erleidet eine Schnittwunde am Ohr.

FR 18.11.00;

TS 19.11.00

 

17. November 00

 

Ein 22 Jahre alter Asylbewerber wird in Brandenburg an der Havel von einem unbekannten Schützen angeschossen. Das Projektil aus einer Luftdruckwaffe trifft den Afrikaner am linken Arm.

MAZ 20.11.00; TS 19.11.00

 

19. November 00

 

Der kurdische Flüchtling und abgelehnte Asylbewerber Nedim Isik soll in die Türkei abgeschoben werden. Als die Polizei am Abend in seine Wohnung in Wuppertal-Ronsdorf eindringt und den Mann auffordert mitzukommen, versucht

dieser, sich das Leben zu nehmen. Die Abschiebung wird abgebrochen, Nedim Isik kommt mit dem Notarztwagen in eine Klinik.

WDR – Nachrichten aus dem Bergischen Land 20.11.00 (10:14)

 

19. November 00

 

In Ortsteil Frankenreuth des bayerischen Waidhaus werden zwei rumänische Personen auf der Flucht vor der Festnahme nach "unerlaubtem" Grenzübergang durch Bisse eines Zollhundes verletzt.

BT DS 14/5613

 

21. November 00

 

Ein 26 Jahre alter Flüchtling aus Kamerun wird im Bahnhof von Strausberg von drei deutschen Jugendlichen beschimpft: "Niggersau, Kanake", "Deutschland den Deutschen", "Raus aus Deutschland". Dann schlagen sie auf ihn ein und stoßen ihn zu Boden. Dort liegend wird er weiter mit Fußtritten attackiert. Die Nazis skandieren mehrmals "Sieg Heil" und zeigen den "Hitlergruß". Dann bedrohen sie ihr Opfer mit dem Tod. Der Kameruner erleidet Prellungen am Kopf, an der linken Schulter und am rechten Knie.

    Am 26. Februar 2003 wird gegen die drei Täter wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verhandelt.

Antirassistische Initiative Berlin;

Opferperspektive 25.2.03

 

24. November 00

 

Berlin-Charlottenburg: psychotherapeutische Beratungsstelle für politisch Verfolgte – XENION. Der 17 Jahre alte kurdische Flüchtling Davut Karayilan stürzt sich aus der dritten  Etage in den Lichthof und erleidet lebensgefährliche Verletzungen. Er ist noch ansprechbar und fragt immer wieder, ob er jetzt abgeschoben werde.

    Davut Karayilan war bei einer Fahrkartenkontrolle auf dem U-Bahnhof Klosterstraße angehalten worden, und als die Polizei wegen seiner abgelaufenen Aufenthaltsgenehmigung gerufen wurde, war er weggelaufen. Er flüchtete in die therapeutische Einrichtung XENION, wo er ohnehin einen Behandlungstermin wahrnehmen wollte.

    Als tatsächlich Polizisten bei XENION erscheinen, wird ihnen der Einlaß vom Leiter der Einrichtung, Dietrich F. Koch, unter dem Hinweis auf sein Hausrecht und den besonderen Charakter der Behandlungsstelle für traumatisierte Flüchtlinge verwehrt.

    Kurze Zeit später erscheinen fünf bis sechs PolizistInnen und hämmern und treten gegen die Eingangstür. Herr Koch wird zur Seite gedrängt, und die BeamtInnen stürmen laut schreiend und brüllend und mit gezogenen Waffen in die Räume. Sie finden Davut Karayilan dort nicht, denn er hat sich in den Innenhof des Hauses gestürzt.

    Davut Karayilan schwebt zwei Wochen lang in Lebensgefahr, bis durch intensivmedizinische Behandlung sein Gesundheitszustand wieder stabilisiert werden kann.

    Es dauert Monate, bis er sich nach Heilung der schweren Bruchverletzungen der Wirbelsäule und des Beckens wieder auf den eigenen Beinen halten kann.

    Zur Vorgehensweise der Polizei sagt ein Sprecher dem "Tagesspiegel" (Berliner Tageszeitung) gegenüber: "Es han

delte sich um einen Straftäter, der sich der Personalienfeststellung entzog. Da werden alle nötigen polizeilichen Maßnahmen durchgeführt."

    Einige Tage nach dem Unglücksfall wird gegen den Leiter von XENION und eine Sekretärin ein Verfahren wegen Widerstands gegen Polizeibeamte und wegen "unterlassener Hilfeleistung und Widerstand gegen die Staatsgewalt" eingeleitet.

    Das Verwaltungsgericht Magdeburg beschäftigt sich erst durch den Unfall und auf Initiative seiner Anwälte erneut mit dem Asylverfahren von Davut Karayilan. Es widerruft eine Woche später den Abschiebebeschluß und akzeptiert einen Asylfolgeantrag, nachdem es zuvor zweimal diesen abgelehnt hatte. Auch das Bundesamt hat seine ablehnenden Entscheide erneut überprüft.

    Am 16. September 2003 endet die Verhandlung vor dem Amtsgericht Moabit gegen die Sekretärin und den Leiter von XENION mit Freisprüchen.

    Der aus Urfa stammende Davut Karayilan hatte bereits mit 13 Jahren in der BRD einen Asylantrag gestellt, weil die Repressalien von Seiten der türkischen Behörden und des Militärs gegen Angehörige seiner Familie immer unerträglicher wurden. Nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war, kehrte der Junge in die Türkei zurück.

    Im Alter von 15 Jahren wurde er unter dem Vorwurf, PKK-Mitglied zu sein, erneut festgenommen und unter schwerster Folter zu "Geständnissen" erpreßt. Neben den ständigen Demütigungen und Beschimpfungen erhielt er Tritte mit Armeestiefeln und bei verbundenen Augen Schläge mit Fäusten und verschiedenen Instrumenten. Man zwang ihn, über mehrere Stunden in stehender Position zu verharren, und er wurde mit stundenlangen Verhören und Schlafentzug gequält. Vor allem während der Folterungen wurde extrem laute Musik gespielt. Er wurde auf die Fußsohlen geschlagen, erhielt Elektroschocks und wurde so lange in Wasser getaucht, bis er zu ersticken drohte. Man hängte ihn mit auf dem Rücken gebundenen Händen auf, bis er das Bewußtsein verlor. Dann wurde er mit kaltem Wasser bespritzt und anschließend in eine kalte Zelle geworfen. In einer sehr engen, völlig abgedunkelten und überhitzten Zelle oder Kiste, in der keinerlei Bewegung möglich war, litt er unter Todesangst und glaubte ersticken zu müssen. Mehrere Male wurden Scheinexekutionen durchgeführt, indem man ihm einen Revolver an die Schläfe hielt und abdrückte. Als er sich einmal weigerte, zu einem Einsatz gegen seine eigenen Leute mitzugehen, wurde knapp an seinem Körper vorbeigeschossen.

    Er wurde in mehreren Gefängnissen für politische Gefangene festgehalten, bis ihm der Prozeß gemacht wurde. Vom Staatssicherheitsgerichtshof wurde er 1999 zu einer Gefängnisstrafe von 11 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Unter Inanspruchnahme des sogenannten Reuegesetzes und unter der Bedingung, mit dem türkischen Geheimdienst zusammenzuarbeiten, kam er aus der Haft frei. Er floh erneut in die BRD und stellte wieder einen Antrag auf Asyl. Die von ihm vorgelegten Kopien des türkischen Staatssicherheitsgerichtes und andere offizielle Dokumente und auch Fotos, die die Wunden seiner Folter belegen, wurden vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als Fälschungen bezeichnet. Seine offensichtlichen Folterspuren am Körper wurden ignoriert und der Asylantrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt.

    Der 17-jährige Davut Karayilan wurde auf Bitten der Ausländerbeauftragten der Stadt Bitterfeld wegen manifester psychischer Symptome in der Beratungsstelle für politisch Verfolgte und Folteropfer XENION behandelt.

taz 25.11.00; BM 25.11.00; BeZ 25.11.00;

TS 25.11.00; XENION 27.11.00; taz 28.11.00;

ZDF "Kennzeichen D" 6.12.00; ARD "Kontraste" 7.12.00;

 BeZ 10.12.00; BeZ 6.1.01; taz 8.1.01; taz 16.6.01;

XENION 8.10.02; jW 17.10.02; BeZ 17.9.03; taz 17.9.03

 

25. November 00

 

Suhl in Thüringen. Ahmad Saleh, ein 25 Jahre alter palästinensischer Flüchtling aus dem Libanon, wird von mehreren Deutschen in einer Diskothek von Zella-Mehliser bedroht und blutig zusammengeschlagen.

(siehe auch: 29. Juli 00, 7. Januar 01, 10. März 01)

FW 13.3.01; Bericht des Betroffenen 31.3.01; ABAD Thüringen

 

25. November 00

 

In der Hamburger JVA Hahnöfersand begeht ein 17 Jahre alter Abschiebegefangener aus Sierra Leone einen Suizidversuch.

Hamburgische Bürgerschaft DS 20/469

 

26. November 00

 

In der Hamburger JVA Hahnöfersand begeht ein 17 Jahre alter Abschiebegefangener aus Sierra Leone einen Suizidversuch.

Hamburgische Bürgerschaft DS 20/469

 

27. November 00

 

Abschiebehaft in der JVA Mannheim. Zwischen 4.00 und 5.00 Uhr morgens werden mindestens acht afrikanische Gefangene aus den Betten geholt, und ohne daß sie Gelegenheit bekommen, sich vollständig anzuziehen, müssen sie raus. Ihnen werden Handschellen angelegt, die so fest sind, daß sie tief ins Fleisch einschneiden. Busse fahren sie zum Flughafen Stuttgart.

    Als einer von ihnen, der Nigerianer James Awomen, laut um Hilfe schreit, kommt ein Arzt und droht ihm eine "Beruhigungsspritze" an. James Awomen gelingt es schließlich, den Beamten klar zu machen, daß er in Deutschland eine Tochter

hat, und mit Hilfe eines nigerianischen Botschaftsangehörigen wird seine Abschiebung vorläufig ausgesetzt – er kommt zurück in die Abschiebehaft nach Mannheim.

    Einem anderen Nigerianer gelingt es, seinen Anwalt in Stuttgart zu informieren. Er berichtet, man habe ihn mit etwa 35 Personen zum Flughafen gebracht. Vor dem Abflug habe man ihm und anderen zur Abschiebung vorgesehenen Personen eine Spritze verabreicht, die eine Betäubung zur Folge gehabt und einen Widerstand unmöglich gemacht habe.

Pro Asyl Infoservice Nr. 43 – 2001 Februar;

AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim

 

28. November 00

 

Im brandenburgischen Verlorenwasser im Landkreis Potsdam-Mittelmark brennt eine Baracke ab, die auf dem Gelände des Flüchtlingsheimes steht. In der Barakke werden Möbel für das Heim gelagert. Die Brandursache ist zunächst unklar.

MAZ 30.11.00

 

30. November 00

 

Durch einen Brand in der Flüchtlingsunterkunft im nordrhein-westfälischen Hilchenbach werden zwei Menschen verletzt und die Wohncontainer völlig vernichtet. Die übrigen 51 BewohnerInnen können sich retten.

WDR – Nachrichten aus Südwestfalen 1.12.00

 

Ende November 00

 

Strausberg in Brandenburg. Der Asylbewerber T. aus Kamerun wird im Bahnhof von fünf Jugendlichen angepöbelt, geschlagen und getreten.

(siehe auch: September 00)

ADB

 

1. Dezember 00

 

Im brandenburgischen Vetschau wird ein 14-jähriger Junge aus Afghanistan von einem rechten Jugendlichen angegriffen und verletzt.

RA 4.12.00

 

1. Dezember 00

 

In der Hamburger JVA Glasmoor begeht ein 35 Jahre alter Abschiebegefangener aus Tunesien einen Suizidversuch.

Hamburgische Bürgerschaft DS 20/469

 

2. Dezember 00

 

Lüdge bei Bad Pyrmont in Nordrhein-Westfalen. Vier zum Teil vermummte Jugendliche greifen am Abend die Wohncontainer einer Flüchtlingsunterkunft mit Steinen an und rufen rassistische Parolen.

    In dem Wohncontainer sind rund 25 Flüchtlinge aus Georgien und Rußland untergebracht.

    Sowohl am Vortage wie auch am 30. November war es zu ähnlichen Angriffen gekommen.

WDR – Nachrichten aus OWL 4.12.00 (7.06 Uhr; 18.24 Uhr);

NW 4.12.00; taz 4.12.00

 

3. Dezember 00

 

Sachsen-Anhalt. Der 42 Jahre alte Kwuami (Komi) Aziaku Prempe, Flüchtling aus Togo, erhängt sich auf dem Dachboden seines Wohnhauses in Salzwedel. Erst zwei Tage später findet ihn ein Freund.

    Nachdem Komi Aziakou Prempe zunächst als politisch Verfolgter anerkannt worden war, wurde dies vor einem Monat zurückgenommen, und er war aufgefordert worden, die BRD innerhalb von vier Wochen zu verlassen.

ARA 15.12.00;

IMRV Bremen; ARA;

FRat SaAnh

3. Dezember 00

 

Auf dem Bahnhof von Singen, nahe der baden-württembergisch-schweizerischen Grenze, erleidet ein Flüchtling aus dem ehemaligen Jugoslawien bei der Festnahme Prellungen und Schürfwunden.

BT DS 14/5613

 

8. Dezember 00

 

Der 17-jährige tamilische Flüchtling Arumugasamy Subramaniam wird in der Abschiebehaftanstalt Hannover-Langenhagen um 10.00 Uhr morgens tot aufgefunden. Er hat sich an seinen Schnürsenkeln erhängt. Dies geschah, nachdem er zwei Tage zuvor in der Ausländerbehörde Osnabrück festgenommen worden war.

    Nach Aussagen seiner Freunde und Verwandten hatte er große Angst vor einer Rückkehr nach Sri Lanka, weil er befürchtete, dort umgehend inhaftiert zu werden.

    Arumugasamy Subramaniam war als 12-Jähriger in die BRD geflohen und hatte hier Asyl beantragt. Der alleinstehende Jugendliche lebte mehr in der Familie seines Onkels in Arnsberg in Nordrhein-Westfalen als in dem ihm zugewiesenen Heim im niedersächsischen Melle. Der Onkel, der seit drei Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, hatte ein Adoptionsverfahren eingeleitet. Diese Tatsache wurde von der Ausländerbehörde Osnabrück ignoriert, denn sie forderte den Jugendlichen auf, eine Erklärung über eine "freiwillige" Ausreise bis zum 13. November 2000 abzugeben. In Begleitung eines Freundes, des Fuhrunternehmers H., ging Arumugasamy Subramaniam am 6. Dezember zur Ausländerbehörde, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Die Beamten ließen die beiden auf dem Gang warten und riefen die Polizei, um die Festnahme durchführen zu lassen. Auch die Angebote des Herrn H., dem Jugendlichen die freiwillige Ausreise zu ermöglichen, für die er persönlich gerade stehen würde, halfen dem weinenden Jungen nicht. Er wurde festgenommen und am nächsten Tag in das Abschiebegefängnis Hannover-Langenhagen gebracht.

    Am 23. Dezember protestieren 250 Menschen in der hannoverschen Innenstadt, um ihrer Wut und Trauer über den Tod von Arumugasamy Subramaniam Ausdruck zu geben.

    Seither findet jedes Jahr am 8. Dezember eine Demonstration gegen Abschiebungen vor dem Abschiebegefängnis Hannover-Langenhagen statt.

FRat NieSa 12.12.00; IMRV Bremen; jW 14.12.00;

FRat NieSa Heft 74 April 2001;

FRat NieSa Heft 98 Dezember 2003;

Bündnis gegen Abschiebung Hannover

 

8. Dezember 00

 

BGS-Räume im Flughafen Stuttgart. Bei dem vierten Abschiebeversuch des abgelehnten Asylbewerbers Chima Egbe aus Kamerun will ein vom Regierungspräsidium Stuttgart bestellter Arzt dem Gefangenen ein Beruhigungsmittel spritzen. Als Chima Egbe sich dagegen verwahrt, läßt der Arzt acht Polizisten rufen, die ihn zu Boden stoßen und dort festhalten. Durch die Injektion, die ihm in den linken Arm verabreicht wird, verliert Herr Egbe für zehn Stunden das Bewußtsein. In diesem Zustand wird er nach Brüssel geflogen, wo der Weiterflug allerdings aufgrund eines Streiks nicht stattfinden kann.

    Ein Sprecher des Stuttgarter Regierungspräsidiums begründet die Verabreichung von Beruhigungsmitteln damit, daß Herr Egbe mit "Selbstbeschädigung gedroht" hätte. Ein Ermittlungsverfahren gegen den Arzt wird später eingestellt.

    Chima Egbe hatte am 17. Oktober einen Termin zur Vorbereitung seiner Eheschließung auf dem Standesamt Hard-

heim wahrnehmen wollen, als er von auf ihn wartenden Polizisten verhaftet wurde. Seitdem saß er in Abschiebehaft in der JVA Mannheim.

AG für Menschen in Abschiebehaft Mannheim;

CPT Dez. 00;FR 19.1.01;

Pro Asyl Infoservice Nr. 43 – 2001 Februar; ai Januar 2004

 

8. Dezember 00

 

Gotha in Thüringen. In einer Gaststätte in der Innenstadt werden zwei Flüchtlinge aus Libanon und Algerien von fünf deutschen Männern zunächst beleidigt und beschimpft. Als sie daraufhin das Lokal verlassen, folgen ihnen drei der Rassisten und greifen sie auf der Straße tätlich an. Sie erleiden Prellungen, Riß- und Platzwunden.

    Ein 18-jähriger Täter wird vorläufig festgenommen; die beiden anderen "seien der Polizei bekannt" und bleiben auf freiem Fuß.

taz 11.12.00

 

9. Dezember 00

 

Mühldorf am Inn in Oberbayern. Zehn deutsche Jugendliche greifen einen 16-jährigen Jungen aus Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste) auf der Straße an, schlagen ihn zusammen und verletzen ihn schwer.

TS 16.12.00; Bürgerrechte & Polizei/CILIP 68/2001

 

10. Dezember 00

 

Der 29 Jahre alte Hussein Daoud, abgelehnter kurdischer Asylbewerber aus Syrien, wird aus Braunschweig über Düsseldorf abgeschoben. Bei seiner Ankunft auf dem Flughafen in Damaskus erfolgt seine Festnahme durch den Geheimdienst. Ihm wird die Mitgliedschaft in der kurdischen "Democratic Unity Party" (DUP) vorgeworfen, und er wird in den folgenden Monaten in verschiedenen Haftanstalten schwer gefoltert.

    Zudem sitzt er in Einzelzellen ohne Licht und voller Ungeziefer. Laute Musik soll ihn vom Schlafen abhalten, und wenn ihm doch die Augen zufallen, bekommt er kaltes Wasser ins Gesicht. Die stundenlange Verhöre muß er mit auf den Rücken gefesselten Händen und verbundenen Augen unter Schlägen ertragen: "Ich wusste nie, aus welcher Richtung die Hiebe kommen", berichtet er später.

    Der Bruder Husseins, Kamo Daoud, verteilt Flugblätter und Erklärungen in Damaskus, um auf das Verschwinden Husseins aufmerksam zu machen. Der syrische Geheimdienst bemerkt dies, verhaftet Kamo Daoud und verhört ihn unter Schlägen und Elektroschocks. Als er aus der Haft entlassen wird, flieht auch er außer Landes – er flieht in die BRD.

    Im April 2001 veröffentlicht die Menschenrechtsorganisation "Syrian Human Rights Committee" einen "eiligen Aufruf zur Aufdeckung von Hussein Daouds Schicksal". Es wird mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen, daß Hussein Daoud am 20. April im Sondergefängnis für politische Gefangene des Staatssicherheitsdienstes "Fira'a Filastin" an den Folgen der Folter und der Verweigerung ärztlicher Behandlung gestorben ist. Ein Wärter habe den Angehörigen mitgeteilt, man werde "die Leiche schon freigeben".

    Erst aufgrund dieser Veröffentlichung und der Proteste syrischer Kurden in der BRD sieht sich die Deutsche Botschaft in Damaskus gezwungen, dem Fall nachzugehen. Die Botschaftsangehörigen finden Hussein Daoud auf der Intensiv-Station eines Krankenhauses. Nach der Besserung seines gesundheitlichen Zustandes kommt er in das Gefängnis "Sajdnaja" in die Nähe von Damaskus. Die Haftbedingungen sind hier etwas besser, und Hussein Daoud erholt sich langsam von den Folterungen. Als seine Eltern ihn im September 2001 erstmals besuchen dürfen, gelingt es ihm nur kurz und unter großen Schmerzen, auf seinen Füßen zu stehen.

    Hussein Daoud war wegen der Unterstützung der Kurdischen Volksunionspartei in Syrien politisch verfolgt und mußte deshalb in der BRD Asyl betragen. Dieses wurde ihm verwehrt. Auch in Deutschland beteiligte er sich an Demonstrationen, auf denen gegen die Rechtlosigkeit kurdischer Menschen in Syrien protestiert wurde.

    Erst nach eineinhalb Jahren Haft ohne jegliche rechtliche Grundlage wird ihm der Prozeß genau wegen seines Engagements für die Kurdische Volksunionspartei gemacht. Am 20. März 2002 wird er wegen Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation, versuchter Spaltung Syriens und seiner Teilnahme an einer regimekritischen Demonstration in der BRD gegen die syrischen Machthaber zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt.

    In den letzten Monaten vor seiner Abschiebung hatte sich Hussein Daoud in dem berüchtigten "Projekt X" befunden. "Projekt X" ist eine Institution des niedersächsischen Innenministeriums, deren Ziel es ist, Identitäten von Personen zu klären, um dann die Abschiebung durchsetzen zu können.

    Anfang des Jahres 2000 hatte er hier mit einem Hungerstreik auf die menschenunwürdigen Verhältnisse und auf seine drohende Abschiebung aufmerksam gemacht.

    Bemerkenswert sind auch die Reaktionen der deutschen Politik und Behörden zu dem Geschehenen. Niemand übernimmt die politische Verantwortung für das veranlaßte Unrecht – im Gegenteil: Unwahrheiten sollen die brutale Realität vertuschen. Die Äußerung, daß Hussein Daoud erst zwei Monate nach seiner Abschiebung inhaftiert wurde und es daher "nicht sehr wahrscheinlich" sei, "dass die Festnahme im direkten Zusammenhang mit Ereignissen steht, die vor der Abschiebung stattgefunden haben", dient als Begründung, die kurzfristig ausgesetzten Abschiebungen nach Syrien wieder aufzunehmen. Als das Auswärtige Amt diese Darstellung später dementiert und ausdrücklich feststellt, Hussein Daoud sei "nicht erst im Februar 2001, sondern bereits nach seiner Ankunft in Damaskus im Dezember 2000 festgenommen" worden, ist das Thema Abschiebestop nach Syrien für die Landesregierung kein Thema mehr.

    Nach seiner Entlassung aus syrischer Haft am 28. Dezember 2002 wird Hussein Daoud zum Kriegsdienst eingezogen, den er am 30. März 2005 beendet. Und weiterhin wird er vom syrischen Geheimdienst drangsaliert und immer wieder vorgeladen. Trotz des gegen ihn verhängten Ausreiseverbotes und der behördlichen Observation gelingt es ihm schließlich im April 2010, aus Syrien zu fliehen.

    Im Juni 2010 erreicht er die Bundesrepublik, und mit Bescheid vom 30. August 2011 wird er gemäß § 60 Abs. 1 AufenthG vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Flüchtling anerkannt. Dies geschieht fünfzehneinhalb Jahre nach seinem ersten Begehren auf Asyl in der Bundesrepublik (18. Januar 1996).

IMRV Bremen; Yekiti; IMRV Bremen 1.5.01;

Heidi Lippmann (MdB) PE 3.5.01; BrZ 4.5.01;

FRat NieSa und Pro Asyl 7.5.01;

Kurdisch-Deutsche Freundschaft Melle 12. 5. 01;

FRat NieSa 13.6.01; FR 9.7.01; IMRV Bremen 10.4.02;

FRat NieSa Heft 83/84 Januar 2002; BT DS 14/9190;

FRat Niedersachsen 2.9.11; taz 30.12.11

 

11. Dezember 00

 

Der 33 Jahre alte äthiopische Flüchtling Gebeyehu E. erhängt sich in seiner Unterkunft im hessischen Kriftel. Der abgelehnte Asylbewerber litt seit 1999 unter einer paranoiden Psychose und war deshalb im Sommer mehrere Monate in stationärer Behandlung gewesen. Die bevorstehende Schliessung der Flüchtlingsunterkunft und der Wechsel von einem Einzelzimmer in ein Mehrbettzimmer bereiteten ihm große Ängste. Auch das Attest seines Psychiaters stimmte das Sozialamt bezüglich der zukünftigen Unterbringung nicht um.

    Die Tatsache, daß er trotz seiner schweren Erkrankung von der Ausländerbehörde keine Aufenthaltsbefugnis bekam, steigerte seine Angst vor der Abschiebung ins Unerträgliche.

    Fünf Monate nach der Selbsttötung von Gebeyehu E. erstattet ein mit ihm befreundetes Ehepaar Anzeige gegen Unbekannt. Die Vorwürfe richten sich gegen die Ausländerbehörde und das Kreissozialamt.

    Zwei Monate später ist ihre Anzeige bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft unauffindbar.

FR 25.4.01; FR 28.6.01;

IRR European Race Bulletin Nr. 38 Oct. 01

 

12. Dezember 00

 

Abschiebegefängnis Köpenick in Berlin. Ein 33 Jahre alter Bosnier versucht, sich am Abend in der Toilette selbst zu töten. Er fügt sich mit einer Rasierklinge an beiden Unterarmen ca. acht Zentimeter lange und ein Zentimeter tiefe Schnittwunden zu.

    Nach der chirurgischen Erstversorgung in einem Krankenhaus kommt er zurück nach Köpenick und wird hier in einer Einzelzelle isoliert. Drei Tage später erfolgt seine Verlegung ins Haftkrankenhaus Moabit für die nächsten eineinhalb Wochen; danach erneute Rückverlegung ins Abschiebegefängnis Köpenick.

    Obwohl er auch im Januar 2001 weiterhin als suizidgefährdet eingestuft wird, verfügt das Berliner Verwaltungsgericht seine Abschiebung mit der Begründung, daß er sowohl "während des Rückfluges, als auch in seiner Heimat psychiatrisch betreut werde".

    Erst am 5. April erfolgt nach einem Haftprüfungstermin seine Entlassung aus der Abschiebehaft mit Ablauf der Sechs-Monats-Frist.

    Er bleibt weiterhin von Abschiebung bedroht und befindet sich auch im Dezember 2001 noch in einer psychisch sehr labilen Situation.

Jesuiten-Flüchtlingsdienst;

ND 27.1.01; BM 27.1.01; taz 27.1.01

 

12. Dezember 00

 

Im nordhessischen Schwalmstadt-Treysa wird ein äthiopischer Flüchtling von drei Männern und zwei Frauen im Alter von 16 bis 21 Jahren überfallen und verprügelt.

TS 14.12.00

 

13. Dezember 00

 

Der 27 Jahre alte kurdische Flüchtling Abdulhalim A. wird nach abgelehntem Asyl aus der BRD in die Türkei abgeschoben. Nach einer zweitägigen Überprüfung auf dem Flughafen Istanbul wird er freigelassen.

    Aus Angst vor Verfolgung in seinem Heimatort läßt er sich zunächst in Izmir nieder. Als jedoch ein Verwandter stirbt, entschließt er sich doch, zur Beerdigung nach Kiziltepe zu fahren. Kurz nach der Beerdigung wird das Haus von zwei Zivilpolizisten durchsucht, die Personalien der Anwesenden werden überprüft, und Abdulhalim A. wird verhaftet.

    Ihm werden die Augen verbunden, er wird brutal geprügelt, er bekommt Schläge auf die Fußsohlen (Falaka), Elektroschocks und Todesdrohungen.

"Als ich erneut die Beschuldigungen bestritt, wurde ich angeschrien. Sie bedrohten mich damit, meine Frau zu holen und vor meinen Augen zu vergewaltigen. Man würde mich wie meinen Bruder umbringen."

    Die Folterungen enden nach zwei Tagen erst, als Abdulhalim A. sich bereit erklärt, Aussagen zu unterschreiben und als Spitzel zu arbeiten.

    Er kommt frei, wird jedoch von zwei Geheimdienst-Mitarbeitern "betreut". Als er Mitte März 2001 vom türkischen Geheimdienst den Auftrag erhält, auf eine Delegation in Kiziltepe zu schießen, taucht er unter und flieht ein zweites Mal in die BRD.

    In dem am 21. November erstellten Gutachten des Behandlungszentrums für Folteropfer, exilio, in Lindau wird bei

Herrn A. eine Posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert, und er wird "dem Kreis schwerst traumatisierter Personen" zugeordnet.

    Auf dem Heimweg vom Behandlungszentrum gerät Abdulhalim A. in eine polizeiliche Kontrolle und wird festgenommen. Am folgenden Tag verhängt der zuständige Richter beim Amtsgericht des baden-württembergischen Ravensburg die Abschiebehaft, obwohl ihm das Gutachten von exilio bekannt ist. Es sei, so der Amtsrichter, zu befürchten, daß Herr A. sich einer erneuten Abschiebung durch Abtauchen in die Illegalität entziehen werde. An der Haftfähigkeit des Kurden bestehe kein Zweifel. Wenn der Betroffene angebe, "etwas verwirrt zu sein", so könne dem "durch ärztliche Betreuung innerhalb der Haftanstalt abgeholfen werden".

    Die akute Gefährdung von Abdulhalim A. bestätigt auch der kurdische Flüchtling V. A. Bei ihm im Haus in Kiziltepe hatte die Beerdigung des Verwandten von Abdulhalim A. stattgefunden. Er selbst war nach der Flucht von Herrn A. festgenommen und unter Folter zum Aufenthaltsort des Geflohenen befragt worden. Auch er floh nach seiner Freilassung in die BRD.

    Erst Anfang des Jahres 2002 wird Abdulhalim A. aus der Abschiebehaft entlassen.

FRat NieSa und Pro Asyl 28.11.01;

FR 30.11.01;

FRat NieSa Dezember 2001;

FRat NieSa Heft 83/84 Januar 2002

 

15. Dezember 00

 

Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg. Ein 32 Jahre alter chinesischer Asylbewerber aus Aue läßt sich aus dem Fenster eines fahrenden Zuges fallen und stürzt so zu Tode. Sein Leichnam wird 1000 m vom Bahnhof Thyrow entfernt an der Bahnstrecke Berlin-Jüterbog gefunden. Die Polizei geht von einer Selbsttötung aus.

BeZ 16.12.00

 

15. Dezember 00

 

Mecklenburg-Vorpommern. Am Abend wird der nigerianische Flüchtling Akubuo Chukwudi nach knapp vierwöchigem Hungerstreik aus der Abschiebehaft und somit aus der JVA Bützow entlassen. Er wird direkt ins Bützower Krankenhaus gebracht, wo er die nächsten Tage auf der Intensivstation behandelt wird. Die drohende Abschiebung ist damit zunächst nur aufgeschoben.

    Akubuo Chukwudi wurde einem mitten im Wald liegenden Lager in Mecklenburg-Vorpommern zugeteilt, das zehn Kilometer vom nächsten Supermarkt entfernt liegt, ohne Busverbindung, aber mit häufigen rassistischen Angriffen. Er sammelte Tausende von Unterschriften für die Schließung dieser Unterkunft; kurz darauf wurde ihm der Abschiebeschutz entzogen. Ein Zusammenhang zwischen seinem Engagement und den Konsequenzen ist zu vermuten.

    Der Menschenrechtler Akubuo Chukwudi wurde in den Räumen des Bremer Menschenrechtsvereins festgenommen, nachdem die Polizei in die Räume eingedrungen war und gezielt nach ihm gesucht hatte. (siehe auch: 22. Oktober 04)

ND 15.12.00;

The VOICE ;

Herzog/Wälde: "Sie suchten das Leben"

 

15. Dezember 00

 

Im westfälischen Minden hetzen zwei jugendliche Deutsche am Abend zwei afrikanische Flüchtlinge durch die Innenstadt, nachdem sie zuvor einem ins Gesicht geschlagen haben. Ein Afrikaner wird leicht verletzt.

    Nach der Vernehmung der Täter durch die Polizei werden sie wieder auf freien Fuß gesetzt.

Yahoo!Nachrichten 17.12.00;

ND 18.12.00;

Bürgerrechte & Polizei/CILIP 68/2001

 

17. Dezember 00

 

Wie an jedem dritten Sonntag im Monat findet eine Protestaktion vor dem Abschiebegefängnis Glasmoor in Norderstedt bei Hamburg statt. Während der Kundgebung vor dem Zaun beenden die Schließer im Knast die sogenannte Umschlußzeit frühzeitig; eine Zeit, in der sich die Gefangenen gegenseitig besuchen können. Gegen diese Maßnahme protestieren die Gefangenen, und einer von ihnen wird mit Gewalt aus der Zelle geholt und isoliert.

    Die zehn kurdischen Gefangenen, die sich noch in der Zelle befinden, verbarrikadieren die Tür, um nicht voneinander getrennt zu werden. Sie verbrennen Lappen, werfen einen Fernseher gegen die Wand, verwüsten die Zelle und drohen, sich mit Glasscherben umzubringen: "Wir schneiden uns die Pulsadern auf."

    Nach vier Stunden wird die Zelle von Beamten des MEK Hamburg und des SEK Eutin gestürmt, und die Häftlinge werden festgenommen. Sie kommen alle in Untersuchungshaft.

HA 18.12.00;

Glasmoorgruppe 28.12.00

 

17. Dezember 00

 

Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der Innenstadt von Minden attackieren zwei rechtsextremistische Jugendliche einen  18-jährigen und einen 32 Jahre alten afrikanischen Flüchtling. Der jüngere Angreifer (15 Jahre alt) ruft "Sieg Heil" und zeigt den "Hitlergruß". Sein ein Jahr älterer Begleiter schlägt dem

18-jährigen Afrikaner mit der Faust ins Gesicht. Als dieser zurückschlägt, hetzen sie die Flüchtlinge durch die Straßen.

judentum-online.de 17.12.00;

Bürgerrechte & Polizei/CILIP 68/2001;

JWB 3.1.01

 

31. Dezember 00

 

Die 30 Jahre alte Frau aus Nigeria, die sich wegen einer Magen- und Darminfektion im Berliner Krankenhaus Charité befindet, bekommt Besuch von der Polizei. Die Beamten fragen nach ihrer Krankenversicherung, und als sie sagt, daß sie keine habe, wird sie aufgefordert mitzukommen. Sie muß die Beamten zu ihrer Unterkunft führen, muß ihnen ihren Paß aushändigen und wird dann mit zur Polizeiwache gefahren. Dort wird sie in eine Zelle gesperrt. Als sie deutlich macht, daß sie krank sei und nicht in eine Zelle gehöre, sondern zu einem Arzt, wird ihr der linke Arm auf den Rücken gedreht, bis sie einen Schlag verspürt. Anschließend kann sie ihren Arm nicht mehr bewegen.

    Die Polizisten bringen die Verletzte ins Jüdische Krankenhaus, wo ein Spiralbruch des linken Oberarmes und meh-rere Blutergüsse an Schienbein und Brustkorb diagnostiziert werden.

    Aus Angst vor erneuter Festnahme und Mißhandlung wartet die Frau die Fortsetzung der Behandlung nicht ab, sondern verläßt das Krankenhaus und hält sich fortan versteckt.

Antirassistische Initiative Berlin

 

31. Dezember 2000

 

Auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag wird bekanntgegeben, daß sich seit dem 1. August  32 Personen gegen ihre Abschiebung so zur Wehr gesetzt haben, daß die Abschiebungen abgebrochen wurden.

Sächsisches Staatsministerium des Innern DS 3/4944

 

Dezember 00

 

Der 16-jährige palästinensische Flüchtling K. wird im Berliner Europa-Center von drei Polizisten in Zivil angehalten und aufgefordert, seine Papiere zu zeigen. Der Jugendliche bittet die Männer, sich ebenfalls auszuweisen. Daraufhin zerren diese seine Hände auf den Rücken und schlagen auf ihn ein.

    Hinzukommende Polizisten, diesmal in Uniform, legen K. Handschellen an und bringen den Jungen in einen Poliziwagen. Hier wird ihm mehrmals in den Rücken getreten.

    Auf der Polizeiwache wird er in eine Zelle gebracht und auch hier wieder von den drei Zivil-Polizisten geschlagen, getreten und beschimpft. Er wird gewürgt und bekommt Tritte in die Nieren.

    Nach zwei Stunden in der geschlossenen Zelle wird K. ohne weitere Kommentare von Seiten der Polizisten entlassen.

    Zurück im Flüchtlingsheim fallen den Betreuern die Verletzungen des K. auf, und sie bringen ihn ins Krankenhaus zur Behandlung.

    Einige Tage später bekommt K. eine Anzeige wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung und Beleidigung.

ADB Jahresbericht 2001

 

Dezember 00

 

In einem "besonderen Verwahrzimmer" des erst 1998 errichteten Abschiebegefängnisses im brandenburgischen Eisenhüttenstadt entdecken Mitglieder des Anti-Folter-Komitees (CPT) vier im Fußboden eingelassene Eisenringe, mit denen Gefangene – auf dem Bauch liegend – an den ausgestreckten Armen und Beinen angebunden werden können. Nach der Veröffentlichung dieser Tatsache werden die Metallringe "umgehend" entfernt.

CPT Dez. 00

 

Dezember 00

 

Pawlodar in Kasachstan. Am 28. Dezember meldet die Polizei, daß sie 25 Menschen aus Sri Lanka festgenommen hat, nachdem diese vier Tage lang durch die Wüste gelaufen waren und dabei die russisch-kasachische Grenze überschritten. Die Menschen trugen einen Toten auf ihren Schultern, der den Härten auf dem langen Fußmarsch nicht standhalten konnte und erfroren war.

    Die Flüchtlinge waren von Sri Lanka aus zunächst in die Vereinigten Arabischen Emirate gelangt. Von dort aus wurden sie in einem geschlossenen Transporter nach Omsk gebracht. Hier wurde ihnen gesagt, daß ihr Zielland Deutschland nur noch einige Meter entfernt läge.

Migration News Sheet Januar 2001

 

 

 

 

Im Jahre 2000

 

Kunersdorf bei Freienwalde in Brandenburg. Nach einer Auseinandersetzung mit der Ausländerbehörde und dem Sozialamt, weil er an diesem Tage keine Sozialhilfe ausbezahlt bekommen sollte, übergießt sich ein kurdischer Flüchtling mit Benzin und zündet sich an.

    Es ist der zweite Selbstverbrennungsversuch des abgelehnten Asylbewerbers, der in der Türkei verfolgt und gefoltert wurde und einige Jahre in türkischen Gefängnissen sitzen mußte. (siehe auch: Mai 99)

Antirassistische Initiative Berlin

 

 

Im Jahre 2000

 

Im Saarländischen Landtag wird auf die Anfrage von SPD-Abgeordneten angegeben, daß in der JVA Ottweiler ein 21-jähriger Abschiebegefangener aus Algerien durch den Betrieb eines selbstgebastelten Tauchsieders einen tödlichen Stromschlag erlitt.

LT DS Saarland 12/1190 (12/1157)

 

 

Im Jahre 2000

 

Auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag wird bekanntgegeben, daß ein litauischer Abschiebegefangener nach einer Haftzeit von 4 Monaten und 11 Tagen in der JVA Chemnitz verstorben ist.

Sächsisches Staatsministerium des Innern DS 3/6347;

Sächsisches Staatsministerium des Innern DS 4/1144

 

 

Im Jahre 2000

 

Auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag wird bekanntgegeben, daß ein ukrainischer Abschiebegefangener nach einer Haftzeit von 41 Tagen in der JVA Leipzig verstorben ist.

Sächsisches Staatsministerium des Innern DS 3/6347;

Sächsisches Staatsministerium des Innern DS 4/1144

 

 

Im Jahre 2000

 

Auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag wird bekanntgegeben, daß ein algerischer Abschiebegefangener nach einer Haftzeit von 22 Tagen in der JVA Bautzen einen Suizidversuch unternommen hat.

Sächsisches Staatsministerium des Innern DS 4/1144